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Heute beim Reifenhändler.
Neue Cooper "Discoverer STT" waren bestellt. Es stellte sich heraus, daß "Discoverer STT PRO" geliefert worden waren, welche ich dann auch drauf machen ließ.
Die "PRO's" gibt's wohl noch nicht so lange und haben vom Aussehen her ein noch aggressiveres Reifenprofil mit etwas höherem Negativanteil als die normalen, älteren STTs.
Nach den ersten Kilometern spüre ich keinen nennenwerten Unterschied. Aber ich war heute auch nur ein bißchen im Stadtverkehr unterwegs - keine Autobahn, keine Landstraße und auch kein Gelände.
Gibt es hier schon Erfahrungen mit diesem Reifen? Eine M&S-Kennung, und damit formale Wintertauglichkeit hat der STT PRO im Gegensatz zum bisherigen STT nicht. Aber welche Unterschiede bestehen denn sonst noch? Und gibt es die beiden Versionen STT und STT PRO eigentlich auf Dauer nebeneinander oder findet hier gerade eine Modellablösung statt?
mfG Rainer
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Hi, vom neuen Pro gibt es mehr Reifendimensionen. Im Gegensatz zum STT hat der Pro eine andere Gummimischung sowie eine anderes Profilbild welches noch mehr auf Gelände statt auf Strasse ausgerichtet ist. Auch die Lamellen sind neu, mehrere Innenprofilrippen, die Schulterbereiche sind grösser. Wie auch bei anderen Reifenmodellwechseln oder Namenserweiterungen durch "PRO" ist davon auszugehen, dass die Produktion des STT eingestellt wird. Ob es Fahrtechnische Unterschiede zu bemerken gibt, kann dir nur jmd. sagen der ebenfalls auf seinem Auto beide montiert hat / hatte. Hat jmd. ebenfalls die Pro zum ersten mal montiert und dazu noch ein anderes Fahrzeug als du, ist absolut nichts vergleichbar. Zudem sind die Eindrücke subjektiv zu bewerten.
Gruss
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Der STT wird in Europa vom Pro abgelöst da jener die Reifenvorschriften nicht erfüllt. PRO Reifen sind von den ganzen Krams ausgenommen.
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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die heißen nicht PRO sondern POR - Professional Off-Road (Reifen für den gewerblichen Einsatz) =Detail&faq_id=53]dasreifenlabel.de/FAQ
Zuletzt bearbeitet von juergenr; 26/02/2016 17:35. Grund: link ergänzt
Gruß Juergen
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Nur dass die Reifen trotzdem PRO heissen und den ganzen Reifenkrams erfüllen.
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ja klar der Reifen heißt "Discoverer STT PRO" ist aber ein POR Reifen - siehe z.B. POR-Reifen sind speziell auf eine außergewöhnliche Haftungsleistung bei schlechten Bedingungen und jeder Fahrbahnbeschaffenheit ausgelegt, weshalb diese nicht die vorgegebenen Grenzwerte und Bewertungsstufen des Reifenlabels einhalten können. Nur dass die Reifen trotzdem PRO heissen und den ganzen Reifenkrams erfüllen. nein das tun sie wohl nicht - keine Einträge beim Reifenlabel coopertires.de/tyres/..discoverer-stt pro im Gegensatz zum STT coopertires.de/tyres/..discoverer-stt
Zuletzt bearbeitet von juergenr; 26/02/2016 18:36. Grund: ergänzt
Gruß Juergen
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Wo wir grad dabei sind. Beißt sich das POR mit dem M&S? Ich kenne nur einen Reifen,der beides trägt. Warum stempeln die nicht einfach M&S drauf?
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seh ich das richtig..., nur in 235/85/16, ..oder auch in 255 ?
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Gruß Juergen
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ja.., hab ich gelesen. Machmal wird produziert für Wettbewerbe oder Speciales die dann nur auf Nachfrage... könnt ja sein das jemand etwas weiß...!?
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Könnte es sehr gut sein das im Fall der Fälle die Versicherung nachfragt wo die gewerbliche Nutzung bei diesem Unfall war ? Ich kenne das zB von meinem Schneeschildern/Streuer, ohne Grund geht das dann blöd aus
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Im Buschtaxi lief dazu auch ein Thread, tatsächlich ist noch überhaupt nichts gesetzlich geregelt wer, wann, wie und weshalb diese Rwifen fahren darf, nichtmal ob sie Strassenlegal sind oder nur auf abgesperrtem Gelände genutzt werden dürfen ist klargestellt.
