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#16238 28/01/2005 13:57
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disco68 Offline OP
Süchtiger
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Tach, geht jetzt um einen unserer Firmentranporter:
zul. Gesamgewicht: 3050kg
Vorbesitzer hat ohne technische Änderung den Wagen auf 2792kg ablasten lassen.
Wir brauchen jedoch die volle Zuladung, weil Handwerkerautos eh stets überladen sind!
Jetzt wollte ich bei Zahnriemenreparatur von der Werkstatt (da kommt Original TÜV hin!) den Wagen "ohne technische Änderung" wieder auflasten lassen. Ruft mich der Meister
(Auto war in einer anderen Stadt, da Vertragshändler hier unfähig!) und sagt Briefe umtragen dürfte der Tüv in der Werkstatt nicht! Kam mir schon seltsam vor (woher kommen in meinem Landy wohl die Eintragungen??? Die heiligen Hallen des TÜVs hat der bei mir noch nicht von innen gesehen!).
Na ja, wollte mich nicht aufregen und habe dann hier bei unserem örtlichen TÜV angerufen und gefragt ob der Eintrag des originalen Gewichtes ohne Vorführung des Fahrzeuges möglich ist. Der Niederlassungsleiter sagt ohne Vorführung könnte man gar nichts eintragen! Auf meine höfliche Frage warum, da ja technisch nichts geändert wurde, war die Antwort es müßte ja z.B. die Fahrgestellnummer überprüft werden! So einen Bürokratenblödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört! Das ist ein Werkstattwagen, der muß im Einsatz sein und nicht wieder Stehen.
Bei meinen Autos und Motorrädern habe ich mir schon lange den heimischen TÜV abgewöhnt, aber das ist Hobby!
Hat der Niederlassungsleiter recht oder kann ich den zwingen den Eintrag ohne Vorführung zu machen????
Ging bei den Kombi-KFZ Eintrag für die Geländewagen doch auch ohne Vorführung wenn keine stärkeren Federn o.ä. gefordert waren, oder?

Bitte Infos!
Ich koche!!!! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-laber.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Gruß Gunther


Keine Lust auf Singnatur!
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disco68 #16239 28/01/2005 14:42
A
Anonym
Unregistriert
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Hi muß der Prüfer wissen, allerdings bedenke mal,
er trägt Dir was ein Deine Karre ist aber schon auf dem Schrottplatz bzw liegt nocht irgendwo im Graben.

Wewnn ich was bezahlen soll, will ich auch erst die Leistung sehen, besonders bei Handwerkern können ja auch groß reden jau alles in Ordnung hab ich gemacht u.d so weiter, ansehen brauchts nicht oder kein Vertrauen?

Also ist genau das gleiche irgendwie,
BlankoBescheinigungen stell ich auch nicht aus wozu auch.

Gruß
Armin


Ist das Auto echt so wichtig das es nicht zum TÜV kann? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


disco68 #16240 28/01/2005 14:43
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Die fremde Macht-nix!
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Rein rechtlich hat er recht


nitrox #16241 28/01/2005 15:09
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disco68 Offline OP
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@ Defndermann: Das Auto hat noch TÜV ist angemeldet usw., also alles OK. Der Wagen war gerade schon 3 Tage in der Werkstatt. Wir machen fast nur Kundendienst und Reparaturen, jeder Monteur hat sein Auto und nimmt den auch mit nach Hause wegen Notdienst. Das heißt Zwangsurlaub für den Mitarbeiter oder wahnsinniger Organisationsaufwand bzw.
unserem Mitarbeiter 3 unproduktive Stunden bezahlen wenn er selber zum TÜV fährt.

@ Nitrox: Wenn das rechtlich in Ordnung ist! Wie hat Greenbee dann AF in Köln eintragen lassen ohne Autos vor Ort(siehe Steuerthread!) bis von oben das Stop kam?


