G - Großbritannien
Stichworte Erläuterungen
alphabetisch
Neufassung 1995 - 20. Nachtrag (II/07 - September 2007)
Abmessungen
und Gewichte
a) Höchstzulässige Maße
Höhe ................................................................. nicht festgelegt
Für Sattelkz, über 32,5 t: 4,2 m (gilt für das Fahrzeug, nicht für die Ladung; Container
gelten als Teil des Fahrzeugs). Fahrzeuge, die incl. Ladung eine Höhe von 12 ft (= 3,60
m) überschreiten, müssen ein Schild mit der entsprechenden Höhe im Führerhaus
befestigt mitführen. Nichtbefolgung wird bestraft.
Breite .............................................................................. 2,55 m
Kühlfahrzeuge bei Mindestwandstärke von 45 mm .... 2,60 m
Länge
• Lkw/Anhänger........................................................... 12,00 m
• Lastzug ..................................................................... 18,75 m
• Sattelkfz .................................................................... 16,50 m
Bestimmte Teillängen müssen eingehalten werden (vgl. Deutschland).
Sonst darf die Gesamtlänge des Lastzuges max. 18,00 m bzw. des
Sattelkfz 15,5 m betragen.
b) Höchstzulässige Gewichte
Zulässige Achslast
• Einzelachse .................................................................. 10,00 t
• Antriebsachse ............................................................... 11,50 t
• Doppelachse von Motorfahrzeugen
Achsabstand weniger als 1 m .................................................... 11,50 t
Achsabstand 1 bis 1,3 m .......................................................... 16,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m ..................................................... 18,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m, wenn Antriebsachse mit Doppelbereifung
und straßenschonender Federung oder jede Antriebsachse
mit Doppelbereifung versehen und keine Achse schwerer als 9,5 t ist. ......... 19,00 t
• Doppelachse von Anhängern
Achsabstand weniger als 1 m .................................................... 11,00 t
Achsabstand 1 bis 1,3 m .......................................................... 16,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m ..................................................... 18,00 t
Achsabstand mehr als 1,3 m, wenn Antriebsachse mit Doppelbereifung
und straßenschonender Federung oder jede Antriebsachse
mit Doppelbereifung versehen und keine Achse schwerer als 9,5 t ist. ......... 20,00 t
• Tridemachse bis 1,3 m ............................................... 21,00 t
• Tridemachse mehr als 1,3 m ..................................... 24,00 t
Zulässiges Gesamtgewicht Abstand zwischen den äußeren Achsen
• Lkw mit 2 Achsen ................... mindestens 3,00 m ... 18,00 t
• Anhänger mit 2 Achsen .......... mindestens 3,33 m ... 20,00 t
• Lkw mit 3 Achsen ................... mindestens 4,55 m ... 25,00 t
- Antriebsachse ausgerüstet mit Doppelbereifung
und Luftfederung ........................... mindestens 4,70 m ... 26,00 t
• Anhänger mit 3 oder mehr Achsen ..... mindestens 4,80 m ... 24,00 t
• Lkw mit 4 oder mehr Achsen ............ mindestens 6,00 m ... 30,00 t
- Antriebsachse ausgerüstet mit Doppelbereifung
und Luftfederung ........................... mindestens 6,40 m ... 32,00 t
• Lastzug mit 4 Achsen1) ................................................ 36,00 t
• Lastzug mit 5 oder mehr Achsen1) ............................. 40,00 t
• Lastzug mit 6 oder mehr Achsen1) ............................. 41,00 t
1 ) (Abstand zwischen Hinterachse des Motorwagens und vorderer Achse
des Anhängers mind.: 3 m).
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G - Großbritannien - 6 Neufassung 1995 - 20. Nachtrag (II/07 - September 2007)
Bilbao (E)
􀃖 Portsmouth(GB)
P & O North Sea Ferries
(Adresse S. 5)
2 x wöchtl.
􀃙
28 Std.
Calais (F)
􀃖 Dover (GB)
Ca.
1,5 Std.
Steena Line Holland BV
(Adresse S.5 )
Bis
20 x tägl.
• Sattelzugmaschine mit 2 Achsen ...... mind. 3,00 m ... 18,00 t
• Sattelzugmaschine mit
3 oder mehr Achsen .......................... mind. 4,00 m ... 24,00 t
• Sattelkfz mit 3 Achsen ....................... mind. 4,70 m ... 26,00 t
• Sattelkfz mit 4 Achsen ....................... mind. 6,90 m ... 38,00 t
(2-achsige Zugmaschine, 2-achsiger Sattelauflieger)
Voraussetzung ist, daß das Gewicht der Zugmaschine 18 t nicht übersteigt,
das Gewicht der Einzelachsen des Aufliegers 20 t nicht übersteigt und die
Antriebsachse mit Doppelbereifung und straßenschonender Federung
ausgestattet ist.
• Sattelkfz mit 5 oder mehr Achsen ..... mind. 7,30 m ... 40,00 t
• Sattelkfz mit 6 oder mehr Achsen ..... mind. 7,45 m ... 41,00 t
• Sattelkfz mit 5 Achsen (3-achsige Zugmaschine mit
2- oder 3-achsigem Sattelauflieger) zur Beförderung
von 40 Fuß-ISO-Containern im grenzüberschreitenden
kombinierten Verkehr) ................................................. 44,00 t
Weitere Informationen und Ausnahmegenehmigungen beim:
Department of Transport, Tel.: (0044 71) 276-6458. Vgl. „Weitere
Anschriften“.
Ausländische Fahrzeuge werden in Großbritannien in bezug auf
Maße und Gewichte kontrolliert. Bei Verstößen gegen die gültigen
Vorschriften werden teilweise schwere Strafen verhängt (u. a.
Beschlagnahmung, Festnahme).
Kabotage-Verkehre ohne Mengenbeschränkung mit EU-Lizenz möglich.
􀂉 Deutscher Führerschein
􀂉 Reisepaß oder Personalausweis
􀂉 Fahrzeugschein
􀂉 CMR- Frachtbrief ist erforderlich (für Umzugsgut nicht zwingend,
denn Umzugsgut ist im CMR ausgeschlossen)
Haftpflichtversicherung ist nur für Personenschäden vorgeschrieben.
Kaskoversicherung ist angeraten, ebenso das Mitführen eines
􀂉 Versicherungsnachweises.
􀂉 Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters, falls die Fahrer
nicht Eigentümer sind.
􀂉 TIR und gVV sind zugelassen.
Hab diesen mehrere tausend Seiten starken Wälzer hier als PDF vorliegen. Bei Bedarf sende ich den gerne weiter