Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Elektrische Anhängerbremse - 08/04/2008 19:39
Moin Gemeinde,

ich bin auf der Suche nach einer elektrischen Bremse für einen Anhänger. Soetwas soll an amerikansichen Sattelaufliegern für schwere Pickups dran sein

[Linked Image von homar.de]

Ich brauch ein solches ELEKTRISCHES Bremssystem als durchgehende Bremsanlage, damit ich einen zweiten Anhänger ziehen kann.

[Linked Image von up.picr.de]

Mein Projekt eines Landrover Trains für Billing (60 Jahre Landrover) smile

A N D R E A S
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Elektrische Anhängerbremse - 08/04/2008 20:05
whistle haste den passenden führerschein*..... grin

gruss siggi109 wink

















































klasse2 (alt) soll es schon sein........ smile
Geschrieben von: Fendi Re: Elektrische Anhängerbremse - 08/04/2008 20:31
Ich hab mal bei ebay einen amerikanischen WoWa gesehen, der hatte solch ein Bremssystem verbaut.
Das Zeug für das Zugfahrzeug war auch dabei.

Leider hab ich aber keine Ahnung, wo du sowas hier in D bekommst....
Geschrieben von: Rene_W Re: Elektrische Anhängerbremse - 08/04/2008 21:05
Hallo Andreas,

das was du suchst nennt sich Trailerstop.
http://www.zbinden-posieux.ch/trailerstop/presentation_d.htm
http://www.zbinden-posieux.ch/trailerstop/s_d.htm

Gruss
Rene_W
Geschrieben von: Ozymandias Re: Elektrische Anhängerbremse - 08/04/2008 22:04
Ja, genau Trailerstop wollte ich auch vorschlagen - und es ist fast unbezahlbar, zumindest dann wenn mans nur fürn Jux braucht.
Liegt irgendwo bei 5000 - 7000.- SFr. wenn ich die uralte Offerte noch im Kopf hab die ich vor 7 Jahren mal hatte von denen.

Geschrieben von: Rainer4x4 Re: Elektrische Anhängerbremse - 08/04/2008 23:36
Vielleicht sowas:
[Linked Image von yacht-steel.com]


und dann damit ausklinken:

[Linked Image von respotec.de]















......ok, ich bin auch schon weg......
Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 01:06
Original geschrieben von SIGGI109
klasse2 (alt) soll es schon sein........ smile

Ich denke da tuts auch die umgeschriebene Klasse 3.( CE/C1E )
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 01:58
mal hier probieren
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 03:02
Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von SIGGI109
klasse2 (alt) soll es schon sein........ smile

Ich denke da tuts auch die umgeschriebene Klasse 3.( CE/C1E )

der gilt zwar für zweiachsige anhänger aber nicht für zwei einachsige..... crazy

gruss siggi109 whistle
Geschrieben von: TGB_11 Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 14:41
Hm,
darf man so ein Gespann in D überhaupt auf öffentlichen Strasse bewegen ?

Führerscheinklasse CE reicht übrigens auch nicht, da steht ausdrücklich Fahrzeug plus ein Anhänger im Gesetz.
Klasse T wäre wohl die richtige, aber da besteht eine Beschränkung ausschließlich auf LoF-Zwecke.

Ich habe meine Zweifel, dass ein Betrieb in D legal möglich ist confused

Gruß
Jens
Geschrieben von: landcruiser Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 14:54
Original geschrieben von TGB_11
Hm,
darf man so ein Gespann in D überhaupt auf öffentlichen Strasse bewegen ?

...

Hinter PKW und LKW in D (in der der EU) nicht. Ist nur ein Anhänger erlaubt.

Bei Zugmaschine ggf. auch zwei.

(soweit mir bekannt!)
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 15:06
smile genau,das sind diese traktoren mit min.40km/h,luftdruckbremse usw.
auch verkürzte lkw's (schausteller)die als zugmaschiene zugelassen sind
dürfen mit zwei anhängern fahren.
also,legal hier in deutschland,sehe ich da keine möglichkeit. smirk
und auch nicht wirklich einen sinn..................

gruss siggi109 whistle
Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 16:11
Klasse T ist für Zugmaschinen bis 40kmh,hat mit LOF nix zu tun.
Und nirgendwo ist explizit von einem Anhänger die Rede.
Zugelassene Zugmaschinen dürfen das.
Geschrieben von: landcruiser Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 16:45
Original geschrieben von Caruso
...
Und nirgendwo ist explizit von einem Anhänger die Rede.
Zugelassene Zugmaschinen dürfen das.

