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Geschrieben von: Tordi Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 09:11
- Was bedeutet "margenbesteuert" in einer Kfz-Verkaufsanzeige?
- Stammten die Grand Cherokee ZJ wie in D ebenfalls aus dem Grazer Werk?
Geschrieben von: Bandido Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 11:56


Margenbesteuerung entspricht der hiesigen Differenzbesteuerung, soll heißen die Mehrwertsteuerkette wurde durch einen Endverbraucher unterbrochen. Der gewerbliche Fahrzeughändler muß somit nur die Marge zwischen Ankauf- und Verkaufspreis mit Mehrwertsteuer abrechnen.

grüße aus der Eifel und nicht von der Alm grin
Geschrieben von: hexchen Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 12:29
Können auch aus Kanada sein...

Meiner war z.B von dort die Papiere sind die gleichen Du merkst es nur
an den unterschiedlichen Dingen wie Fenster Schiebedach, etc..

Viel Spass
Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 13:00
Das bedeutet, dass ein gewerblicher Händler die volle Ust. ausweist/ausweisen muss, wenn nicht margenbesteuert dabeisteht?

Dass MFK der Schweizer TÜV ist weiß ich, was bedeutet allerdings "Ab MFK: Ja" in der Beschreibung? confused2

Die Frage nach den Fahrzeugen aus Graz bezog sich auf die regulär importierten, freie Importe kamen auch bei uns aus der Übersee-Fertigung... Gleiche Papiere werden sie wohl nicht haben, da unterschiedliche Hersteller, was sich entsprechend auf den Preis in D auswirkt.




Geschrieben von: Bandido Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 14:04
Original geschrieben von Tordi
Das bedeutet, dass ein gewerblicher Händler die volle Ust. ausweist/ausweisen muss, wenn nicht margenbesteuert dabeisteht?

bei einem gewerblichen Händler aus der Schweiz brauchst du keine U-St. bezahlen, die 19% werden erst nach Einfuhr BRD fällig




Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 14:54
D.h. ich ziehe vom ausgewiesenen Schweizer Preis eines Händlers die Schweizer Ust. ab und habe den in D zu versteuernden Preis?
Geschrieben von: Bandido Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 15:04
Original geschrieben von Tordi
D.h. ich ziehe vom ausgewiesenen Schweizer Preis eines Händlers die Schweizer Ust. ab und habe den in D zu versteuernden Preis?

genauso ist es, zumindest bei einem seriösen Händler
Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 15:07
Na, wir reden doch hier von eidgenössischen Gebrauchtwagenhökern, nicht von solchen aus Berlin. Da ist doch die Seriösität schon per Abstammung Gesetz whistle2
Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 15:16
Ach du je...

Zitat
* 2.4% beträgt die Mehrwertsteuer für Güter des täglichen Bedarfs. Dazu gehören: Lieferung und den Eigenverbrauch von Wasser in Leitungen, Ess- und Trinkwaren (ohne alkoholische Getränke und Getränke, die im Restaurant gekauft werden), Vieh, Geflügel, Fische, Getreide, Medikamente, Zeitungen etc.
* 3.6% beträgt die Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen, also die Gewährung von Unterkunft inklusive Frühstück.
* 7.6% (der normale Steuersatz) beträgt die Mehrwertsteuer auf alle übrigen mehrwertsteuerpflichtigen Güter.


7,6% Maximalsatz.
Was läuft bei uns eigentlich verkehrt?
Geschrieben von: ranx Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 15:23
Original geschrieben von Tordi
7,6% Maximalsatz.
Was läuft bei uns eigentlich verkehrt?


Meinst du in Bayern ? whistle2
Geschrieben von: ChristophB Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 16:36
wenn du dir ein fahrzeug aus der schweiz kaufst, musst du auch noch mit dem zoll+Mwst rechnen.
Es sei denn, das fahrzeug ist EUROPÄISCHER abstammung und wird sozusagen wieder re-importiert in die EU.
um die zollkosten zu sparen, musst du dir bei der IHK ein EU1-Formular besorgen, es vom Händler und vom Zoll abzeichnen lassen.

