man bekommts halt kaum noch eingetragen
Das ist einzige Problem bei der Geschichte.
Entweder,weil der Ingenieur nicht richtig gelesen hat
oder weil der Bereichsleiter eine entsprechende Weisung
rausgegeben hat.
Ansonsten müssen
Rammschutz, A-Bar, Lampenhalter ....whatever
der Richtlinie 2005/66/EG entsprechen.
Diese Richtlinie ist am 1.Juni 2008 in die STVZO aufgenommen
worden.
Diese gilt für "... die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme ..."
Wobei man jetzt klären lassen müsste,ob ich nun nachweisen muss,dass mein Bügel schon vor dem 1.Juni verkauft wurde
oder ob es reicht,dass dieser Bügeltyp lange vorher erhältlich war.
Außerdem,ob damit nun Fahrzeuge gemeint sind,die ab diesem Tag zugelassen werden oder Fahrzeugmodelle,deren Markteinführung hinter diesem Datum liegt.
Von Selbstgeschweißten hat man bis hierhin noch nicht gesprochen.
Auch nicht von Austauscheinheiten,wie z.B.ARB.
In der RILI sind explizit Bügel genannt,die sich unter oder auf
der ORIGINALstoßstange befinden.