Also noch alles recht Nebulös.
POR, professional off road heisst ja erstmal exakt übersetzt "Gewerblich abseits befestigter Strasse" - exakt so kann es der Gesetzgeber oder ein Gericht dann auch auslegen. Darum muss der POR ja auch die ganzen RiLis nicht erfüllen und braucht dementsprechend auch kein M&S, dieses brauchen ja nur Strassenreifen.
Zuletzt bearbeitet von Ozymandias; 26/02/2016 22:00.
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es geht denen* ja um Artikel 1
Ziel und Gegenstand
Ziel dieser Verordnung ist die Steigerung der Sicherheit und der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz im Straßenverkehr durch die Förderung kraftstoffeffizienter, zuverlässiger und geräuscharmer Reifen.
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen für die Bereitstellung von vereinheitlichten Informationen zu Reifenparametern durch ein Kennzeichnungssystem geschaffen, wodurch die Konsumenten in die Lage versetzt werden, beim Kauf von Reifen Entscheidungen in Kenntnis der Sachlage zu treffen . die Reifenhersteller Lobby und andere haben halt erwirkt das Artikel 2
Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für Reifen der Klassen C1, C2 und C3.
2. Abweichend von Absatz 1 gilt diese Verordnung nicht für a) runderneuerte Reifen, b) Geländereifen für den gewerblichen Einsatz, c) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte, d) Notreifen des Typs T, e) Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h, f) Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm, g) Reifen mit Zusatzeinrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen. * Europäisches Parlament und der Rat über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter ...
Gruß Juergen
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Jo So wie ich das verstehe bedeutet das POR lediglich das dieser Reifen nicht der "Europäische Reifen-Kennzeichnungs Verordnung" entsprechen muss, also diesem Umweltschutz Ding. Wenn er also seine E-Stempel hat und die Größe/Traglast passen sollte für die Behörden alles gut sein Zumindest so lange bis man auf die Idee kommt das P mit einem Zusatz zu würdigen; Der Betrieb ist nur an Fahrzeugen, von zB Land- und Forstwirtschaft oder Tagebauunternehmen, zulässig die überwiegend außerhalb der STVO eingesetzt werden. oder analog zum dicken "Trecker"; Die Erlaubnis für §29 StVO und eine Ausnahmegenehmigung entspr. § 70 StVZO dann noch eine Unbedenklichkeitserklärung der Versicherung mit Haftungserklärung, schon kann man ganze 3 Jahre auf der Straße fahren....natürlich nur im Bereich der jeweils ausstellenden Behörde, aber man darf den §29 mehrfach erbetteln, also alles gut
Zuletzt bearbeitet von Troll; 26/02/2016 23:28.
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POR, professional off road heisst ja erstmal exakt übersetzt "Gewerblich abseits befestigter Strasse" Es gibt 10 Bedeutungen von "professional". Eine davon ist "gewerblich".
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Es gibt 10 Bedeutungen von "professional". Eine davon ist "gewerblich". 1. gewerblich 2. beruflich 3.
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professionell - professional, slick beruflich - professional, occupational, vocational fachlich - professional, technical, specialist fachgerecht - expert, specialist, professional fachmännisch - professional, expert, skilled gewerbsmäßig - professional qualifiziert - qualified, professional, expert, requisite gewohnheitsmäßig - habitual, formal, professional notorisch - notorious, habitual, professional
"Geländereifen für den gewerblichen Einsatz," heißt auch nicht zwangsläufig "im gewerblichen Einsatz".
In unserer Winterreifenpflicht steht auch nicht,dass auf den Reifen ein M&S Zeichen zu lesen sein muss,sondern, dass sie einem M&S Reifen zu entsprechen haben.