Viel Erfolg!
Grüße,
Christoph
Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 16:48
Original geschrieben von Christophb
wenn du dir ein fahrzeug aus der schweiz kaufst, musst du auch noch mit dem zoll+Mwst rechnen.
Es sei denn, das fahrzeug ist EUROPÄISCHER abstammung und wird sozusagen wieder re-importiert in die EU.
Genau deshalb fragte ich explizit nach den in Graz gefertigten Modellen wink
Wenn die auch in der Schweiz über den offiziellen Handel gelaufen sind, gelten die ja entsprechend als EU-Fahrzeuge.
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 18:14
Wenn der Hobel nicht zu teuer werden sollte, bis 6000,--€ reicht die Ursprungserklärung auf der Rechnung, der Wortlaut sollte beachtet sprich wiedergegeben werden.

Ursprungserkärung

bei (2) würde dann Europäische Gemeinschaft reinkommen.
Geschrieben von: ariane44 Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 18:26
Gibt es so eine Re-Import Klausel nur für die Schweiz oder auch andere Nicht-EU Länder?

Gruß

Carsten ;-)
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 18:31
Original geschrieben von ariane44
Gibt es so eine Re-Import Klausel nur für die Schweiz oder auch andere Nicht-EU Länder?

Gruß

Carsten ;-)


für alle Länder mit denen die Europäische gemeinschaft ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat.

Land im Feld linke Seite eingeben

Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 19:15
Original geschrieben von buckdanny99
Original geschrieben von ariane44
Gibt es so eine Re-Import Klausel nur für die Schweiz oder auch andere Nicht-EU Länder?

Gruß

Carsten ;-)


für alle Länder mit denen die Europäische gemeinschaft ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat.

Land im Feld linke Seite eingeben

Das kapiert doch kein Normalsterblicher wink

Neben der Schweiz jedenfalls definitiv noch die drei anderen EFTA-Staaten. Nachdem Island und Liechtenstein als Fahrzeugmarkt eher beschränkt und Norwegen ziemlich weit weg ist, bleibt für die Südgermanen eigentlich nur die Schweiz.


Geschrieben von: buckdanny99 Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 19:35
Original geschrieben von Tordi
Original geschrieben von buckdanny99
[quote=ariane44]Gibt es so eine Re-Import Klausel nur für die Schweiz oder auch andere Nicht-EU Länder?

Gruß

Carsten ;-)


für alle Länder mit denen die Europäische gemeinschaft ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat.

Land im Feld linke Seite eingeben

Das kapiert doch kein Normalsterblicher wink

Neben der Schweiz jedenfalls definitiv noch die drei anderen EFTA-Staaten. Nachdem Island und Liechtenstein als Fahrzeugmarkt eher beschränkt und Norwegen ziemlich weit weg ist, bleibt für die Südgermanen eigentlich nur die Schweiz.


[/quote]

mein Chef, der Peer, meint das kapieren die Normalsterblichen sonst würde das ja nicht auf unserer Homepage stehen grin
Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 04/05/2008 19:37
Dein Scheff, der Peer, der hat aber einen etwas fiesen Humor grin
Geschrieben von: hexchen Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 05:47
Noch was wenn Du ein Auto aus der Schweiz mit MFK kaufst kannst Du wirklich davon ausgehen das es in Ordnung ist, nicht so wie beim Deutschen TÜV..
Die Autos werden total auf den Kopf gestellt.


Viel Erfolg
Geschrieben von: Franke74 Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 08:43
Was aber ned heissen soll, daß die helvetische MFK in Germanien anerkannt wird.
Zum TÜV wirst Du wohl noch müssen.

Frag den Händeler genau, ob er Dir den Wagen ohne helvetische MWSt verkauft oder wie Du diese zurückbekommst.
Am germanischen Zoll wird die dt. MWSt. abkassiert, ggf. wird die MWSt. Auch auf den allenfalls zu entrichtenden Zoll kassiert.
So lief´s zumindest in der Gegenrichtung:
Zoll (nach Gewicht) + MWSt (X % von Kaufpreis + Zoll) = zu entrichtende Abgaben.


