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Bauen darf man nur da, wo auch ein Bebauungplan besteht ...
Das ist falsch.
Stichwort: "im Zusammenhang bebauter Ortsteil"
Ich hatte oben bereits etwas zu § 35 geschrieben.
Ist zu kompliziert es hier en detail auseinaderzusetzen. Vor dem Kauf muss man haarklein die Nutzungsmöglichkeiten (ja "Nutzung" nicht nur Bebauung), Änderung oder Baubvorhaben für das gewählte Objekt rechtssicher klären.
Und man sollte auch ev. mögliche Bodenbelastungen geklärt haben.
Und sich in manchen Gegenden auch nach Kampfmittelresten aus dem letzten Krieg erkundigen.
Es gab auch auf dem platten Land Einflugschneisen, in denen die Alliierten einfach "abgeladen" haben ...
... eigene Erfahrung