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Geschrieben von: Hartwig wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 14/04/2009 19:07
Habsch beim Steuerbräter gesagt bekommen: ich muß ein Fahrtenbuch führen wenn ich den Verteidiger 100% als Firmenwagen steuerlich geltend machen will.

Wer von euch führt ein Fahrtenbuch?....hab da eigentlich besseres zu tun als sinnfreie Zeilen zu füllen.

Wie machtn ihr das?
Geschrieben von: Anonym Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 14/04/2009 19:12

Die B Frau macht sowas

aber die fährt keinen Engländer

also kann die nix dazu sagen

aetsch2
Geschrieben von: Yankee Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 14/04/2009 19:19
Die Burgerfrau rechnet doch über die KM den G ab. Wenn du deinen Engländer mit einem % versteuerst
gibt es da überhaupt kein Problem.
Hatte den 110er von Anfang an zu 100% als Firmenwagen.
Hatte aber auch noch Privatfahrzeuge, also konnten sie mir nicht die 1% Version oder Fahrtenbuch aufdruecken .
Nehme nun meinen Privatwagen fuer geschaeftliche Fahrten und berechne diese meiner Firma mit 30€Ct/km.
Ist mir der Transport zu dreckig/sperrig, dann ordert die Firma einen Leihwagen.
Das macht mein Chef mit, weil ich mir selten einen Wunsch abschlage...... grin
Geschrieben von: Hartwig Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 14/04/2009 19:27
Original geschrieben von delSilencio
Hatte den 110er von Anfang an zu 100% als Firmenwagen.
Hatte aber auch noch Privatfahrzeuge, also konnten sie mir nicht die 1% Version oder Fahrtenbuch aufdruecken .
Nehme nun meinen Privatwagen fuer geschaeftliche Fahrten und berechne diese meiner Firma mit 30€Ct/km.
Ist mir der Transport zu dreckig/sperrig, dann ordert die Firma einen Leihwagen.
Das macht mein Chef mit, weil ich mir selten einen Wunsch abschlage...... grin

genau das ist bei mir ja der Fall.
Ich habe noch ein Schoner als Familienkarre. Der Defender ist zu 100% fürs Geschäft, der Sankey hängt mittlerweile auch zu 95% hintendran.
Hätte ich keinen Zweitwagen würds ich ja verstehn - aber so confused
naja, es gibt FA und FA...
Ich hatte damals meinem Sachbearbeiter angeboten, er duerfe sich gerne den lauten, unbequemen Montagewagen mal fuer einen Verwandtenbesuch am Wochenende ausleihen, Hauptsache er bringt ihn unversehrt und vollgetankt wieder zurueck, Werkzeug ausraeumen und Innenreinigung muesste er aber auch selbst erledigen...

Danach war Ruhe......

Fahrtenbuch wird eigentlich nur auf krassen Bruch bzw. andauernden Verstoss auferlegt...
Er soll das mal nachvollziehbar begruenden....

Dann fuehrst Du eben ein Fahrtenbuch, ist sowieso eine Lachnummer und ein Minimalaufwand wenns elektronisch ist....KM-Angaben benoetige ich sowieso fuer die meisten Rechnungen...
Original geschrieben von Yankee
Die Burgerfrau rechnet doch über die KM den G ab.


Mein G ist zu 100% Firmenwagen - wichtig hierbei ist, dass

a) das Fahrtenbuch korrekt und ordentlich geführt wird (halt regelmäßig dran denken)
und
b) mind. 50% der Fahrten betrieblich sind (wobei schon die Fahrt zur Arbeit hierzu zählt).

Die private Nutzung ist hier also nicht ausgeschlossen (gibbet es ja auch extra eine Spalte dafür im Fahrtenbuch).

Die Kosten des Fahrzeuges (Reparaturen, Teile, Sprit) kann ich daher zu 100% steuerlich absetzen.

