[quote]das mit der stehhöhe ist meines wissens eine art schreckgespenst, das hier und da rumgeistert und zur allgemeinen verunsicherung beiträgt.

soweit ich weiss ist das nirgends gesetzlich fixiert.

....0,65qm "begehbare" fläche ist nach der definition vom finanzamt baden baden gleichzusetzen mit stehhöhe, da die herren im stehen gehen. soviel zum thema schreckgespenst, das bei uns im amt wohnt!
ergo: nix stehhöhe,- nix womo.
gruss rio


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