Hat jemand geschrieben, dass Zugmaschinen das nicht dürfen?
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 17:10
- Führerschein 2 (BCE) ist vorhanden
- Landy als Zugmaschine ist kein Problem
- zwei einachsige Anhänger mit durchgehender Bremse sind kein Problem (genügend Besp. im Netz)
- zwei einachsige Anhänger mit Auflaufbremse bis 25km/h sind kein Probleme, aber mit dem Tempo nach Billing? Da müßte ich ja jetzt schon weg sein ;(
- zwei ungebremste Anhänger <750kg wolln se auch net

Angestrebt wird also Tempo 60 mit zwei Anhängern - egal wie schwer!


@Rainer, Du bist ja sooo gemein zu Dir, bloß weil ich einmal nicht ...

@Rene_W @Ozy Danke für den Hinweis. Aber Trailerstop hat den beschriebenen Kompressor und ist sicher auch deshalb so teuer (noch teurer als von mir vermutet)

@buckdanny99 Danke, das ist ein neuer Hinweis

Ich werde Euch auf dem laufenden halten

A N D R E A S

P.S. @Siggi sinnfrei und verboten aber geil ist hier einiges wink
Geschrieben von: TGB_11 Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 18:21
Original geschrieben von Caruso
Klasse T ist für Zugmaschinen bis 40kmh,hat mit LOF nix zu tun.

Aber Hallo !

Fahrzeuge der Klasse T dürfen mit einem Führerschein der Klasse T ausschließlich zu LoF-Zwecken gefahren werden. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis !
Will man solche Fahrzeuge zu anderen als LoF-Zwecken fahren, ist C (ggf. CE) erforderlich.

Zitat:****************************

Klasse T
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 16/18 Jahre
Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger), bis 18 Jahre nur bis 40 km/h.
Keine Befristung der Besitzdauer

Klasse L
Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Keine Befristung der Besitzdauer
**************************************************************************


Gruß
Jens

Geschrieben von: TGB_11 Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 19:54
Hallo Andreas,

du kannst mal den Ulli kontaktieren, der hat sowas realisiert !

Siehe hier:

Verkehrsportal, Unimog mit zwei Einachsanhängern

Ich muss damit meine erste Vermutung negieren, es geht tatsächlich legal zu fahren.
Der zweite Anhänger darf übrigens auflaufgebremst sein, der erste natürlich nicht.

Gruß
Jens
Geschrieben von: landcruiser Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 20:26
Zulassungsrechtlich wäre demnach die Hürde über den Weg "Zugmaschine" also genommen?

Fragt sich nur wie es denn fahrerlaubnisrechtlich geht, wenn nach den obigen Zitaten bei Klasse T "LOF" Voraussetzung ist?

Also demnach auch nicht mit dem alten Klasse 3 (7,49 t)?

Oder dem umgeschriebenen Klasse 3 incl. "T"?

Sondern nur noch mit dem neuen "LKW"-"Führerschein?

Ich kenne die neuen Klassen außer "T" immer noch nicht ... crazy
Geschrieben von: TGB_11 Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 20:45
Original geschrieben von landcruiser
Fragt sich nur wie es denn fahrerlaubnisrechtlich geht, wenn nach den obigen Zitaten bei Klasse T "LOF" Voraussetzung ist?

Also demnach auch nicht mit dem alten Klasse 3 (7,49 t)?

Oder dem umgeschriebenen Klasse 3 incl. "T"?

Sondern nur noch mit dem neuen "LKW"-"Führerschein?

Die von mir zitierte Stelle über den CE habe ich falsch interpretiert. Die Fahrerlaubnisklassen kennen keine Einschränkung der Anzahl der Anhänger. Die Einschränkungen ergeben sich nur über die Zulassungsbestimmungen der Fahrzeuge.
Wenn es denn zulassungsrechtlich möglich wäre, könnte man gemäß Fahrerlaubnisrecht auch 10 (oder mehr) Anhänger anhängen.

Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen, CE reicht auf alle Fälle. C1E könnte problematisch werden, da dort die zul. Gesamtmasse der Anhänger arg eingeschränkt ist.

