OK, drücken wirs anders aus...

wenn ein Landwirt die Flächen braucht haben wir die Möglichkeit Flächen abzutreten (Kauf oder Pacht oder Tausch, oder was auch immer...). Tun wir das nicht, kann die Gemeinde dem Kauf der Immobilie widersprechen.
Für uns käme das aber aufs Gleiche raus, weil 4ha für uns eh schon die Untergrenze sind. Wir wären nicht bereit davon noch Land abzutreten und hätten das Objekt dann einfach nicht gekauft.


Der Charme eines Geländewagens wächst mit dem Grad seiner Abnutzung.