Zitat
@ Michael

Welche Meßwerte die Kat-Nachrüster mit welchen ev. zusätzlichen Maßnahmen erreichen, weiß ich nicht und ist auch nicht relevant. Übrig bleibt:
Die Testergebnisse liegen zwischen 0,64 und 0,95 g/km. Dann erfüllt das Fahrzeug die Euro III-Grenzwerte in der Kategorie N1-III, nicht aber die Standard-PkW-Werte. Ergo: Will ich Euro III eingetragen haben (wegen Fahrverboten), muß aufgelastet werden, steuerlich bringt es mit und ohne auflasten nichts.

Jetzt kann ein findiger Anbieter hergehen und nach den LkW-Normen den Motor alleine messen. Das heißt aber: LkW-Zulassung, Trenngitter, Seitenscheiben im Laderaum schützen/verblechen, Sonntagsfahrverbot mit Hänger, LkW-Versicherung... macht freiwillig niemand und es wäre höchst unseriös, den Kat zu verkaufen und nicht über die Folgen zu reden.

Was ist so schwer daran zu verstehen?

Peter

schwer daran zu verstehen ist, dass mir ein anbieter dieser kat's gesagt hat dass mein Tdi über 2.500 kg zgg haben muss damit mein fzg nach euro III norm besteuert wird, unter diesen 2.500 kg zgg wird das fahrzeug nur nach euro II versteuert. die differenz zwischen euro II und euro III ist momentan noch gering..... und die betonung liegt hierbei auf noch! da bei der nächsten anpassung/änderung der steuersätze die differenz dann doch erheblich höher sein wird. und ich hatte explizit danach gefragt was in dem von mir beschriebenen fall passiert und nicht nach vermutungen wie oder was ein findiger anbieter evtl. aushecken könnte, es gibt schon genug verschwörungstheorien auf dieser welt.

aber du schreibst ja:

Welche Meßwerte die Kat-Nachrüster mit welchen ev. zusätzlichen Maßnahmen erreichen, weiß ich nicht und ist auch nicht relevant.

doch, genau DAS ist für mich in diesem fall relevant und wie mein fahrzeug vom finanzamt besteuert wird, fahrverbote und feinstaub interessieren mich in diesem fall überhaupt nicht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />


Gruß
Michael (BB)