Ausserdem hat dieser Ing. mich schon 1997 mit meiner KTM übel auflaufen lassen. Ich wollte Digitaltacho eintragen lassen der vom TÜV München ein Gutachten hatte (als Motorradtacho mit Beleuchtung usw.). Den wollte er auch nicht eintragen mit der Begründung: TÜV Rheinland darf keine Fahrradtachos mehr eintragen! Hallo, ist ein Motorradtacho steht soagar in deutscher Sprache im Gutachten! Selbst als der Ing. aus München der das Mustergutachten erstellt hatte seinem "Kollegen" versucht hat umzustimmmen (auf meine Veranlassung über den Hersteller), ließ sich dieser "flexible" Ing. nicht umstimmen!
Das ist üble Willkür!!!


Keine Lust auf Singnatur!
disco68 #16242 28/01/2005 15:24
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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Bei mir wars so, dass ich meinen G nach dem Neuaufbau noch eben schnell als Womo schlüsseln lassen wollte (und sehen, ob der Mai alles neu macht). Da kam tatsächlich die Aussage, das es eine Anweisung gäbe, keine Geländewagen mehr auf Womo einzutragen. Anscheinend sind die auch meganervös...


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
fischi #16243 28/01/2005 23:21
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G
Scheffinschinör
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Scheffinschinör
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Hoi,

besorg Dir vom Hersteller des Fahrzeuges die Bestätigung, beglaiubiogt und abgesegnet und was weiß ich, mit der Fahrgestellnummer drinne, daß Deinb Fahrzeug da, ein zulässiges Gesamtgewicht von xxxx hat.


So hat damals bei meinem G die Auflastung funtkioniert, OHNE TÜV Abnahme. War halt ne Werksbescheinigung, und die Zuilassungsstelle hat, nachdem die Dame wohl "ihren" Tüver kontaktiert hat, anstandslos die KFZ Brief umgetragen...

Solange keine technische Änderung nötig ist ( beglaubigt und bestätigt halt durch das Werksgutachten der Fahrzeugfirma )
Gibts eigentlich keinen Grund, das KFZ dem TÜV vorzuführen...


Um Einwänden vorzubeugen: Vielleicht habe ich damals auch nur Glück gehabt, aber was macht der TÜV denn, außer einmal ums Auto rumlaufen und zu kassieren, wenn ich vom KFZ Hersteller das Gutachten habe...

disco68 #16244 29/01/2005 09:56
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Spaziergänger
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Spaziergänger
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Mal ganz was blödes.

An dem Tag und noch zur selben Uhrzeit passiert irgendetwas mit dem Auto,
falsch geparkt, jemanden anderem ins Auto gefahren...........

....... vor Gericht fuchtelst Du dann nachher mit einem TÜV Gutachten, welche zufällig zur gleichen Zeit erstellt worden ist herum und behauptest daher, das der Wagen ja beim TÜV gewesen sei.

Und genau aus diesem Grund läßt sich der TÜVler den Wagen immer zeigen.
Keine Eintragung ohne Vorführung. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Was irgend jemand unter der Hand macht ist was anderes;
hier gehts ja um die offizielle Seite. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Gruß basti <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />


leer
disco68 #16245 29/01/2005 21:40
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Gehört zum Inventar
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Du hast deni Töff abgelastet und später E-Teile verbaut die der Ablastung entsprechen. (Federn, Dämpfer, Felgen)
Jetzt soll sich der TÜVer auf deni Wort verlassen das es nicht so ist? Würde ich als TÜVer auch nicht machen.


__________________________________________________
der echte und einzige
Volkerki #16246 29/01/2005 22:30
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Zitat
Du hast deni Töff abgelastet und später E-Teile verbaut die der Ablastung entsprechen. (Federn, Dämpfer, Felgen)
Jetzt soll sich der TÜVer auf deni Wort verlassen das es nicht so ist? Würde ich als TÜVer auch nicht machen.

Es hieß zwar 'ohne technische Änderung', aber mit deinem Einwand
hast Du schon Recht.






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... aber ein geeigneter TÜVler darf selbstverständlich die Eintragungen auch in einer Werkstatt machen. Das darf aber eben nicht jeder vom TÜV, vielleicht gab es da ein Mißverständnis?
Meine Eintragungen und die Neuzulassung des Sankey habe ich in einer Werkstatt mit TÜV machen lassen.

Jens


There must be at least one nice car in every street (LR110)
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