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Geschrieben von: PeterLustig Rechtliche Definition Zugmaschine - 31/05/2005 15:25
Hallo,

hat jemand ne Ahnung was eine Zugmaschine ausmacht ?

Also ne Menge Quads werden so zugelassen und ich denke das mein 90er ST das auch irgendwie hinkriegt.

War also heute mal beim TÜV <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> und der fasselte was von zu geringer Anhängelast <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> und nem unpassenden Getriebe <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> was ich irgendwie alles für gequirlte K.... halte. Weiss jemand wo-wie-welche §§ da zu beachten sind ?

Im Netz landet man irgendwie immer nur auf Quad Seiten und HIER kann ich es auch nicht finden <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

thx

Peter
Geschrieben von: g3cd Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 31/05/2005 15:44
Die Formel für "land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine" lautet scheinbar: zGG x 1,4 laut dieser Seite. Wenn Dein Defender 90 ein zGG von 2,8t hat, müsste er also 3,92t ziehen können, damit das klappt.
Geschrieben von: landybehr Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 31/05/2005 18:43
Ist sogar noch mehr mit dem 90", denn Formel steht da als zGG PLUS 1,4xzGG.
Also 2800kg + (2800*1,4) = 6720kg (oder ???)

Das ist bedauerlich. Habe kurz schon mal durchgedacht, abzulasten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

So bleibt wohl nur, dem Range einen kleineren V8 zu verpassen. Also einen nominell 3.5er Motor ... heeeeeiißt ja aber niiiiiichttt, daß der Wagen dann schwächer motorisiert sein muß, nich´ wahr ???
Geschrieben von: g3cd Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 01/06/2005 05:22
Stimmt, hast recht.

Genau heißt das: "Muss zGG + 1,4x zGG auf 12% Steigungen ziehen können"
Geschrieben von: Landy4ewes Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 01/06/2005 05:34
Hallo Peter,

da Du einen LR 88 oder 109 problemlos als Zugmaschine zugelassen bekommst, sollte es wohl nicht an der Anhängelast liegen.
Der TÜV hat halt gerne Freigaben vom Fahrzeughersteller.
Keine Ahnung ob Land Rover so etwas macht, ich habe aber kürzlich gesehen, daß bei autoscout24 ein 90er mit Zugmaschinenzulassung verkauft wird (wurde ?).
Hängt wahrscheinlich auch vom TÜV ab.


Alfred.
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Sunburnt and lovely - well, sunburnt at least.
Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 01/06/2005 09:40
Zitat
...hat jemand ne Ahnung was eine Zugmaschine ausmacht ?

1a Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz. Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche
1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, bei dreirädrigen Fz der mehrspurigen Achse,
2. bei Fz mit mehr als zwei Achsen nicht mehr als das 2fache der Spurweite der Vorderachse und nicht mehr als die Hälfte der Fahrzeuglänge betragen.
Bei veränderlicher Spurweite gilt der größere Wert. Doppelachsen gelten als 2 Achsen. (BMV/StV 7 – 4030 P/62 II – vom 6.6.1962, VkBl. 1962 Heft
12 S. 309).
Zusatzbestimmung für nicht Zugmaschinentypische Kfz (VkBl. 80/S. 386):
Das Kfz muss, wenn es als Zgm anerkannt werden soll, folgende weitere Bedingungen erfüllen:
1. Zugkraft an der Anhängerkupplung gleich oder größer dem 0,3fachen Wert des zGG der Zgm. Zerf ³ 0,3 x Gzul
bei einer Geschwindigkeit (Bezugsgeschwindigkeit) ³ 5 km/h.
2. Das Kfz muss mindestens für eine Anhängelast vom 1,4fachen des zGG technisch geeignet sein.
Kfz, die vor dem 1. Mai 1980 als Zgm zum Verkehr zugelassen worden sind, ohne die vorgenannten weiteren Bedingungen zu erfüllen, sind weiter als Zgm zu behandeln.
[color:"red"] [/color] .: Die Land-Rover-Fz Typ 88 mit 2,23 m Radstand und Typ 109 mit 2,77 m Radstand sind Fz
mit offenem Aufbau, ggf. mit Plane und Spriegel. Alle Fz haben eine deutsche Anhängerkupplung. Für die Einstufung als Zgm ist entscheidend, ob die Fz ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. geeignet und bestimmt sind. Nach Bauart und Preis sind beide Typen Kfz, deren wirtschaftlicher Wert im wesentlichen in der Zugleistung besteht. Der Laderaum hat hierbei nur geringe Bedeutung. Der Einsatz als Lkw ist wegen der geringen Nutzlast unwirtschaftlich. Da auch die übrigen Voraussetzungen (Nutzlast ² 0,4fache des zGG, Länge der Hilfsladefläche ² das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse) erfüllt sind, bestehen keine Bedenken, die Typen Land-Rover 88 und 109 als Zgm anzuerkennen. Dabei ist Voraussetzung, dass keine
Sitze auf der Ladefläche angebracht sind.

