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Geschrieben von: Cleo AHK passt nicht - 24/11/2020 20:34
Hallo in die Runde

Nachdem mein Junior einen (unverschuldeten und unverletzten)Totalschaden mit meinem W 460 Cabrio Bj. 1981 hatte, habe ich einen Ersatz gefunden. Jetzt ist es ein 300 GE Cabrio von 1991. Das Auto kommt aus Italien und hat eine abnehmbare AHK. Der Kugelkopf war etwa 15 cm zu hoch. Der nette Herr vom TÃœV war damit nicht einverstanden und so habe ich bei Rameder einen Anhängebock mit Kugel von Westfalia erworben, weil man mit entsprechendem Zubehör auf die passende Höhe kommen würde. Die Montagepunkte sind identisch, aber die Stoßstange passt jetzt nicht mehr. Das Höherlegen hat doch nichts mit der Montage der AHK zu tun ? Die Stoßstange ist einteilig und es fehlen ca 3 cm zwischen Karosserie und Stoßstange.

Von Fa. Rameder habe ich noch keine Antwort, ich habe denen aber auch heute erst geschrieben.

Die abnehmbare AHK ist übrigens abzugeben.

Liebe GGrüsse aus dem Artland

Hans-Gerd
Geschrieben von: Benny Re: AHK passt nicht - 25/11/2020 00:45
Hi!

Das Problem haben am 463 alle AHK die einen Anhängebock haben. Die Original AHK ist ohne Bock (von ORIS glaube ich).

Entweder eine zweigeteilte Stoßstange montieren, oder einfach ein Stück aus der kunststoff Stoßstange aussägen. So ist es bei mir gelöst. Ist zwar nicht schön, aber auch nicht so schlimm, da vom Nummernschild verdeckt.

Gruß

Benjamin
Geschrieben von: Padane Re: AHK passt nicht - 25/11/2020 06:40
Hallo Hans Gerd,

bei dem Teil das du gekauft hast steht in der Beschreibung " nur für Fahrzeuge mit geteilter Stoßstange" ?

Gruß
Arno
Geschrieben von: DaPo Re: AHK passt nicht - 25/11/2020 09:58
Hallo Hans-Gerd,

frag mal Deinen TÃœVer, ob er die unnötigerweise gekaufte AHK jetzt bezahlt. Beim G ist die Höhe der AHK -rechtlich- doch gar nicht festgelegt.

Original geschrieben von EU-Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Absatz 2.1.1
Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

Definition eines Geländefahrzeugs aus Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG:

Original geschrieben von Anhang II der Richtlinie 92/53/EWG
4.1. [...] Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfüllen:
- Der vordere Ãœberhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
- der hintere Ãœberhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Geschrieben von: Meister Re: AHK passt nicht - 28/11/2020 16:19
Hi,
immer wieder diese Unwissenheit der Graukittel ist doch zum kotzen.
Wenn man selbst Durchblick der Sachlage hat finde ich es immer sehr erstaunlich wie schnell die Herren einknicken.
Den Rest der Bevölkerung bereiten sie eben unberechtigter Weise arge Schwierigkeiten.
G-ruß Meister
Geschrieben von: wuerfelfan Re: AHK passt nicht - 28/11/2020 16:59
Danke an DaPo für diesen Hinweis - bei mir ist Anhängerbetrieb nur mit höhenverstellbarer Deichsel zulässig eingetragen... dann ist das ja auch Quatsch...
praktisch betrachtet schon richtig, aber juristisch.....

Sehr interessant....


Viele Grüße

Hannes
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