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Nee, ich will ja schon mal mehr als 1 Person mitnehmen. Außerdem würde das FA dann verlangen, dass ich den "Laderaum" hinter den Vordersitzen durch eine Trennwand komplett abtrenne. Und als nächstes soll ich womöglich auch noch die Heckscheiben verblechen <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Suchtiger
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@g3cd Mein Beileid! <img src="/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" />
Ich denke mal bei deinem FA kommst du nicht mehr weiter. Da brauchst du schon was Handfestes um da noch was zu drehen.
Könntest du deinen 130er nicht zum PKW machen und somit wenigestens Versicherung sparen?
Grabe den Brunnen, bevor du Durst hast.
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mach ne Platte zwischen die Radkästen, dann müssen sie mitgemessen werden... ist allderdings schon komisch, bei einem Tankwagen wird ja auch nicht die Grundfläche gemessen (die geht bei einem auf der Seite liegenden Zylinder ja gegen null).
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Das ist genau die Frage: wenn ich einen 2m hohen Sprinter habe, dann kann ich über den Radkästen unendlich viel Ladung transportieren und es wäre wirklich blödsinnig, die Fläche nicht mitzurechnen. Nun ist die Ladefläche im Defender 130 "nur" bis zu 1,16m hoch. Aber da kann ich mir nicht vorstellen, dass die nicht mitzählt.
Und die Messung im Passagierraum dürfte meineserachtens auch nur bis zur Rückbank gehen ... in einem VW Golf messe ich ja auch nicht den Kofferraum mit, wenn es um den reinen Platz für die Passagiere geht (auf meine Frage hin diesbetreffend hieß es "na, das ist ja auch kein Golf, sondern ein LKW" ... da werden scheinbar andere Maßstäbe angelegt).
Ich denke, mich kann lediglich retten, wenn irgendwo - möglichst in einer EG-Richtlinie oder in einer Weisung des Bundesfinanzministers oder in einem Urteil des Bundesfinanzhofs - genau festgelegt ist, wie da was gemessen wird.
Dazu habe ich noch nichts gefunden, das ist genauso schwierig wie eine klare Aussage, was ein "Kombinationsfahrzeug Typ N1" ist.
Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch.
Gruss Monny
++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++
[:O]===[O:]
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... "na, das ist ja auch kein Golf, sondern ein LKW" ... Also wenn das kein Widerspruch in sich ist, ich messe den LKW wie einen LKW und stelle fest, daß es ein PKW ist... <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> Irgendjemand hat doch mal geschrieben, daß auch die flach fixierte Ladeklappe als Ladefläche zählt, vielleicht kommst Du ja so weiter, ohne teure Umbauten. Grüße, Alfred. -------------------------------------------------- Never trust the guy with the shiny gear !
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Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Amtsmissbrauch. Naja, da brauche ich - genau wie bei 'ner Einstweiligen Verfügung gegen den Bescheid - greifende Argumente. Die wären z.B. dann gegeben, wenn sich die Art des Messens sehr von dem unterscheidet, was Finanzrichter oder die EG sagt. Leider finde ich nirgends Urteile oder Richtlinien (und meine Anwältin ist noch 2 Tage in Urlaub *seufz*). Hat da jemand schon was gefunden?
Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Nun, dir wird wirklich nur ein Anwalt helfen können, weil die Definition einer Ladefläche hier wohl eher Willkürlich ausgelegt wird. In den betreffenden Finanzgerichtsurteilen wird doch aber nur auf die Länge der Ladefläche abgestellt und nicht auf das Flächenmaß, wenn ich mich nicht irre. Es hat hier ein Verwaltungsakt stattgefunden, und den kann man natürlich hinterher zerpflücken, wenn Fehler gemacht worden sind. Gruß aus Berlin
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Das wird noch
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Hallo, nachdem ja meinerseits gegen den Bescheid des FA Landshut Widerspruch eingelegt wurde, dieser selbstverständlich abgelehnt, hab ich heute Post vom Finanzgericht München erhalten. Az.: 4 V 2291/06 Die Vollziehung des Kfz-Steuerbescheides ist für die Dauer der Hauptsacheklage beim FG München ausgesetzt.
Hurra, ein erster Schritt, warten wir mal ab, der Anwalt meint, die Klage kann dauern, evtl. bis nächstes Jahr.
Gruß Claus
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Az.: 4 V 2291/06
Ist das die Nummer der laufenden Klage eines Defender 130? War bislang leider nicht in der Lage, ein Aktenzeichen dafür aufzutreiben, selbst nicht über die ProAllrad-Anwälte.
Ich könnte das Aktenzeichen der Defenderklage gut für mein Finanzamt gebrauchen ... *flöt*
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