Bisher wollte das FA allerdings das Fahrtenbuch gar nicht sehen.
Aber ich schätze mal, das kommt auch auf die berufliche Tätigkeit an.
Oder die machen hier nur Stichproben....

... oder es könnte daran liegen, dass ich die jährliche Erklärung über meinen Steuerberater einreiche - kostet zwar extra, aber der hat auch schon einiges für mich rausgeholt.
Geschrieben von: Hartwig Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 15/04/2009 08:20
moin Frau Gaby,
das mit der 1%-Regelung trifft bei dir dann also nicht zu?
Ich bin da ein wenig struwwellig da mir jeder was anderes erzählt.
Bsp. Schwiegervatär: 13 Sprinter im Paketdienst, eine E-Klasse im Paketdienst(s.Bild), dazu noch ein Privatwagen. Bei der E-Klasse macht er das mit der 1%-Regelung, hat kein Fahrtenbuch und nix - noch nie Probleme gehabt.
Steuerbräter und Finanzamt sagen zu mir: selbst dann ist ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn man für sowas [Linked Image von google.de] ein Fahrtenbuch braucht würde ich das verstehen, aber weniger bei einem Defender mit Werkzeug drinne und Firmenaufschrift....komisch das
Natürlich ist Fahrtenbuch prinzipiell kein Problem, im Alltag habe ich aber meist andere Schmerzen als in son dummeliges Büchlein zu kritzeln. smile
Also mein Steuerberater hats mir so erklärt:

Entweder man nutzt die 1%-Regelung, dann brauch man den Quatsch mit dem Fahrtenbuch auch nicht ... falls sich das aber finanziell nicht gerade rechnet, geht der Weg am Fahrtenbuch nicht vorbei. Mir würde die 1% Regelung nix nützen ...

Das Fahrtenbuch sollte jedoch manuell geführt werden.
Hatte mich da damals schlau gemacht. Da bei den elektronischen Büchern Korrekturen problemlos jederzeit möglich sind, werden diese evtl. vom FA nicht anerkannt.
Wenn ich mich verschreibe, muss ich halt durchstreichen und korrigieren. Aber es bleibt nachvollziehbar.

Regelmäßige Pflege ist hier halt unabdingbar - später bekommt man die einzelnen Fahrten nicht mehr richtig zusammen ...
Geschrieben von: Hartwig Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 06:54
es scheint also tatsächlich so zu sein, daß ein Finanzbeamter selbst bei einer offensichtlich 100%igen gewerblichen Nutzung -falls er irgendwelche Ungereimtheiten zu sehen glaubt - ein Fahrtenbuch oder vergleichbares verlangen kann. blush

[Linked Image von up.picr.de]


...heißt also, selbst wenn ich die 1%-Regelung mache, kann mir irgendso ein Heini im nachhinein ein Ei ins Nest legen.

Ums Fahrtenbuch kommt man heutzutage leider ned rum. Und wenn einer son Fin.-beamten erwischt, dann sowieso ich grin
Geschrieben von: Milo Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 07:17
Willst du nicht einfach abwarten bis du eine Aufforderung vom Finanzbeamten dazu bekommst ???

So einen Aufwand prophylaktisch zu betreiben ist doch völlig unnötig...

Und das Amt wird dir das doch nur aufbürden wenn es bei dir zu ungereimtheiten kommt .
Niemand erwartet von dir das du jetzt schon ein Fahrtenbuch führst.
Also da würd ich nochmal einen anderen Steuerberater fragen...oder noch besser... seine Helferlein im Vorzimmer wink
Geschrieben von: Hartwig Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 07:32
Hallo Milo,
das war auch mein erster Gedanke, aber am Ende vom Jahr krieg ich die Fahrten niemalsnie nochmals zusammen......und bevor die mir dicke Backen machen beiß ich halt in den sauren Apfel smirk
Achja, Ungereimtheiten gibts bei mir natürlich nicht smile
Grüße Hartwig
Geschrieben von: Milo Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 07:44
Hmmm.... also da du das saure Zeugs eh schlucken willst ...

ich würd einfach bei meinem persönlichen Steuerbeamten (nimm deinen - du hast auch einen ) auf dem Amt ...zur Dienstzeit...ca.10Uhr ( wenn er vorraussichtlich satt und munter ist ) einfach mal anrufen und fragen was er haben möchte...und das du nicht beabsichtigst ihn zu ärgern und auch ohne Buch Arbeit genug hast...