Gurß
Amtsschimmel

Geschrieben von: landybehr Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 01/06/2005 13:22
Hallo Amtsschimmel,

wie würde denn ein Range oder Disco dabei aussehen ?
(Nimm´s mir nicht übel, aber die Paragraphen muß mir erst R2D2 entschlüsseln <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />)

Danke!
Geschrieben von: Fendi Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 01/06/2005 13:30
Also ein Kumpel von mir hatte vor 10 Jahren einen 90er mit dem blöden Vierzylinder Benzinermotor.
Der hatte eine Zulassung als Zugmaschine!

Also geht das!

Geschrieben von: Amtsschimmel Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 02/06/2005 11:46
Zitat
Hallo Amtsschimmel,

wie würde denn ein Range oder Disco dabei aussehen ?
(Nimm´s mir nicht übel, aber die Paragraphen muß mir erst R2D2 entschlüsseln <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />)

Danke!

Ich hab das ja nicht mitgteilt, damit Du das verstehst, sondern damit Du siehst, mit was wir uns hier rumschlagen müssen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Mein R2D2 für diesen Bereich (=TÜV) ist z.Zt. nicht verfügbar. Ich komme aber nächste Woche gerne darauf zurück.
Geschrieben von: WilderIsi Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 29/06/2005 06:54
Die Sache klingt zu interessant, als das sie einfach so im Archiv verschwinden dürfte ...

Leider fehlt mir auch ein R2D2, aber vielleicht gibt es ja jemaden, der einen Defi 110er als Zugmaschine zugelassen hat und der von seinen Erfahrungen berichten kann ...

Und Amtsschimmel - was macht Dein R2D2???

Dank und Rovergruß

David
Geschrieben von: Isbjoern Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 29/06/2005 07:25
Du hast Post.
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 29/06/2005 07:37
Die TÜV-Leute haben in ihren Unterlagen (Erläuterungen zur StVZO) beim Thema Zugmaschine einen direkten Hinweis, daß Landrover 88 und 109 als Zugmaschine geführt werden können, wenn .....(also die HTs oder STs); evtl. muß abgelastet werden.
Jetzt muß man den Prüfer nur noch überzeugen, daß ein 90er oder 110 das Gleiche wie ein 88/109 ist ;-)

Der Spaß an der Geschichte wird einem aber durch die Versicherung verübelt. Meine versichert keine Zugmaschinen und eine andere wollte ca. 500 Euro mehr für das Auto bei 35% Einstufung.

Fazit: Nur wegen des Geldes lohnt sich die Ummeldung als Zugmaschine kaum. Wer aber einen HT oder ST mit LKW-Zulassung hat und Sonntags seinen Anhänger spazieren fahren möchte, hat hier einen Vorteil.

A N D R E A S
Geschrieben von: landycollector Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 29/06/2005 13:39
also ich zahle 120 EUR Haftpflicht für meinen 88iger, allerdings als "landwirtschaftliche" Zugmaschine - hat mein Versicherungsfritze so mitgemacht, obwohl ich keine grünen Nummernschilder habe. Zugmaschinen werden nach meiner Kenntnis versicherungstechnisch nach Leistung eingestuft - bei 50PS entsprechend preiswert. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />
Geschrieben von: Spike Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 02/07/2005 10:39
Hallo,
ist das amtlich, daß Zugmaschinen auch sonntags mit Anh fahren dürfen??
Die Versicherungsprämien sind offensichtlich reichlich unterschiedlich von Versicherer zu Versicherer.
Ich habe mich im Vorfeld auch schonmal interessiert. Hier beim TÜV würde ein 110er als Zgm abgenommen.
Mein 110V8(jetzt noch Kombi) würde dann 146,- Haftpflicht und Teilkasko kosten(pro Vierteljahr, also etwas mehr als eine Verdoppelung).
Momentan warte ich halt nur noch ab, wie die Womo-Entwicklung läuft, wohin ich den umschlüsseln lasse. Die Lkw-Sache ist mir wegen der Fenster(Stw) einfach zu widerlich.
gruß
thomas
Geschrieben von: Landy4ewes Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 03/07/2005 11:18

Hallo Thomas,

Zugmaschinen dürfen sonn- und werktags sogar mit 2 Anhängern
fahren <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />.


Alfred.
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Geschrieben von: Anonym Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 03/07/2005 13:05
Also...geht ein 110 SW nu als zugmaschine oder net?
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 04/07/2005 05:40
Geht im Prinzip, sagt Radio Eriwan.

Aber wie immer mußt Du einen Prüfer finden, der das auch macht.

A N D R E A S
Geschrieben von: Rainer4x4 Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 04/07/2005 15:28
Wer hat denn ne ZM Zulassung für seinen 90er und kann mir ne Briefkopie zukommen lassen??????
Geschrieben von: Anonym Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 04/07/2005 15:30
Ok, ich werds versuchen!
Finde ich irgendwo ein amtliches schriftstück, in dem die zugmaschinenkriterien genau aufgelistet sind?
Geschrieben von: Rainer4x4 Re: Rechtliche Definition Zugmaschine - 04/07/2005 15:38
Ich hab nur eins für Quads <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Verkehrsblatt Nr19
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