einen zb. in F. aber noch eingetragener Kuhfänger oder andere Umbauten wird er TüV aber gnadenlos aberkennen.

zumindest für A bist du gnadenlos im Irrtum. Die Taxe hatte eine ARB, welche in D noch eingetragen war. Und die hab ich NICHT abgebaut, sonst hätten wir geklagt -mein Anwalt stand schon in den Startlöchern.

So war es zumindest bei mir.

Wäre ja auch wohl ein Witz, jedesmal wenn ich innerhalb der EU meinen Wohnsitz wechsle, muss ich mein Auto umbauen ??? Geht's noch ???

Und zum Thema "ins offene Messer laufen lassen".

Wenn ich mir ein Fahrzeug aus einem anderen Land hole, muss ich mich schon selbst darüber informieren, was geht -oder vielleicht auch aus irgendeinem Grund nicht-.
Ich habe hier nur eine legale Möglichkeit aufgezeigt wie es schon mal hier in A gelaufen ist.

Aber vielleicht ist D da anders.

H.


99% der Oberfläche dieses Plaenten sind NICHT asphaltiert. Daher BRAUCHT man einen Geländewagen !