Klasse 3 würde m.M.n. nicht reichen, weil Klasse 3 nur einachsige Anhänger erlaubt. Ob man mit zwei einachsigen Anhängern noch in der erlaubten Zone wäre, bezweifle ich.
Klasse BE und C1E erlauben auch mehrachsige Anhänger.

Gruß
Jens
Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 21:37
Original geschrieben von TGB_11
Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen,

Das geht doch nur bis 3,5t für den ganzen Zug oder?

"Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)."
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Elektrische Anhängerbremse - 09/04/2008 22:51
Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von TGB_11
Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen,

Das geht doch nur bis 3,5t für den ganzen Zug oder?

"Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen)."


Nein die Klammer beachten, die Beschränkung mit 3.5 to gibts bei Klasse B, ein E an Zweiter(manchnal Dritter) Stelle steht für Anhänger.

Die FeV ist in Beamtendeutsch geschrieben, beim verkehrsportal gibts auch eine Zusammenfassung die versteht man.


Klasse BE
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Keine Befristung der Besitzdauer


Geschrieben von: otto1 Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 11:30
Meinst du den Schrott:

http://en.wikipedia.org/wiki/Trailer_Brake_Controller

Hier findest Du was:

http://www.etrailer.com/faq_brakecontroller.aspx

http://www.brakecontroller.com/

Wirst aber keine Zulassung in Dtl. für den amerikan Mist bekommen.

Geschrieben von: SIGGI109 Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 15:30
Original geschrieben von TGB_11
Original geschrieben von landcruiser
Fragt sich nur wie es denn fahrerlaubnisrechtlich geht, wenn nach den obigen Zitaten bei Klasse T "LOF" Voraussetzung ist?

Also demnach auch nicht mit dem alten Klasse 3 (7,49 t)?

Oder dem umgeschriebenen Klasse 3 incl. "T"?

Sondern nur noch mit dem neuen "LKW"-"Führerschein?

Die von mir zitierte Stelle über den CE habe ich falsch interpretiert. Die Fahrerlaubnisklassen kennen keine Einschränkung der Anzahl der Anhänger. Die Einschränkungen ergeben sich nur über die Zulassungsbestimmungen der Fahrzeuge.
Wenn es denn zulassungsrechtlich möglich wäre, könnte man gemäß Fahrerlaubnisrecht auch 10 (oder mehr) Anhänger anhängen.

Für die von Andreas beschriebene Kombination würde evtl. sogar BE reichen, CE reicht auf alle Fälle. C1E könnte problematisch werden, da dort die zul. Gesamtmasse der Anhänger arg eingeschränkt ist.

Klasse 3 würde m.M.n. nicht reichen, weil Klasse 3 nur einachsige Anhänger erlaubt. Ob man mit zwei einachsigen Anhängern noch in der erlaubten Zone wäre, bezweifle ich.
Klasse BE und C1E erlauben auch mehrachsige Anhänger.

Gruß
Jens




die anhänger müssten aber sehr kurz sein.............
es gilt immernoch eine gesamtlänge des zuges ;-))

gruss siggi109
Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 15:35
Ja?Nämlich?
Geschrieben von: DaPo Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 15:37
Original geschrieben von TGB_11
Klasse 3 würde m.M.n. nicht reichen, weil Klasse 3 nur einachsige Anhänger erlaubt. Ob man mit zwei einachsigen Anhängern noch in der erlaubten Zone wäre, bezweifle ich.
Stimmt so nicht ganz. Über die Zahl der Achsen eines Anhänger steht nix im Klasse 3. Klasse 3 erlaubt das Fahren von Zügen mit nicht mehr als 3 Achsen. Bei einer zweiachsigen Zugmaschine bleibt nur eine Achse für den Anhänger übrig, mit einem Einachsschlepper können es auch zwei Anhänger sein (über den Sinn möchte ich hier nicht spekulieren wink ...)
Tandemachsen mit einem Achsabstand unter 1m galten übrigens als Einachser.


Mit dem alten Klasse 2 war es problemlos möglich, mehrere Anhänger auch mit Tempo 80 hinter Zugmaschinen zu fahren. Voraussetzung: Durchgehende Bremsanlage, und Blinklichtkontrolle für zwei Anhänger (also entsprechendes Blinkrelais nötig).

