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Geschrieben von: Marion² Gibt es Baurecht-Kenner an Bord? - 09/03/2010 09:54

...es geht mir um die Interpretation der VOB (B) §13, Abs.4 - Gewährleistung.

Im konkreten Fall ist eine Gewährleistung von 5 Jahren und 6 Monaten vereinbart.
ABER: es handelt sich hierbei um elektrische/elektronische Anlagenteile!

Befindet sich die Anlage noch in Gewährleistung oder nicht?
(Abnahme des Objektes war 08/2006 und es gab keinen Wartungsvertrag dazu)


Kann mir da einer von euch weiterhelfen?
Geschrieben von: FAT AL ERROR Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 10:18
Sagt der Haftende: Ja, ist von uns, aber DAS und DAS haben wir so damals nicht eingebaut,da hat nachträglich ein Anderer dran herumgebastelt....

..und schon beginnt der Salat...die Beweispflicht...die Telefoniererei..u.U. ein Rechtsstreit
Geschrieben von: Caruso Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 10:28
Vielleicht erstmal kucken,wie Gewährleistung definiert ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 10:58
Und, wenn Gewährleistung für 5,5 Jahre, dann ist gut! Wenn im Kleingedruckten steht, nicht für ..., dann verloren. Wo ist da der Interpretationsspielraum?
Geschrieben von: landcruiser Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 11:29
Die VOB regelt doch, dass die VOB-Frist nur gilt, wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist.

Und Du schreibst, dass im Verrag eine Regelung dazu getroffen wurde.

Wo ist Dein Problem?
Geschrieben von: Zappa Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 12:19
Hei Schnullieh,

erst einmal folgende Fragen:
- hast Du als Privatperson gekauft oder als Firma?
- hat Dich eine Firma oder eine Privatperson beliefert?
- was hast Du bekommen?
- hast Du was geliefert bekommen?
- hast Du was montiert bekommen?
- hast Du was gefertigt, geliefert und montiert bekommen?
- hast Du was gekauft, also geholt?

- Und ganz wichtig: Was hast Du für einen Vertrag? Ist nach VOB oder nach BGB vereinbart worden?

Denn da gibt es gewaltige Unterschiede.

Sorry, aber ist leider so kompliziert. Habe mir diesbezüglich mal ein ganztägiges Seminar reingepfiffen.
Danach glaubst Du sowieso an gar nix mehr. idiot

Zappa
Geschrieben von: Caruso Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 12:20
Original geschrieben von A_N_D_R_E_A_S
Und, wenn Gewährleistung für 5,5 Jahre, dann ist gut!

Was heißt da gut?
Beweis doch mal,dass das Teil fehlerhaft ausgeliefert wurde.
Geschrieben von: Marion² Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 12:58

Hallo, landcruiser!

Es kommt mir auf die Interpretation des §13, Abs. 4.2 der VOB(B) an.

Ich lege so aus:

Eine wichtige Einschränkung sieht die VOB hinsichtlich maschineller und elektronischer/elektrotechnischer Anlagen oder Teilen davon vor, bei denen Wartungsarbeiten Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit haben.
Für diese Arbeiten muß der AN nämlich nur dann die 5,5 Jahre Gewähr für sein Gewerk leisten, wenn ihm vom AG die Wartung für die komplette Gewährleistungszeit übertragen wurde.
Ohne Abschluß eines solchen Wartungsvertrages mit dem AN beträgt die Gewährleistungszeit für o.g. Anlagen (oder Teilen davon) lediglich 2 Jahre.
Das gilt meines Erachtens nach auch, wenn zwischen AG und AN eine andere Verjährungsfrist (beispielsweise den 5,5 Jahren) vereinbart worden ist.

Ist meine Interpretation richtig oder gibt es da eine andere Sicht?

Marion
Geschrieben von: Marion² Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 12:59

Hallo, Zappa!

Wir haben eine Elektrofirma und hatten u.a. 2006 einen Auftrag über die komplette E-Installation eines großen Einkaufmarktes.
Jetzt wurden durch den TÜV übliche Überprüfungen für alle dort arbeitenden Gewerke vorgenommen.
An uns stellt man nun Gewährleistungsansprüche, die unserer Meinung nach nicht in die Gewährleistung fallen.
Es handelt sich um Bewegungsmelder, von denen in der Anlage jetzt zwei ausgefallen sind und einer gar nicht mehr – aus nicht nachvollziehbarem Umstand - vorhanden ist. Dies führt logischerweise zum teilweisen Ausfall der Anlage.

Mangelfreie Abnahme: 08/2006

Ein Vertrag nach VOB (B) liegt vor – aber kein Wartungsvertrag.

