Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Geschrieben von: carin G270CDI Typgenehmigung - 04/07/2008 13:27
Hallo
was hat denn der G270CDi fuer eine EG-Typgenehmigung ? Der Buchstabe K in Kfz-schein. Seit
wann gibt's denn das ueberhaupt.
Gruss Carin
Geschrieben von: bernhardS Re: G270CDI Typgenehmigung - 07/07/2008 10:12
Hallo Carin,

Baujahr 2005 hat e1 ...

mf G
Bernhard
Geschrieben von: GBaurat Re: G270CDI Typgenehmigung - 08/07/2008 16:09
Hallo Carin,

Die Typgenehmigung der aktuellen 463er lautet e1*96/79*0064*xx. Dabei steht das xx für den Nachtrag (Ergänzung). Der G270CDI kam mit dem Nachtrag 13 und blieb bis zum Nachtrag 21.
Das Feld K im neuen Fahrzeugschein (der jetzt auch gerne als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet wird) kam zum Oktober 2005 und hat seine Ursache darin, dass der Fahrzeugschein jetzt alle technischen Informationen des Fahrzeugs enthält, und der Fahrzeugbrief (wo früher die ABE drinstand) fast keine technischen Daten mehr ausweist.

Interessant wird es immer dann, wenn man in eine Verkehrskontrolle kommt und Reifen montiert hat, die zwar in der ABE/Typgenehmigung erlaubt sind, im Fahrzeugschein aber nicht eingetragen sind. Dann kann der Polizist zum einen feststellen, das es sich um ein Fahrzeug mit ABE handelt (könnte ja auch ein importiertes Einzelfahrzeug sein) und er könnte in die ABE-Datenbank schauen, ob die Reifen zulässig sind. So weit die Theorie... In der Praxis sind leider ABE/Typgenehmigungen beim "Übersetzen" von alten und neuen Papieren "verloren" gegangen....

Gruß Wichard
© Viermalvier.de, das Geländewagenportal