Hatte ich mal vom KBA zum Thema Schlüsselnummern heruntergeladen:

Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 500 kg (zum Beispiel Geländewagen, Kombi) entsprechen zulassungsrechtlich auch der Euro 3-Norm, wenn sie die Abgaswerte für leichte Nutzfahrzeuge erfüllen. Diese Fahrzeuge werden aber dann nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz den Euro 2-Fahrzeugen zugeordnet. Wer sich beim Kauf auf ein der Euro 3-Norm entsprechendes Fahrzeug verlassen will, den klärt die "Übersicht über die Steuersätze" auf (Tabelle).