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Geschrieben von: toddi.muc Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 28/02/2018 16:16
Servus beinand,
Patroler meinte i soll mei Anliegen mal hier Posten!
I hab an 230ge Bj. 88 bei restaurieren. Auspuff ist komplett durch. Ein Kat ist werksseitig verbaut, der aufgrund der schwere des Kfz und alter des Fahrzeugs steuerrechtlich nix bringt, einen Kaltlaufregler gibts nicht für das Automatikmodell.
Der Tüv meint es wäre ne Einzelfallentscheidung des Prüfers wenn i mit meinem G zur Oldtimerabnahme fahre ob ich ihn als Oldi eingetragen bekomm oder nicht. I glaub mit Verlaub dass sie keine Ahnung haben...sorry. Ich möcht nen Standard auspuff einbauen. Hat jemand erfahrung mit sowas und oder a Gutachten tur Hand mit dem i notfalls wedeln kann....Danke im voraus...Toddi
Geschrieben von: Winnie Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 28/02/2018 19:05
Soweit ich weiss muss der Kat bleiben, wenn der G werkseitig einen verbaut hatte.
Das ist zumindest die Theorie, wie ich sie von einem anderen Oldtimer kenne, wo ich den Nachrüstkat austragen lassen konnte..
Insofern schwierig. Falls 1988 der Kat optional bestellbar könnte aber was gehen...
Geschrieben von: Ozymandias Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 28/02/2018 19:12
War Kat nicht ab 1986 obligatorisch? Weiss es nimmer ist zu lang her.....
Geschrieben von: GSM Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 28/02/2018 21:28
Moin,

01.01.1989 ist der Stichtag bei Neuzulassungen in der BRD bzgl. KAT.

Geschrieben von: G den Weg Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 28/02/2018 22:19
Hi,

habe grad mal nachgeschaut in den Unterlagen meines 230GE aus 89'. Unter Sonderausstattung mit dem Code K89 liest sich Abgasreinigungsanlage mit geregeltem Katalysator. Also noch kein Standard.

Gruß,
Cem
Geschrieben von: Meister Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 01/03/2018 06:43
ich kenne das auch so wenns bei Auslieferung verbaut war dann bleibt er erhalten und wenn Nachrüstkat nicht mehr lieferbar dann kann man es austragen. Wenn ich mich richtig erinnere geht das doch aus der Abgasschlüsselnummer hervor.
G-ruß Meister
Geschrieben von: DaPo Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 01/03/2018 07:20
Hallo Cm,

Original geschrieben von G den Weg
habe grad mal nachgeschaut in den Unterlagen meines 230GE aus 89'. Unter Sonderausstattung mit dem Code K89 liest sich Abgasreinigungsanlage mit geregeltem Katalysator. Also noch kein Standard.
das heißt nichts. Deine Sperren und viele andere Ausstattungen stehen auch als SA in der Datenkarte. Obwohl sie zu dem Zeitpunkt in Deutschland Serie waren. Das ist bei allen Baureihen so.
Geschrieben von: G230 Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 01/03/2018 07:59
Moin,

beim 230GE war der KAT ab Werk aber tatsächlich 1988 noch optional gegen Aufpreis zu bestellen, ansonsten wurde die sog. RUF-Version ohne KAT verbaut - zumindest bei meinem 88er Cabrio.

Gruß



Geschrieben von: toddi.muc Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 01/03/2018 19:38
Ich bin leider kein Profischrauber....was heisst das nun für meinen G? Kann i den Kat weglassen?
Geschrieben von: Meister Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 01/03/2018 20:31
es wurde dir doch schon geantwortet!
Es wurde mit Kat ausgeliefert das muss deine Abgasschlüsselnummer auch
aussagen und denn is nicht mit ohne. Es spielt doch keine Geige ob es Sonderausstattung
war oder ist, er wurde jedenfalls nicht nachträglich von z.B. Fa. Wurm eingebaut und dann in die Papiere eingetragen.
So die Rechtslage wenn alles korrekt verläuft.
Warum willst du eigentlich ohne fahren wenn die ganze Regelung schon eingebaut ist?
G-ruß Meister
Geschrieben von: toddi.muc Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 01/03/2018 20:34
Warum? Der Alte ist hinüber....und wenn i keinen brauch, warum sollt ich einen reinknallen? Ist doch Hundsteuer so ein Ding, oder?
Geschrieben von: Datburki Re: Kat bei Oldtimerabnahme erforderlich? - 01/03/2018 22:21
Wie ist das denn mit AU 2018 bei einem Oldtimer mit H Zulassung der werksseitig KAT hatte ? Entfällt die Pflicht da etwa ? Ich war gerade dabei wie ein 123er (300 D allerdings) mit H-Kennzeichen bei der HU vom Prüfer den Rüssel hintenrein bekam, es wird doch jetzt seit neuestem wieder gemessen was WIRKLICH rauskommt....
... ich frag den Prüfer jetzt direkt mal, was der dazu weiß....
...Antwort vllt morgen...

Fast klar ist ja jetzt dann wohl schon: Wenn dein Prüfer Einsicht in die Datenkarte bekommt, oder irgendeinen anderen Hinweis darauf findet (Schadstoffschlüssel z.B.) daß das Auto original KAT hatte, dann hast du ohne funktionierenden KAT ein Problem. Ich kann mir jedenfalls NICHT vorstellen, daß du nachträglich die RÃœF Lösung eingetragen bekommst.
das wäre ja eine offizielle Verschlechterung der Schadstoffklasse....

...mein 460ger z.B. hat im Brief da allerdings offiziell Nullen eingetragen, warum auch immer das SVA damit nicht klar kam, ich hab keine Ahnung.
Wenn das bei dir auch so ist, hast du Chancen für "H" ohne Kat, denke ich....

...und ansonsten schliess ich mich der Meinung von Meister an - Du hast doch alles an Bord - mein erster KAT im 230er hat 28 Jahre für AU's gehalten und einmal neue Lambdasonde dann von Bosch für 45 Euro...

Hier die Antwort vom Prüfer :

"Der braucht keinen Kat. H Kennzeichen haben die 0498 als Verschlüsselung, die Schadstoffverschlüsselung ist hier immer gleich."
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