Es gab noch weitere Varianten (mit auflaufgebremsten letzten Anhängern und Geschwindigkeiten unter 25Km/h), damit habe ich mich allerdings nie befaßt.

Ebensowenig mit den Feinheiten der "neuen" Führerscheine. Müßte ich wohl mal nachholen...
Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 15:55

stvzo §32

"bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern) - ausgenommen Züge nach Nummer 4 - ... 18,00 m,"

Ich glaub,das reicht,für zwei Sankeys.


Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 15:56
18m

Alle anderen Einschränkungen werden eingehalten, wie man dem Bild entnehmen kann.

Der Zug:
ca. 10m Länge
ca. 2,8to Leergewicht und ca. 4,5to Maxgewicht
Kurvenradius ist besser als bei einem großen Anhänger

und mein 2er-Führerschein gilt auch noch für mehr!

A N D R E A S
Geschrieben von: TGB_11 Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 16:21
Original geschrieben von A_N_D_R_E_A_S
und mein 2er-Führerschein gilt auch noch für mehr!

fehlt also nur noch die Zulassug des Landy als Zugmaschine und die durchgehende Bremsanlage für den ersten Anhänger, was ja auch deine Frage war.

Haben die Schweizer nicht solche netten Bremsanlagen im Programm ? Die haben doch immer recht utopische Anhängelasten für diverse GW zugelassen.
Billig wird es wohl nicht, wenn der TÜV-Stempel drauf soll.

Der von mir "verlinkte" Ulli mit seinem U404 hatte es einfacher, sein erster Anhänger und sein Zugfahrzeug hatten ab Werk schon eine durchgehende Bremsanlage. Dafür ist der zweite auflaufgebremste Anhänger mit Trecker drauf schon echt eindrucksvoll cool

[Linked Image von eulan.de]

[Linked Image von eulan.de]

Gruß
Jens



Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 17:15
Und das sind keine 18m?

Der Kupplungsbock macht einen recht abenteuerlichen Eindruck.
Geschrieben von: TGB_11 Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 17:24
Original geschrieben von Caruso
Und das sind keine 18m?
Der Kupplungsbock macht einen recht abenteuerlichen Eindruck.

Keine Ahnung aber das gezeigte Gespann hat den TÜV-Stempel und wird legal und real bewegt.
Geschrieben von: buckdanny99 Re: Elektrische Anhängerbremse - 10/04/2008 18:11
Original geschrieben von Caruso
Und das sind keine 18m?

Der Kupplungsbock macht einen recht abenteuerlichen Eindruck.


sieht nach Westfalia aus.
Geschrieben von: DaPo Re: Elektrische Anhängerbremse - 11/04/2008 03:28
Original geschrieben von TGB_11
Original geschrieben von Caruso
Und das sind keine 18m?
Der Kupplungsbock macht einen recht abenteuerlichen Eindruck.

Keine Ahnung aber das gezeigte Gespann hat den TÜV-Stempel und wird legal und real bewegt.
TÜV-Stempel ja, aber legal eigentlich nicht. Denn der gezeigte U404 KANN eigentlich keine Zugmaschine sein. Oder ist der vordere Teil des 3 Meter langen Koffers abgeteilt, und als Werkzeugkiste deklariert? wink
Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 11/04/2008 04:16
Wie groß ist denn die Spurweite?

"die Länge der Hilfsladefläche
1. bei zweiachsigen Fz nicht mehr als das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse, "
Geschrieben von: DaPo Re: Elektrische Anhängerbremse - 11/04/2008 04:52
1,65m...
Geschrieben von: Hubsi2 Re: Elektrische Anhängerbremse - 11/04/2008 12:05
Original geschrieben von DaPo
Oder ist der vordere Teil des 3 Meter langen Koffers abgeteilt, und als Werkzeugkiste deklariert? wink


ja ist er!
Geschrieben von: DaPo Re: Elektrische Anhängerbremse - 11/04/2008 13:03
Hmm, na dann... wink
Geschrieben von: Hubsi2 Re: Elektrische Anhängerbremse - 11/04/2008 13:25
steht auch im verlinkten artikel.
Geschrieben von: Landy4ewes Re: Elektrische Anhängerbremse - 16/04/2008 02:34

Hallo Andreas,

vielleicht kannst Du die zwei auflaufgebremsten Anhänger erst kurz vor Billing
anhängen, ab da halt nur mit 25 km/h fahren. Die Anhänger müßten dann nur dorthin
transportiert werden, z.B. auf Anhänger(n).