So würd ich tun....

weil - schlimmer als schreiben kanns nicht werden...und er darf ruhig wissen das du ein ganz netter bist...;) ..is er bestimmt auch
Ich führe das Fahrtenbuch jetzt 1 1/2 Jahre und ganz ehrlich - soooo ein großer Aufwand ist das gar nicht.
Das Büchlein halt ins Auto legen und Kilometerstand jeweils zu Beginn und Ende der Fahrt aufschreiben.
Geht wirklich schnell und wenn man das Fahrzeug zu 100% nur für den Betrieb nutzt isses doch noch leichter - fällt ja die Spalte mit den Privatfahrten komplett wech.

Ich werd wahrscheinlich bei einer Überprüfung mit dem netten Finanzbeamten mal ne Fahrt machen müssen - die glauben mir sicherlich nicht, dass ich ständig mehr Kilometer wie der Routenplaner brauche :hüstel:
Geschrieben von: Birol Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 09:13
Wenn der Firmen-PKW zu 100% geschäftlich genutzt wird dann ist ein Fahrtenbuch früher oder später unumgänglich.
Ansonsten gilt die 1%-Regelung, wo der Firmenwagen dann wenn die Karre etwas teurer war keinen großen Sinn mehr machen könnte.

Die Finanzämter gehen davon aus, daß es
"in der Praxis selten der Fall sei, daß ein Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt werde selbst wenn mehrere Fahrzeuge vorhanden seien".

Vor allem wenn der Wagen kein schnöder Golf sondern ein Funauto ist kann man den Gedanken ja nachvollziehen.

Klar daß die stutzig werden wenn Onkel Anwalt angibt, im Carrera RSR zu den Gerichtsterminen und der Hausarzt im Expeditions-Landcruiser zu Hausbesuchen zu fahren.

Geschrieben von: Caruso Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 12:37
Original geschrieben von Hartwig
...heißt also, selbst wenn ich die 1%-Regelung mache, kann mir irgendso ein Heini im nachhinein ein Ei ins Nest legen.

Erklär mal,wie du darauf kommst.
Ich sehs nicht.
Wie teuer war dein Defender?
Geschrieben von: Hartwig Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 16:57
Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Hartwig
...heißt also, selbst wenn ich die 1%-Regelung mache, kann mir irgendso ein Heini im nachhinein ein Ei ins Nest legen.

Erklär mal,wie du darauf kommst.
Ich sehs nicht.
Wie teuer war dein Defender?


Wenn der Beamte, worum auch immer, behauptet daß ich meinen Fender nicht 100% gewerblich nutze darf ich ihm das Buch präsentieren. Wie soll ichs denn sonst beweisen?
Wie teuer? Nehmen wir mal an 30Kilo
Geschrieben von: Milo Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 19:05
Original geschrieben von Hartwig
Wenn der Beamte, worum auch immer, behauptet daß ich meinen Fender nicht 100% gewerblich nutze darf ich ihm das Buch präsentieren. Wie soll ichs denn sonst beweisen?

Aber dann musst du doch erst ab dann beweisen das du ihn ausschließlich gewerblich nutzt....

Alles andre ist doch eine unbeweissbare Unterstellung.

Im Zweifel für den Angeklagten...... :cool2:


EYYY...ruf da an...
Original geschrieben von Milo
Aber dann musst du doch erst ab dann beweisen das du ihn ausschließlich gewerblich nutzt....