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gewohnheitsmäßig - habitual, formal, professional notorisch - notorious, habitual, professional
"Geländereifen für den gewerblichen Einsatz," heißt auch nicht zwangsläufig "im gewerblichen Einsatz". aua  1. Nur weil man etwas notorisch und gewohnheitsmäßig macht ist es noch lange nicht professionell 2. im gewerblichen Einsatz würde bedeuten das ein solchen Fahrzeug ausschließlich im Arbeitseinsatz im Bereich der STVO fahren dürfte, ergo nicht zur Inspektion zum Vertragshändler oder zum TüV dürfte....was dann eh sinnlos wäre. Bis hier hin war es Blödsinn, klar. POR ist ein Schlupfloch für den E-Stempel und damit gut für uns verstrahlte. In unserer Winterreifenpflicht steht auch nicht,dass auf den Reifen ein M&S Zeichen zu lesen sein muss,sondern, dass sie einem M&S Reifen zu entsprechen haben. ähh, Unser zuständiges Bundesamt schreibt das so http://www.bmvi.de§ 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung regelt für den Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar, bei welchen Wetterverhältnissen M+S-Reifen zu verwenden sind. .....Alle M+S-Reifen – Matsch und Schnee – gelten als Winterreifen Unsere kontrollierende Bußgeldbehörde hat ihren Beamten folgenden Handlungsspielraum gegeben, http://www.polizei.nrw.de Sollte es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung (Verkehrsunfall) kommen, so greifen die allgemeinen Vorschriften zur Erhöhung der Regelsätze gem. § 3 Abs. 3, Tabelle 4 der Bußgeldkatalogverordnung. Grundsätzlich müssen alle Achsen von Kraftfahrzeugen (auch Motorräder) über Winterreifen (M + S – Reifen) verfügen. Aber selbst unsere StVO benennt M&S namentlich Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...)(ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95),(...)die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42)(...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Legislative und Exekutive wollen also mit Nachdruck das M&S auf dem Reifen sehen, wie kommst du auf anderes ?
Zuletzt bearbeitet von Troll; 27/02/2016 21:02.
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nur mit Reifen gefahren werden, die die (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). [/quote] Wenn der Gesetzgeber gewollt hatte,dass M&S gekennzeichnete Reifen gefahren werden, hätte er es auch so niederschreiben können.
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Die Leseart ist gut ...und eine Kiste Bier für dich wenn mit dieser Logik jemand durch kommt
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Da gehe ich schwer von aus. In der STVO steht,dass man nicht mit Standlicht fahren darf. Vor wenigen Jahren hat ein Richter erklärt, dass man das bei Helligkeit sehr wohl darf.
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Die Leseart ist gut ...und eine Kiste Bier für dich wenn mit dieser Logik jemand durch kommt  Dann hol schon mal eine... In einem Quad-Forum hatte jemand dasselbe Problem, und hat beim Verkehrsminiosterium angefragt: Da ich als ATV Fahrer ebenfalls betroffen bin hab ich mich da mal schlau gemacht.
Im Winter dürfen Geländereifen(Traktionsreifen) gefahren werden wenn sie über ein Grobstolliges Profil verfügen.
Anbei mal die Antwortmail des Bundesministeriums Sehr geehrter Herr B......., vielen Dank für Ihre Mail. * 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).* Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge. Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und ATV. Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich. Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich. Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse. Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010 vom 26.11.2010 unter folgendem Link: http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html?gtp=36166_list%253D2Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBlMit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxxxxxxxxxxxxx Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.deInternet: www.bmvbs.deAusdrucken, und ins Handschuhfach legen... 
