ich habe mal ein alte Mail herausgekramt von 2016:
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Sehr geehrter Herr Heil,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.
Das geschützte Fahrzeug wird gemäß Â§ 20 der Bedingungen für die ADAC Plus Mitgliedschaft durch einen ADAC Vertragspartner zum Wohnsitz des Mitglieds zurück transportiert, wenn es aufgrund einer Panne oder eines Unfalles nicht mehr technisch fahrbereit ist, und
a. der Schaden wurde durch eine Werkstätte festgestellt;
b. es liegt kein Totalschaden nach § 1 Nr. 2 vor;
c. bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden;
d. bei einem Schaden im Ausland wurde das geschützte Fahrzeug so schwer beschädigt, dass eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadensort innerhalb von 3 Werktagen - auch mit Ersatzteilversand nach § 22 - nicht durchführbar.
Wir transportieren das Fahrzeug mit Gepäck und Ladung durch einen ADAC Vertragspartner zu einer Reparaturwerkstatt an Ihrem Wohnsitz. Kann das Fahrzeug auch am Zielort repariert werden, wird es dorthin transportiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen.
Können Gepäck und Ladung nicht zusammen mit dem Fahrzeug transportiert werden, veranlassen wir einen getrennten Transport zu Ihrem Wohnsitz oder zum Zielort und übernehmen diese Kosten bis zum Wert der Bahnfracht.
Wir übernehmen die Kosten des Transportes vom Schadensort zum Einstellort, notwendige Sicherungsgebühren und durch unsere Leistungsorganisation entstehende Einstellgebühren.
In Deutschland schleppen wir als Serviceleistung das Fahrzeug soweit erforderlich vom Schadensort zum Einstellort, von dem aus der Fahrzeugtransport erfolgt.
Im Ausland vermitteln wir ein Abschleppunternehmen, welches das Fahrzeug - soweit erforderlich vom Schadensort zum Einstellort abschleppt und erstatten die Abschleppkosten in voller Höhe.
Notwendige Sicherungskosten und durch unsere Leistungsorganisation entstehende
Einstellungskosten werden von uns übernommen.
Die Leistung wird auch erbracht, wenn das geschützte Fahrzeug nach einer Entwendung wiederaufgefunden wurde, noch nicht in fremdes Eigentum übergegangen ist und kein Totalschaden vorliegt.
Ist der Schaden außerhalb des Geltungsbereiches Europa eingetreten, wird die Leistung ab der Grenze des Geltungsbereiches Europa erbracht.
Gemäß Â§ 1 Nr. 7 liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in Deutschland am Tage des Schadens übersteigen.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, der im Inland aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird anhand der Schwackeliste oder eines vergleichbaren Beurteilungssystems (z. B. DAT-Bewertungsliste) ermittelt. Sonderausstattungen werden berücksichtigt. Im Zweifelsfall müssten Sie uns die Sonderausstattungen mit einem entsprechenden Nachweis belegen.
Wir hoffen, dass unsere Zeilen zur Klärung beitragen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC e. V.)
Mitgliederservice
Mitgliedschaft+Versicherungen
Tel.: 0 89 76 76 66 32
Fax: 0 89 76 76 63 46
http://www.adac.de/impressum"
Ich habe nochmals eine Anfrage gestellt, ob sich daran mittlerweile was geändert hat.