Alles andre ist doch eine unbeweissbare Unterstellung.

Im Zweifel für den Angeklagten...... :cool2:



Du hattest noch nicht sooo viel mit dem FA zu tun - oder kratz
Geschrieben von: Milo Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 19:48
Original geschrieben von Burgerfrau
Original geschrieben von Milo
Aber dann musst du doch erst ab dann beweisen das du ihn ausschließlich gewerblich nutzt....

Alles andre ist doch eine unbeweissbare Unterstellung.

Im Zweifel für den Angeklagten...... :cool2:



Du hattest noch nicht sooo viel mit dem FA zu tun - oder kratz

Was willst du mir denn damit sagen ???


Ich kenn den Peter von der Kasse in der Kantine da...

und wir beide haben ein gesundes Rechtsempfinden... fuck
Ein bissel trockene Thematik gefällig laugh


In einem Fall notierte der Fahrer seine Fahrten auf losen Zetteln. Für jeden Tag wurde ein neuer Zettel verwendet mit den Abfahrts- und Ankunftszeiten, dem Datum sowie Nennung des angefahrenen Ortes und Auflistung der gefahrenen (geschäftlichen und privaten) Kilometer. Die Aufzeichnung erfolgte zeitnah. Das genügte dem Finanzamt aber nicht und letztlich auch nicht dem Bundesfinanzhof.

Der BFH dazu: "Lose Notizzettel können schon in begrifflicher Hinsicht kein Fahrtenbuch sein." Es müsse als Eigenbeleg ordnungsgemäß Aufschluss geben über alle Fahrten einschließlich Angabe der Kilometerstände am Anfang und Ende der Fahrt. Dabei sei auszuschließen, dass die private Nutzung in berufliche umgemünzt wird. "Dieser Anforderung wird nur die fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das auf Grund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall, nachträgliche Abänderungen, Streichungen oder Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen" (BFH Aktenzeichen VI R 27/05). Nach Ansicht der BFH-Richter ist dem Wortlaut "Fahrtenbuch" bereits zu entnehmen, dass die Angaben in gebundener, jedenfalls aber in einer in sich geschlossenen Form festzuhalten sind. Lose Aufzeichnungen können daher nie die Anforderungen an ein Fahrtenbuch erfüllen.

Fazit: Dies bedeutet, dass wenn ein Fahrtenbuch dieser formalen Anforderung nicht entspricht, nur die Ein-Prozent-Pauschale Anwendung finden kann.


= rückwirkende steuerliche Änderung mit allen Konsequenzen!

Nix im Zweifel für den Angeklagten....

Der Drops ist quasi dann gelutscht.

Also entweder gleich richtig oder lieber Finger von lassen wink
Geschrieben von: Caruso Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 16/04/2009 22:32
Original geschrieben von Hartwig
Wenn der Beamte, worum auch immer, behauptet daß ich meinen Fender nicht 100% gewerblich nutze darf ich ihm das Buch präsentieren. Wie soll ichs denn sonst beweisen?
Wie teuer? Nehmen wir mal an 30Kilo

In deinem Foto steht doch ganz klar:
"Wenn kein Einzelnachweis,dann 1%-Regelung."
Wo ist jetzt dein Problem?
300€ im Monat,rechnet sich das?
Unser Finanzgrossist erklärt selbstbewusst, dass er bisher noch JEDES Fahrtenbuch geknackt hat. Schwierig. Mein Steuerverräter hat abgeraten.
Geschrieben von: azeh Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 17/04/2009 19:56
Zitat
Unser Finanzgrossist erklärt selbstbewusst, dass er bisher noch JEDES Fahrtenbuch geknackt hat.


geht ratz fatz.




Geschrieben von: Birol Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 19/04/2009 05:22
Was lernen wir draus?

