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#202870 04/07/2007 07:12
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Gehört zum Inventar
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Moin!
Brauche mal einen Hinweis. Ich habe heute einen 5er-Satz Silverstone MT117 bekommen. Im Angebot in der Bucht heißt es "Die extrabreiten Mercedes Stahlfelgen sind umsonst dabei".
Diese "extrabreiten" Felgen entpuppen sich nun als 5 1/2er. Herstellervorgabe sind min. 6 1/2er. Zu allem Überfluß sind die Felgen "auf Links" umgeschweißt worden und so nicht mehr fahrbar. Außer, man möchte seine Radlager schrotten.
Die Reifen sind soweit ok, aber wenn ich gewußt hätte, dass die Felgen falsch und Schrott sind, hätte ich nicht geboten.
Wie sollte ich weiter vorgehen? Ist er zur Rücknahme verpflichtet? Wenn ja, was ist mit meinen Speditionskosten (130€)?
Gruß
Fischi


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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Du hast auf die Reifen geboten, die Felgen hat er als Zugabe deklariert. Somit ist der Vertrag den Du mit ihm geschlossen hast seinerseits in vollem Umfang erfüllt.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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Testtitel
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Wenn's ein gewerblicher Händler ist (und das ist er immer dann, wenn er Ware mit dem alleinigen Zweck ankauft, um sie gewinnbringend zu verkaufen - egal, ob er ein Gewerbe angemeldet hat und das Finanzamt bescheißt), dann hast Du gemäß Fernabsatzgesetz ohne Angabe von Gründen mindestens 14 Tage Rückgaberecht (3 Monate, wenn er das Rückgaberecht nicht ausdrücklich auf 14 Tage beschränkt hat). Normalerweise muss er Dir dann den vollen Rechnungsbetrag erstatten ... wenn Du die Spedition selbst beauftragt hast, geht die Fracht wahrscheinlich auf Deine Kosten. Aber google das in dem Fernabsatzgesetz nochmal nach.


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Es sind jedoch nicht die angebotenen Felgen. Weder von der Größe, noch von der Verwendbarkeit her. Da sie aber ausdrücklich Bestandteil des Angebotes waren, vermute ich den Verkäufer hier schon in der Pflicht. Die Artikelbeschreibung und Bilder sind ausschlaggebend für die Gebotsabgabe. Und leider weicht das, was ich bekommen etwas zu deutlich von dem ab, was ich gekauft habe.
Eine Felge anzubieten ist eine Sache. Sie kann verrostet sein. Eine UMGESCHWEIßTE Felge anzubieten, ohne auf diese kleine Änderung hinzuweisen ist aber sehr fragwürdig.

Hmm, mal sehen, was der Verkäufer sagt...


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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Reifen sind der Auktionsgegenstand, Felgen umsonst dabei, extrabreit = extrabreiter Radstand(wegen Umschweißen).

Du möchtest ja nur die Reifen, also soll er sie von der felge ziehen und die tollen Felgen selber entsorgen -

Oder warst Du doch insgeheim scharf auf die Felgen und bist jetzt nur enttäuscht, das Jemand Dich bei deinen Grundinstinkten erwischt hat?!


Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Weissagung der Cree-Indianer)
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Ich habe wegen des gesamten Angebots geboten. Ohne Felgen ist es nämlich nicht so der Schnapper. Und ich halte deine Einschätzung, dass er die Felgen ja umsonst dazugibt (was bei einem "Paketpreis" relativ ist) und deswegen nicht an seine Aussagen gebunden ist, für falsch. Angebot ist Angebot und auf die zugesagten Artikel habe ich einen Anspruch. Außerdem stand dort nicht "extrabreite Spur", sondern "extrabreite Felge".
Ich habe die Beschreibung aufmerksam gelesen und da gibt es nichts mißzuverstehen oder zu interpretieren. Sonst hätte ich gefragt.

Beispiel:
Wie wäre es denn, wenn Du auf einen Motor willst. "Die passende Einspritzpumpe gebe ich noch dazu." steht im Angebotstext.
Da Du den Preis einer ESP kennst, bietest Du dementsprechend.
Beim Öffnen des Paketes stellst Du dann - oh Freude!!! - fest, dass 1. die ESP total im Ar... ist und 2. überhaupt nicht zum Motor gehört.

Ich nenne das absichtliche Irreführung und halte das für nicht rechtens.


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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wie du das interpretierst oder liest oder meinst
ist wenig hilfreich.

wenn der verkäufer nicht freiwillig zurück nimmt,
kann es ein langer mühsamer weg durch den
paragraphenwald werden.

ob sich das loht, DAS ist die gretchenfrage.


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Ich weiß jetzt nicht ganz was Du hier erwartest? Du teilst uns den Angebotstext nur Bruchstückhaft mit, daraus bildet dann ein jeder nach SEINEM Rechtsverständnis ein "Urteil". Eine Rechtsberatung kannst Du hier kaum bekommen, wohl aber vielleicht einen Hinweis wo man ansetzen könnte. Der Fernabsatzparagraph (das Fernabsatzgesetz als solches existiert nicht mehr da es seinerzeit im BGB abgebildet wurde) ist solch ein Hinweis. Weitere könnten sich ergeben wenn man das "Originalangebot" mal anschaut. Gib doch z.B. mal die Artikelnummer preis, dann könnte man sich das ja nochmal ansehen und vielleicht über den einen oder anderen bisher übersehenen Mangel stolpern.


Gruß Thorsten

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Hier also nun der komplette Text:

Es handelt sich um 5 Silverstone 280 85 16 MT .Der beste Reifen im Gelände und Schlamm (Die extrabreiten Mercedes Stahlfelgen sind umsonst dabei ) Zustand gebraucht aber noch super 250 km Laufleistung für den Offroadeinsatz 4x4 .Es wäre evtl möglich , also keine feste Zusage!! die Reifen zu lierfern da mein Bruder LKW-Fahrer ist.(zb. Autobahnparkplatz) Verkauf ohne Garantie Rückgabe oder sonstiger Leistung da Privatverkauf


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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ich sags mal so:

lehrgeld ist das geld, was man bezahlt, wenn man leer ausgeht.

<img src="/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> ich weiss. <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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