Viele Gluck!
Geschrieben von: faezae Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 14:17
Ihr wisst ja besser Bescheid als die Schweizer ! Hut ab ! grin

Kann jemand den Namen dieses Fred auf 'Deutsche helfen Deutschen zu Problemen mit Schweizer Eigenheiten' abändern wink
Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 14:25
Na, sind ja noch nicht alle Klarheiten beseitigt wink

Original geschrieben von Tordi
Stammten die Grand Cherokee ZJ wie in D ebenfalls aus dem Grazer Werk?

Dass MFK der Schweizer TÜV ist weiß ich, was bedeutet allerdings "Ab MFK: Ja" in der Beschreibung? confused2

Und wenn Du grad hier bist, noch eine Frage: Mein Schulfranzösisch lässt mich "Occasion" zwar als ugs. sowas wie "Schnäppchen" übersetzen, was aber hat das in Verbindung mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens zu tun? Da steht nämlich stets: "Fahrzeugart: Occasion"

Geschrieben von: Bandido Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 14:36
Original geschrieben von Tordi
Da steht nämlich stets: "Fahrzeugart: Occasion"

Das bedeutet nichts anderes als 'Gebrauchtwagen'
Geschrieben von: Tordi Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 14:45
Ach...

Ich sollte mal wieder "Asterix bei den Schweizern" lesen...
Ich sag nur "in Auerochsfett gebratene Schweinskaldaunen"!


Geschrieben von: hexchen Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 15:16
Wenn Du Pech hast bekommste Schnupfen und dann siehste
und schmeckste nix von der Schweiz..
Geschrieben von: faezae Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 16:16
In der Schweiz muss man das Auto regelmässig beim Strassenverkehrsamt vorführen. Hat er die Kontrolle bestanden spricht der Schweizer von 'ab MFK'. Er hat die MFK also die Motorfahrzeugkontrolle bestanden. Kaufst du nun ein Auto ab MFK innerhalb (bin jetzt nicht 100%ig sicher) einem Jahr (oder wahren es zwei), musst du es nicht nochmals vorführen.

Ab MFK gibt dir somit die Sicherheit, dass alles soweit in Ordnung ist. Die MFK ist wirklich pingelig genau.
Geschrieben von: Fastride Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 19:30
Ist auch gut so, das sieht man aber auch auf den Strassen, wenn ich das mit andere Ländern vergleiche...

In mexico selbst gesehen, ein wagen nicht mehr erkennbarer Marke , dach abgeflext, samt Frontscheibe, Beifahrersitz ne Bierkiste, Fahrersitz ein Holzstuhl mit Draht durch löcher im Boden angemacht.

Hab es mir erklären lassen...


Ein Fahrzeg, welches aus eigenem Antrieb bei der Kontrolle vorfährt, bekommt die Zulassung....


PS. Manchmal nervt die MFK. Habe meien 110er ohne sie beiden Querbänke hinten vorführen wollen. Die wollten das als Technische änderung am Wagen in die Papiere eintragen, falls ich nicht innerhalb einer Frist mit den korrekt eingebauten Sitzen vorfahre ......
Selbst ein Haarriss im hinteren Blinkerglas wurde in die Mängelliste aufgenommen !!

Also ab MFK heisst, mindestens noch für ein Jahr ohne weitere Kontrollen bedenkenlos fahrbar.
Geschrieben von: adrian Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 19:58
Ein Neuwagen muss erstmals nach 3 Jahren zur Kontrolle, dann alle 2 Jahre, und ein alter Hobel schliesslich jährlich.
Das mit dem weiterverkaufen und nochmals vorführen ist glaub so, dass wenn das Auto länger als ein Jahr nicht vorgeführt wurde und privat verkauft wird, ein neuer Termin ansteht. Bin aber auch nicht mehr sicher..
Geschrieben von: adrian Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 19:59
dauerbrenner? was ist denn das neues?
Geschrieben von: Monny Re: Zwei Fragen an die Schweizer - 05/05/2008 21:52
Zitat
Ein Fahrzeg, welches aus eigenem Antrieb bei der Kontrolle vorfährt, bekommt die Zulassung....

Scheint mir eine vernünftige Regelung zu sein...
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