Grüße,
Alfred.
Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 16/04/2008 02:47
Das wär ja albern.
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Elektrische Anhängerbremse - 16/04/2008 15:23
Original geschrieben von Caruso
Das wär ja albern.


und wie die gesetzeslage in GB ist weiss auch keiner........ crazy

gruss siggi109 whistle
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Elektrische Anhängerbremse - 16/04/2008 15:25
Original geschrieben von Caruso
Das wär ja albern.
So ist eees!

Mögliche Lösung:
Eintragung als Anhänger mit 25km/h.

Das gilt dann in Deutschland. Im Ausland greift dann die IntVO, die eine gegenseitige Anerkennung der Zulassung (ohne heimatliche Geschwindigkeitsbeschränkung) beinhaltet wink

A N D R E A S

P.S. Die Suche nach der elektrischen Bremse hat keinen Erfolg gebracht. Es gab zwar einige links (danke noch einmal an die Tipgeber), die gehandelten Preise lagen aber alle jenseits der 5000 Euro shocked
Geschrieben von: FordV8 Re: Elektrische Anhängerbremse - 16/04/2008 17:25
Original geschrieben von SIGGI109
Original geschrieben von Caruso
Das wär ja albern.


und wie die gesetzeslage in GB ist weiss auch keiner........ crazy

gruss siggi109 whistle

GB???
Hier ein Auszug aus dem Spediteurshandbuch:

Zitat
G - Großbritannien
Stichworte Erläuterungen
alphabetisch
Neufassung 1995 - 20. Nachtrag (II/07 - September 2007)
Abmessungen
und Gewichte
a) Höchstzulässige Maße
Höhe ................................................................. nicht festgelegt
Für Sattelkz, über 32,5 t: 4,2 m (gilt für das Fahrzeug, nicht für die Ladung; Container
gelten als Teil des Fahrzeugs). Fahrzeuge, die incl. Ladung eine Höhe von 12 ft (= 3,60
m) überschreiten, müssen ein Schild mit der entsprechenden Höhe im Führerhaus
befestigt mitführen. Nichtbefolgung wird bestraft.
Breite .............................................................................. 2,55 m
Kühlfahrzeuge bei Mindestwandstärke von 45 mm .... 2,60 m
Länge
• Lkw/Anhänger........................................................... 12,00 m
• Lastzug ..................................................................... 18,75 m
• Sattelkfz .................................................................... 16,50 m
Bestimmte Teillängen müssen eingehalten werden (vgl. Deutschland).
Sonst darf die Gesamtlänge des Lastzuges max. 18,00 m bzw. des
Sattelkfz 15,5 m betragen.
b) Höchstzulässige Gewichte
Zulässige Achslast
• Einzelachse .................................................................. 10,00 t
• Antriebsachse ............................................................... 11,50 t
• Doppelachse von Motorfahrzeugen
Achsabstand weniger als 1 m .................................................... 11,50 t
Achsabstand 1 bis 1,3 m .......................................................... 16,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m ..................................................... 18,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m, wenn Antriebsachse mit Doppelbereifung
und straßenschonender Federung oder jede Antriebsachse
mit Doppelbereifung versehen und keine Achse schwerer als 9,5 t ist. ......... 19,00 t
• Doppelachse von Anhängern
Achsabstand weniger als 1 m .................................................... 11,00 t
Achsabstand 1 bis 1,3 m .......................................................... 16,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m ..................................................... 18,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m, wenn Antriebsachse mit Doppelbereifung
und straßenschonender Federung oder jede Antriebsachse
mit Doppelbereifung versehen und keine Achse schwerer als 9,5 t ist. ......... 20,00 t
• Tridemachse bis 1,3 m ............................................... 21,00 t
• Tridemachse mehr als 1,3 m ..................................... 24,00 t
Zulässiges Gesamtgewicht Abstand zwischen den äußeren Achsen
• Lkw mit 2 Achsen ................... mindestens 3,00 m ... 18,00 t
• Anhänger mit 2 Achsen .......... mindestens 3,33 m ... 20,00 t
• Lkw mit 3 Achsen ................... mindestens 4,55 m ... 25,00 t
- Antriebsachse ausgerüstet mit Doppelbereifung
und Luftfederung ........................... mindestens 4,70 m ... 26,00 t
• Anhänger mit 3 oder mehr Achsen ..... mindestens 4,80 m ... 24,00 t
• Lkw mit 4 oder mehr Achsen ............ mindestens 6,00 m ... 30,00 t
- Antriebsachse ausgerüstet mit Doppelbereifung
und Luftfederung ........................... mindestens 6,40 m ... 32,00 t
• Lastzug mit 4 Achsen1) ................................................ 36,00 t
• Lastzug mit 5 oder mehr Achsen1) ............................. 40,00 t
• Lastzug mit 6 oder mehr Achsen1) ............................. 41,00 t
1 ) (Abstand zwischen Hinterachse des Motorwagens und vorderer Achse
des Anhängers mind.: 3 m).
1
Stichworte Erläuterungen
alphabetisch
G - Großbritannien
G - Großbritannien - 6 Neufassung 1995 - 20. Nachtrag (II/07 - September 2007)
Bilbao (E)
&#1048790; Portsmouth(GB)
P & O North Sea Ferries
(Adresse S. 5)
2 x wöchtl.
&#1048793;
28 Std.
Calais (F)
&#1048790; Dover (GB)
Ca.
1,5 Std.
Steena Line Holland BV
(Adresse S.5 )
Bis
20 x tägl.
• Sattelzugmaschine mit 2 Achsen ...... mind. 3,00 m ... 18,00 t
• Sattelzugmaschine mit
3 oder mehr Achsen .......................... mind. 4,00 m ... 24,00 t
• Sattelkfz mit 3 Achsen ....................... mind. 4,70 m ... 26,00 t
• Sattelkfz mit 4 Achsen ....................... mind. 6,90 m ... 38,00 t
(2-achsige Zugmaschine, 2-achsiger Sattelauflieger)
Voraussetzung ist, daß das Gewicht der Zugmaschine 18 t nicht übersteigt,
das Gewicht der Einzelachsen des Aufliegers 20 t nicht übersteigt und die
Antriebsachse mit Doppelbereifung und straßenschonender Federung
ausgestattet ist.
• Sattelkfz mit 5 oder mehr Achsen ..... mind. 7,30 m ... 40,00 t
• Sattelkfz mit 6 oder mehr Achsen ..... mind. 7,45 m ... 41,00 t
• Sattelkfz mit 5 Achsen (3-achsige Zugmaschine mit
2- oder 3-achsigem Sattelauflieger) zur Beförderung
von 40 Fuß-ISO-Containern im grenzüberschreitenden
kombinierten Verkehr) ................................................. 44,00 t
Weitere Informationen und Ausnahmegenehmigungen beim:
Department of Transport, Tel.: (0044 71) 276-6458. Vgl. „Weitere
Anschriften“.
Ausländische Fahrzeuge werden in Großbritannien in bezug auf
Maße und Gewichte kontrolliert. Bei Verstößen gegen die gültigen
Vorschriften werden teilweise schwere Strafen verhängt (u. a.
Beschlagnahmung, Festnahme).
Kabotage-Verkehre ohne Mengenbeschränkung mit EU-Lizenz möglich.
&#1048713; Deutscher Führerschein
&#1048713; Reisepaß oder Personalausweis
&#1048713; Fahrzeugschein
&#1048713; CMR- Frachtbrief ist erforderlich (für Umzugsgut nicht zwingend,
denn Umzugsgut ist im CMR ausgeschlossen)
Haftpflichtversicherung ist nur für Personenschäden vorgeschrieben.
Kaskoversicherung ist angeraten, ebenso das Mitführen eines
&#1048713; Versicherungsnachweises.
&#1048713; Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters, falls die Fahrer
nicht Eigentümer sind.
&#1048713; TIR und gVV sind zugelassen.