Grüße DaPo
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Ausdrucken, und ins Handschuhfach legen...  Ohne Name und Datum ist das leider wertlos, zumindest wäre ich auf die Reaktion des Polizisten neugierig wenn ich dem diesen Ausdruck vorlese  Sollte jemand ein diesbezügliches Urteil finden wäre ich für den Link/ Aktenzeichen sehr dankbar ! Sehr geehrter Herr B......., vielen Dank für Ihre Mail. * 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).* Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge. Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und ATV. Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich. Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so geschnitzt sind, dass sie vor allem auf der Eislaufbahn und gefrorenen Trabrennbahnen bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Spikes und/oder Greifstegketten gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Gummibooten der Fall ist. ect.pp ...............XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBlMit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxxxxxxxxxxxxx Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de Internet: www.bmvbs.de
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Hallo, Unsere kontrollierende Bußgeldbehörde hat ihren Beamten folgenden Handlungsspielraum gegeben, http://www.polizei.nrw.de Sollte es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung (Verkehrsunfall) kommen, so greifen die allgemeinen Vorschriften zur Erhöhung der Regelsätze gem. § 3 Abs. 3, Tabelle 4 der Bußgeldkatalogverordnung. Grundsätzlich müssen alle Achsen von Kraftfahrzeugen (auch Motorräder) über Winterreifen (M + S – Reifen) verfügen. Aber selbst unsere StVO benennt M&S namentlich Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (...)(ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95),(...)die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42)(...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). tja, und das ist das Lustige an der Sache. Sowohl das Memo der Polizei als auch die StVO beziehen sich ausschließlich auf Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG. Und dort steht eben nichts von einer Markierung, sondern nur was über das Profil. (Seite 16) Würden sie sich auf den Anhang II (ohne den Zusatz "Nummer 2.2" beziehen, würde ich die Sache auch anders sehen, denn in Nummer 3.1.15 (Seite 21) steht in der Tat was zur Kennzeichnung. Aber darauf bezieht sich die StVO ja eben nicht... Übrigens ist das Ganze auch in sofern interessant, als daß ein Großteil der Winterdienstfahrzeuge hier im Ruhrgebiet keine Reifen mit M+S-Kennzeichnung fährt... 
Grüße DaPo
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Toyo ist da auch der Meinung: ![[Linked Image von thumbs.picr.de]](http://thumbs.picr.de/25112518ey.jpg)
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und Michelin: ![[Linked Image von thumbs.picr.de]](http://thumbs.picr.de/25120802ct.jpg)
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Super ! 
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sehr interessant. vielen dank für die infos, buben.  gruß mathias
"Der gute Geländefahrer fährt langsam durch unbekanntes Gelände. Unerwartete Hindernisse lassen sich leichter erkennen und bewältigen. Durch falsches Fahrverhalten entstandene Schäden können einen langen Fussmarsch zur Folge haben."
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Deutsche Gesetze, verstehe wer will, man will Reifen die bei Eis und Schnee gute Fahreigenschaften haben - und was macht man? Jeder grobstollige MT wird nun zum 1A Winterteifen erklärt auch wenn er buchstäblich aus Holz ist mit steinharter Gummimischung.
Absurd kann ich da nur noch sagen....
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Naja, Politiker sind ja auch in den seltensten Fällen Personen, die von dem, was sie da machen, irgendwelche Ahnung haben. Meistens sind es gescheiterte Existenzen, die zufällig das richtige Parteibuch in der Tasche haben und im richtigen Moment auf das richtige Pferd aufgesprungen sind. So erklärt sich so manches Gesetz... 
Grüße DaPo
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Ja ich mein ja nur, das ist doch wirklich Grotesk?
Mit Hand und Fuss wäre gewesen - Reifen mit Schneeflocke drauf sind Winterreifen, alles andere Nicht. Keine Diskussion, keine Seitenlangen Gesetzestexte, nix. Ein Satz, Fertig.
Dass M+S nix aussagt ist ja hinlänglich bekannt.
Naja, lassen wir das, bringt ja nix, nur eine weitere Totgeburt des Gesetzgebers in einer ellenlangen Liste von Bausünden...
Grüße Ozymandias
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Hallo,
versteht das bitte nicht falsch aber können wir bitte nicht einfach froh sein aktuell noch selbst entscheiden zu dürfen (zumindest relativ) welche Reifen, welches Auto und wann und wo wir fahren? Mir reichen die aktuellen Beschneidungen durch Weltverbesserer schon...irgendwann kommt der Tag da rollen wir auch in Westdeutschland auf Einheitsreifen, wenn wir dann überhaupt noch selbst fahren dürfen...
Viele Grüße Christopher
Gruß Christopher
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Habemus Papam
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Hallo,
versteht das bitte nicht falsch aber können wir bitte nicht einfach froh sein aktuell noch selbst entscheiden zu dürfen (zumindest relativ) welche Reifen, welches Auto und wann und wo wir fahren? Ja und nein. Der Großteil der Bevölkerung ist nunmal blöd. Wenn im Ruhrgebiet drei Krümel Schnee fallen, liegen tiefergelegte BMW quer im erhöhten Kiesbett der Straßenbahn. Keine Ahnung,wie die das schaffen. Wenn ich mit meinem Land Rover da hin wollte, müsste ich die Untersetzung bemühen.