Und nebenbei: der Einkaufsmarkt liegt ca. 500 km weg von unserer Firma.
Daher ist für uns Klarheit notwendig.

Eine Kulanz ist auch nicht diskutabel, da dann die nächste Frage nach Gewährleistung anstehen würde.

Marion
Geschrieben von: DaPo Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 15:11
Hallo Marion,

was die VOB regelt, scheint mir als Fachlaie zunächst relativ egal, sofern im Vertrag andere Fristen vereinbart wurden.

Und die einschränkung in der VOB gilt wohl auch nur für Elektronikteile, bei denen Wartungsarbeiten Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit haben.

Haben sie das?

Wobei fehlende Sensoren wohl auf unsachgemäße Manipulation der Anlage schließen lassen.

Schwieriges Thema.
Geschrieben von: Marion² Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 15:29

Hallo, Daniel,

die Elektroanlage insgesamt ist wartungs- und prüfungspflichtig. Die Anlagenteile, um die es hier geht, bestimmen die Funktion.

Einen Wartungsvertrag mit uns gab es nicht. Damit ist aus unserer Sicht, die Passage mit der 5,5jährigen Gewährleistungspflicht hinfällig.

Marion
Geschrieben von: Troll Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 15:46
Original geschrieben von schnullieh
Einen Wartungsvertrag mit uns gab es nicht.

das
Zitat
mit uns
ist hier unwichtig.
Wichtig ist ob die Anlage entsprechend Vertragswerk gewartet wurde.

Bei Nein seit ihr aus dem Spiel.
Bei Ja liegt es an euch Wartungsfehler die zum Schaden führten zu beweisen.

Das Ding mit dem fehlenden Sensor ist aber klasse (für euch)
, zeigt es doch sekundär wie pfleglich und sorgsam die Anlage behandelt wurde.
Geschrieben von: Marion² Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 16:06
Original geschrieben von Troll
Wichtig ist ob die Anlage entsprechend Vertragswerk gewartet wurde.

Troll, wie soll ich warten, wenn im Vertragswerk mit uns keine Wartung vereinbart wurde?

Ob und wie gewartet wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
Geschrieben von: Peter Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 16:13
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=264

http://www.baurecht-ratgeber.de/baurecht/gewaehr/content_03_02.html

Zitat
Eine wichtige Einschränkung sieht die VOB/B hinsichtlich maschineller und elektrotechnischer/ elektronischer Anlagen oder Teilen davon, bei denen Wartungsarbeiten Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit haben, vor. Für diese Arbeiten muss der Auftragnehmer nämlich nur dann vier Jahre Gewähr für sein Gewerk leisten, wenn ihm vom Auftraggeber die Wartung für die komplette Gewährleistungszeit übertragen wurde. Ohne Abschluss eines solchen Wartungsvertrages mit dem Auftragnehmer beträgt die Gewährleistungszeit für maschinelle und elektrotechnische/elektrische Anlagen oder Teilen davon lediglich zwei Jahre.

Bitteschön!
Geschrieben von: Marion² Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 16:28

Danke, Peter und danke an alle bisher!

GENAU das hatten wir auch so recherchiert, nur unser Auftraggeber geht wohl auf Dummfang mit uns.

Er will es anders sehen und schickt uns Drohungen, falls wir die Arbeiten nicht binnen 10 Tagen als Gewährleistung ausführen.


Marion
Geschrieben von: Milo Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 16:59
Ich denke ihr solltet euch den Gang zum Anwalt nicht ersparen...so unbequem er auch sein mag...
Geschrieben von: Marion² Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 17:19

Ja, Milo, das war meine erste telefonische Amtshandlung heute Morgen.

Der tuts gern, er kennt unseren Auftraggeber in der Beziehung schon ziemlich gut......
aber uns kostets halt wieder was.
Geschrieben von: Peter Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 17:45
Original geschrieben von schnullieh
Ja, Milo, das war meine erste telefonische Amtshandlung heute Morgen.

Der tuts gern, er kennt unseren Auftraggeber in der Beziehung schon ziemlich gut......
aber uns kostets halt wieder was.

Im allgemeinen hat die KH enstprechende Fachanwälte parat falls einer sich in dem speziellen Metier nicht auskennt.
Geschrieben von: Troll Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? - 09/03/2010 18:25
Original geschrieben von schnullieh
Original geschrieben von Troll
Wichtig ist ob die Anlage entsprechend Vertragswerk gewartet wurde.

Troll, wie soll ich warten, wenn im Vertragswerk mit uns keine Wartung vereinbart wurde?

Das ist doch das (für dich) Gute wink
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