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#30881 24/03/2005 07:27
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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo,
ich möchte gerne bei meinem 110er TD5, (MY03), 2 Dachscheinwerfer am Gepäckträger montieren. Hat jemand hier Tipps für Modelle, Montage, Verkabelung? Sie sollten im öfftl Verkehr zugelassen sein. Top wäre noch, wenn man sie so schalten könnte, dass man einerseits das Fernlich mit/ohne Dachscheinwerfer nutzen kann und andererseits die Dachscheinwerfer auch alleine als Suchscheinwerfer nutzen kann.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Vor ein paar Tagen hatte jemand hier im Forum gefragt, ob bereits ab Werk ein Kabel für den Heckscheinwerfer verlegt ist. Es gab jedoch keine Antworten hierauf. Weiss jemand hierzu etwas mehr??

Besten Dank und Gruss,
Stefan

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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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Zitat
Top wäre noch, wenn man sie so schalten könnte, dass man einerseits das Fernlicht mit/ohne Dachscheinwerfer nutzen kann und andererseits die Dachscheinwerfer auch alleine als Suchscheinwerfer nutzen kann.
§52(2) StVZO
Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.

Somit ist klar, daß Du nur einen haben darfst. Damit fällt das mit beiden (Kombischaltung) offiziell schon weg.

Die Anbauhöhe für Fernscheinwerfer ist nicht geregelt in der StVZO; es gilt daher als Mindesthöhe die Fahrbahnoberkante und als Obergrenze die maximal erlaubte Bauhöhe von Kfz, also 4m. Somit steht dem Anbau von zwei Fernlichtern am Dachträger nichts im Wege.
Tip:
Setz doch noch einen dritten zwischen die oberen, den Du dann allein als Suchscheinwerfer oder zusammen mit den anderen als Fernscheinwerfer nutzen kannst. Mit 35W bliebest Du auf der sicheren Seite, und es ist in der StVZO nicht direkt ausgesagt, daß man eine gerade Anzahl von Fernscheinwerfern haben muß. In § 49a StVZO steht:
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein.

Das bedeutet, nur wenn sie paarweise angebracht sind; heißt aber nicht, daß es zwei sein müssen.


Beste Grüße,
Peter
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Wiederholungstäter
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Wiederholungstäter
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Hallo Stefan,

hab im Oktober 2004 meine Zulassung fürs 90er Womo bekommen. Dabei hatte ich auch den Dachträger mit jeweils 2 Fernscheinwerfern und zwei Arbeitsscheinwerfern drauf. Am Heck hab ich auch noch mal ein Arbeitsscheinwerfer.
Also der TÜV hat das gesehen und nicht gemeckert. Die Kabel hab ich durch das Dach geführt, also Loch rein, außen noch einen wasserdichten Stecker angebracht, damit man das auch abklemmen kann, wenn der Dachträger runter ist. Die Verkabelung läuft über ein Relais, was ich mangels Durchblick nicht selbst verkabelt habe. Vielleicht hab ich aber noch den Anschlussplan. Strom hab ich für die Fern- und Arbeitsscheinwerfer nochmal separat über Sicherungen direkt von der Batterie geholt.

Wenn du noch Fragen hast, dann schreib an die mail-Adresse, da ich hier nicht jeden Tag vertreten bin.

Gruß Artur

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J
Jungfrau
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Jungfrau
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@BookWood

Du zitierst §52(2) STVZO.

Ich möchte noch §52(1)ergänzen,
der hier allerdings nur von Nebelscheinwerfern spricht.:
"Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ... Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. ..."

und §50 (3):
"...Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. ..."

Also meines Wissens koennen die Scheinwerfer installiert werden, müssen aber im öffentlichen Strassenverkehr abgedeckt werden.

Gruss
Jens,derdieseGesetzestextegrausamfindet

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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Negativ.Scheinwerfer dürfen garnicht abgedeckt sein.
Trotzdem kann er Fernlichter auf dem Dach montieren.
Abgesehen davon,bei Womos sind Vorzeltleuchten erlaubt,die nicht näher definiert sind. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


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