Hab diesen mehrere tausend Seiten starken Wälzer hier als PDF vorliegen. Bei Bedarf sende ich den gerne weiter smile
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Elektrische Anhängerbremse - 16/04/2008 19:54
Hmm, hat eigentlich irgendjemand Erfahrung, wie sich so ein
Gespann überhaupt auf der Straße fährt?
Der bekannte Unimog-Zug mit Tandem-Anhänger am Ende und
den üblichen Kugelkopfkupplungen mag ja noch geradeaus
fahren.
Aber die Einachser, mit Natoauge werden da wohl deutlich
empflindlicher sein.
Da gabs mal so einen Fahr-Test mit einigen Wohnwagen hintereinander-
gespannt.Da war schon bei Schrittgeschwindigkeit schluß, weil sich
der Zug nach wenigen Metern aufgeschaukelt hat.
GRuß aus Berlin
Geschrieben von: Caruso Re: Elektrische Anhängerbremse - 16/04/2008 22:15
Das sollte ein Werbevideo werden.
Einer der beiden ist sogar umgefallen.
Geschrieben von: DaPo Re: Elektrische Anhängerbremse - 17/04/2008 02:49
Im Gegensatz zu Wohnwagen haben die Einachser am Unimog Druckluftbremse, einmal die Bremse antippen, und der Zug ist wieder gerade...
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Elektrische Anhängerbremse - 17/04/2008 12:55
Ja, ebend, die Voreilung streckt den Zug wieder, aber bei dem Auflaufgebremse
gibt´s ebend keine Voreilung.
GRuß aus der Zone
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Elektrische Anhängerbremse - 17/04/2008 14:48

Original geschrieben von DaPo
Im Gegensatz zu Wohnwagen haben die Einachser am Unimog Druckluftbremse, einmal die Bremse antippen, und der Zug ist wieder gerade...
Original geschrieben von AndreasHirsch
Ja, ebend, die Voreilung streckt den Zug wieder, aber bei dem Auflaufgebremse gibt´s ebend keine Voreilung.
GRuß aus der Zone

Ihr habt beide Recht. Die Kollegen vom TÜV mauern auch deswegen.

Wenn der Gesetzgeber die von mir geplante Kombination aber hätte verbieten wollen, warum hat er es dann nicht explizit reingeschrieben wie es z.B. die Östrreicher machen? Dort steht in der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, §61 drin:
"... Zwei Anhänger dürfen ... nur gezogen werden, wenn die Betriebsbremsanlage des Zugfahrzeuges und die ... Anhängerbremsanlage eine Druckluftbremsanlage oder eine dieser gleichwertigen Bremsanlage ist ..."

A N D R E A S
Geschrieben von: Fendi Re: Elektrische Anhängerbremse - 17/04/2008 19:06
Da ist keiner umgefallen...
Geschrieben von: TGB_11 Re: Elektrische Anhängerbremse - 18/04/2008 10:10
Ob die abgerauchte Kupplung im Werbeetat geplant war ?

Ich hätte das Zugfahrzeug gerne mal beim Anfahren an einer 1%-Steigung (das dürfte schon reichen) gesehen grin

Gruß
Jens
Geschrieben von: 2expedmog Re: Elektrische Anhängerbremse - 16/05/2008 02:59
Hallo Leute
ich bin fast ausschliesslich in Mexico und USA unterwegs (TD5-04) und weil ich dort auch mal Haenger ziehen will, musste ich mir eine Steckdose mit US-Belegung und eine elektrische Bremse einbauen. Parallel zu der deutschen Instalation.
Die elekktr. Bremse besteht aus einer Elektronik, die automatisch mit dem Bremspedal des Zugfahrzeugs Bremswirkung aufbaut. Es ist an der Oberseite aber auch ein Schiebeschalter am Gehaeuse, der stufenlos den Haenger bremst (und das ZF auch).
Der Einbau war relativ problemlos und das Geraet kostete mit Kabelsatz ca. $ 90.-
Eine digitale Ausfuehrung kostet um die $ 150.-, aber da ich selten im Kopfstand fahre, um das Ding ablesen zu koennen, tut´s fuer mich auch die Analoge.
Zu haben hier in fast jedem Autozubehoerladen.
Gruesse
Claus
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Elektrische Anhängerbremse - 19/05/2008 12:44
Die elektrische Bremse würde ich auch gerne nehmen. Leider habe ich noch keine mit ECE- oder e-Zulassung gefunden.
Es gibt Druckluftbremsen für Anhänger mit elektrischer Ansteuerung - da gehen aber 7.000 Euro über den Tisch.

A.
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