Thema: Frontbügel, Frontschutzsysteme, Frontstylingsysteme

bezogen auf "Richtlinien 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2005" ABL. L309 nachzulesen unter: www.europa.eu.int.
1. Alle bestehenden Teilegutachten für starre Frontbügel an Neu-
und Gebrauchtfahrzeuge haben bis zum 25. Mai 2007 ihre
Gültigkeit.
2. Nach geltendem Recht besteht Bestandschutz, d.h., Frontbügel
müssen nicht abgebaut werden.
3. Ab dem 25.05.2007 gilt für starre Frontbügel folgendes:
für Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 25.05.2007 ist, gilt das Teilegutachten auch darüber hinaus (siehe Art. 3, Abs. 4)



das gilt wohl nicht für einzelabnahmen???