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Joined: May 2005
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Daily96 40.10W
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Daily96 40.10W
Joined: May 2005
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... liegen tiefergelegte BMW quer im erhöhten Kiesbett der Straßenbahn. Keine Ahnung,wie die das schaffen. Wenn ich mit meinem Land Rover da hin wollte, müsste ich die Untersetzung bemühen.  - du musst halt den selben Schwung haben wie die ..
Gruß Juergen
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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Reifen mit Schneeflocke drauf sind Winterreifen, alles andere Nicht. Wobei die Vorgaben um die "Schneeflocke" zu erhalten auch alles andere als hoch sind. Aber eben, je mehr Bestimmungen, desto mehr Ausnahmen, desto mehr Ausnahmen von den Ausnahmen usw. Das Resultat ist, z.Z. sind in "Exotengrössen" kaum Reifen (auch AT) am Markt und keiner kann mir sagen ob, wann und überhaupt wieder was und wie rein kommt. Politiker sind ja auch in den seltensten Fällen Personen, die von dem, was sie da machen, irgendwelche Ahnung haben. Und wir müssen dann schauen, wie wir damit klar kommen.
Schickt mich in die Wüste... BITTE !
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our best location scout
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OP
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Ich bin mittlerweile in der Lage, einen kleinen Erfahrungsbericht bezüglich der Reifen (Cooper Discoverer STT PRO) abzugeben. In den vergangenen sechs Wochen bin ich rund 7900 Kilometer gefahren - in Mischbereifung mit STTs auf der Hinterachse und STT-PROs auf der Vorderachse. Die PROs hatte ja mein Reifenhändler anstelle der von mir bestellten STTs montiert und ich hatte mich entschlossen, das so zu belassen und damit in Urlaub zu fahren. Um das Fazit vorwegzunehmen: Ich habe so gut wie keinen Unterschied zu einer Bereifung mit STTs auf beiden Achsen feststellen können. Damit bin ich seit einigen Jahren und einigen zehntausenden Kilometern unterwegs. Recht zufrieden übrigens. Im einzelnen kann ich zu meiner Tour folgendes sagen: Ich bin keinen einzigen Kilometer Mautstraße gefahren, dennoch aber etliche Kilometer mautfreie Autobahnen und Schnellstraßen, überwiegend aber schmale Landstraßen und unbedeutende Nebenstrecken. Unzählige Kurven. Von den fast 8000 Kilometern waren etliche hundert Kilometer Stadtverkehr und Ortsdurchfahrten mit vielen Kreisverkehren und Temposchwellen oder wie auch immer diese Dinger heißen. Der Offroadanteil betrug annähernd 1000 Kilometer - kein offenes Gelände, sondern Schottersträßchen, Erdwege und Pisten, stellenweise in üblem Zustand - steinig, geröllig mit tiefen Erosionsrinnen. Einige wenige kurze Passagen durch Schlamm, Sand und Kies. Und eine Handvoll Kilometer auf festgefahrener Schneedecke bzw. vereister Fahrbahn. Auch wettermäßig hatte ich mit strahlendem Sonnenschein bis zum Schneeregen fast die volle Bandbreite der möglichen Bedingungen. Auf der Hinfahrt abends minus 9 Grad auf einer verschneiten Passhöhe in den Hochalpen, wenige Tage später tief im Süden 25 Grad zur Mittagszeit - für den Monat März ja ganz nett. Zwischendurch gab es aber auch kräftige Regengüsse einschließlich Aquaplaning auf der Straße. Also so ziemlich alles, was man wettermäßig und straßenmäßig haben kann. Ich habe mich unter keiner dieser Bedingungen mit den PROs auf der Vorderachse irgendwie anders gefühlt, als wenn ich auch dort normale STTs drauf gehabt hätte. Guter Fahrbahnkontakt, ausreichende Seitenführung, ordentliches Bremsverhalten auch auf regennasser Fahrbahn. Alles natürlich unter den konstruktionsbedingten Einschränkungen eines MT-Reifens. Für einen solchen aber wirklich gut. Anfangs