Als Geschäftswagen einen alten S1 oder S2a gebraucht kaufen,
sowohl betrieblich als auch freizeitlicherweise nutzen,
Fahrtenbuch zum Fenster rausschmeissen und
mit nem Glas Glennfiddich und ner Zigarre im Schnabel zurückgelehnt
auf die 1%-Regelung bestehen.

Wetten der Finanzbeamte würde,
wenn er die Reparaturrechnungen sieht,
den Kübel liebend gern auch ohne Fahrtenbuch als 100%igen Firmenwagen akzeptieren.
Geschrieben von: Caruso Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 19/04/2009 09:03
Original geschrieben von Birol
wenn er die Reparaturrechnungen sieht,
den Kübel liebend gern auch ohne Fahrtenbuch als 100%igen Firmenwagen akzeptieren.

Warum,kann man dann nicht die Repkosten absetzen?
Geschrieben von: Birol Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 19/04/2009 10:04
Mit der 1%-Regelung kannst Du alle Kosten einreichen und zusätzlich mit der Karre hinfahren wohin Du willst,
bei der 100%-Variante nur geschäftlich damit fahren.

Keine Ahnung was ein S2a neu gekostet hat, aber in € warens bestimmt nicht mehr wie ein paar läppische Tausend.
Original geschrieben von Birol
bei der 100%-Variante nur geschäftlich damit fahren.

mind. 50% geschäftlich ...
Geschrieben von: neon38 Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 19/04/2009 11:05
-)Ich, ich führe aber kein Fahrtenbuch, sondern ein Märchenbuch ;-)
Geschrieben von: Bandido Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 19/04/2009 11:58
Original geschrieben von Birol
Keine Ahnung was ein S2a neu gekostet hat

würde mich mal interessieren, weiß das jemand ?
1969 koste ein 88'er 11.845,- DM, ein 109'er 12.895,- DM
Geschrieben von: Hasi Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 20/04/2009 20:34
[Linked Image von up.picr.de]

Das ist ein WERKSTATTWAGEN.

Der ist wirklich voll mit Werkzeug, mit dem Fahrer dieses Wagens habe ich das ganze Wochenende eine Maschine von uns überholt.

Ist ne 8 Mann Firma. Die haben aber drei von dennen, und zwei VW schlagmichtot
aktuelles Urteil zum Thema Fahrtenbuch manuell oder per Computer:

guckst Du


@Hasi
Na klar ist das ein Werkstattwagen - wer fährt sowas schon freiwillig wink
Geschrieben von: DaPo Re: wer von euch nutztn den Engländer gewerblich? - 29/04/2009 09:33
Zum Werkstattwagen und der 1%-Regelung vorhin gefunden, und evtl. für den einen oder Anderen interessant:

Original geschrieben von VVWL-Info 10-09
Keine 1-Prozent-Regelung bei Werkstattwagen: Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner Beschaffenheit und
Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterliegt in der Regel
nicht der sog. 1-Prozent-Regelung für die Privatnutzung des Fahrzeugs. Im Urteilsfall war dem Arbeitnehmer eines
Unternehmens für Heizungs- und Sanitärbedarf ein zweisitziger Kastenwagen (Werkstattwagen) überlassen worden,
dessen fensterloser Aufbau mit Materialschränken und –fächern sowie Werkzeug ausgestattet und mit einer auffälligen
Beschriftung versehen war. Für die private Nutzung dieses Wagens setzte das Finanzamt einen Nutzungswert
nach der 1-Prozent-Regelung an. Der Bundesfinanzhof gab dem hiergegen klagenden Steuerzahler Recht und stellte
fest, dass ein solches Fahrzeug typischerweise nicht für private Zwecke eingesetzt wird. Ob ein solches Fahrzeug
dennoch privat genutzt wird, bedarf jeweils einer Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast dafür liegt beim Finanzamt.
(Az.: VI R 34/07)
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