kamen mir die PRO-Reifen allerdings etwas lauter vor. Nachdem sie jetzt eingelaufen sind, erscheint mir das nicht mehr so. Das Geräuschniveau ist auf der langjährig von den STTs gewohnten Höhe. Vielleicht haben sich aber auch nur meine Ohren angepaßt. Offroadmäßig bieten die PROs ganz leichte Performance-Vorteile gegenüber den normalen STTs. Etwas mehr Traktion und Grip. Auch die stärkere Profilierung der Reifen-Seitenflanke erscheint mir vorteilhaft. Eine meiner Touren führte durch einen seit vielen Jahren aufgegebenen Steinbruch. Der Weg war extrem felsig und scharfkantig. Ich habe die Reifen danach genau kontrolliert. An den Reifenflanken waren keinerlei Beschädigungen oder Einschnitte festzustellen. An den STTs auf der Hinterachse aber glücklicherweise auch nicht. Der STT-PRO ist offroadmäßig also einen Ticken besser als der normale STT, in anderer Hinsicht ist er vielleicht ein wenig schlechter. Aber das ist marginal, ich kann jedenfalls keinen gravierenden Unterschied erkennen. Und auch eine Mischbereifung erscheint mir aufgrund meiner Erfahrungen problemlos möglich. Ich habe mich jedenfalls mit diesem Bereifungs-Mix aus STTs und PROs während der gesamten Reise sehr sicher gefühlt. Ach ja - auch preislich war kein Unterschied zwischen STTs und PROs. Der Reifenhändler hat für den 235/85-16 als PRO einhundertfünfizig EURO incl. Montage und Wuchten genommen, genausoviel wie beim letztenmal für die STTs. Bleibt die fehlende M&S-kennzeichnung der PROs. Aber das ist hier ja ausführlich besprochen worden. mfG Rainer
Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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So eine Mischbereifung ist immer gut um auch die Haltbarkeit zu testen, Wechsel mal in definierten Abständen zwischen Vorder- und Hinterachse. Bei den BF Goodrich MT damals konnte ich gravierende Unterschiede bzgl. Abfahrverhalten und Laufleistung feststellen. Kannst ja immer mal wieder hier reinschreiben vllt. Wird noch ein Cooper Fan aus mir 😉
Gruß Christopher
Gruß Christopher
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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Hallo Rainer Vielen Dank für den Erfahrungsbericht! Ich kenn den Cooper Discoverer STT PRO P.O.R lediglich vom sehen, gefahren bin ich noch keinen Meter damit. Beneidenswert, wenn man ein Reisefahrzeug auf einer gängigen Reifengrösse hat! In 315/75R16 hat der STT PRO P.O.R Speedinkdex K =110 Km/h Der alte Cooper Discoverer STT ist weiterhin im Handel, als STT P.O.R. (=er kriegte die P.O.R Etikette.) Das Labelgedöns ist schon etwas äh... "umständlich". Beste Grüsse Harry
Schickt mich in die Wüste... BITTE !
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Der Kabinenbauer
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Der Kabinenbauer
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Mal ein kurzes - erschreckendes - Update!
Einige der neuen Cooper Discoverer STT Pro haben tatsächlich nur einen Speedindex "K" - das ist = 110 Km/h. Leider werden auf der Internetseite von Cooper alle mit "Q" = 160 Km/h angegeben. D.h. da sind Fehler auf der Website - also aktuell besser nachfragen. Betroffen sind wohl eher große Größen, was Rainer ja auch schon schrieb.
Der STT läuft aus - es wird nur noch abverkauft. In den USA ist er z.T. schon nicht mehr gelistet.
So langsam wird es schwierig einen AT oder MT in entsprechender Größe und der nötigen Kennung für Speed und Load zu finden...
Gruss, Jürgen (Explorer II) RAM 2500 HD CC 4x4 SLT 5.7L HEMI, SimplexCamper KAB, AEV Salta 8.5x17 ET 27, 37x12.5 R17 Cooper Disco. STT Pro, MOPAR Fender-Flares, ClimAir, Alcantara-Lenkrad, Steps, Cab-Lights, Lazer T-24 & ST-6, Rhino-Rack, Sitzheizung, AEV Snorkel, AEV 3" DualSport, Hundebox
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