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#133874 11/09/2006 14:52
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Hallo zusammen
Ich will mir nen Auto fertig machen zum Holz holen aus dem Wald. Dazu muß ich ca 100m über die Straße. Gibt es noch die Möglichkeit Fahrzeuge auf 6km/h zuzulassen und wenn ja wie muß die Drosselung aussehen? Wäre für jeden Tipp dankbar.
Gruß Andreas

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Hallo,
keine Ahnung, aber meine ehrliche Meinung: pfeif drauf. Seh nach rechts und nach links und fahr die 100 m. Was für eine Verkehrsgefährdung bist du wenn du nur 6 km/h fährst. Dann lieber schnell weg.
Meine Meinung und natürlich nicht zur Nachahmung empfohlen.


Gruß
Triton



Immer noch zu verkaufen: BMW M Coupe
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Zitat
Gibt es noch die Möglichkeit Fahrzeuge auf 6km/h zuzulassen und wenn ja wie muß die Drosselung aussehen?


Es gibt keine Möglichkeit ein Fahrzeug mit 6Kmh V/max zu zulassen <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" /> (StVZO §18)

okok, es gibt auch einen -> <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />








Wenn er Bauartbedingt Vmax 6Kmh haben soll ist eine Änderung im KFZ Schein via Prüfstelle und ein 6Km/h Aufkleber notwenig....zumindest wenn er jetzt schneller ist <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Bauartbedingt darf hier betont und extra bedacht werden <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Troll #133877 11/09/2006 15:58
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Gehört zum Inventar
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Bin mir da nicht so sicher. Es gab mal bei uns in der Gegend (Oldenburg in Oldenburg) einen Typen, der mehrfach seine Lizenz wegen Geschwindigkeitsübertretung verloren hat. Irgendwann war es dann endgültig. Man sah ihn dann etwas später mit einem Auto mit 6km/h durch die Stadt fahren. Bedingung für die Zulassung war eine bauliche Drosselung (Gänge und Gas sperren sowie - und das war der Knaller - NAME UND ANSCHIRFT deutlich lesbar aussen am Fahrzeug.
War so wohl in Ordnung. Etwas später haben sie ihn dann mit 60 erwischt und ihm das Führen jeglicher KFZ untersagt. Die ganze Geschichte ist aber bestimmt schon 15 Jahre her.


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
fischi #133878 11/09/2006 16:53
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Ich seh schon, ich muß erst mal zum TÜV und fragen. Wenn ich was genaues weiß geb ich laut.
Das mit dem so fahren klemm ich mir lieber, fahren ohne Versicherungsschutz, ohne gültige Betriebserlaubnis,und den Kollegen in Grün fällt bestimmt noch was ein <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />, das brauch ich nicht.
Gruß Andreas

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Hallo,
ein ganz interessanter Fred dazu: Trecker mit 6 km/h
Ein Auto dementsprechend umzubauen, dürfte schwieriger, aber nicht unmöglich sein.
Wie dort schon angesprochen, musst Du aber auf jeden Fall mit deiner (Privat- oder Betriebs-)Haftpflichtversicherung klären, ob durch dieses Fahrzeug verursachte Schäden versichert sind.


Viele G-rüße
Matthias
Matz #133880 11/09/2006 20:11
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Im Westerwald gabs mal so ein paar Hirnies.
Ich hab mir sagen lassen,im Getriebe wäre nur der erste Gang verblieben.

Matz #133881 13/09/2006 08:05
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Hallo Matz
Der link war sehr interessant,hat mir sehr geholfen.Werd mal beim TÜV vorbeischauen, ob die das auch so sehen. Ist immer ganz gut, wenn man nicht ganz doof ist, wenn man da ankommt.
Gruß Andreas

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Hallo, ich war gestern beim TÜV, Wissen aus erster Hand.
Bei der Prüfstelle in Hagen hat mich derHr Schreiner beraten, der macht da die meisten Sondereintragungen.
So sieht es aus:
Ein 6km/h Fahrzeug ist rein rechtlich auch mit Motor kein KFZ sondern wird z.B. wie ein Fahrrad verkehrstechnisch betrachtet. Wenn man sich damit im öffentlichen Verkehrsraum aufhält muß es verkehrssicher sein, Beleuchtung Bremsen usw.
Wie man es anstellt das 6km/h Limit zu erreichen ist jedem selbst überlassen, er würd Umbauten akzeptieren, die nicht ohne Werkzeug oder sogar im Zahrbetrieb rückbaubar sind.
Eine Abnahme des Umbaus brauch und kann garnicht erfolgen, weil es ist ja kein KFZ <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />.Irgendeinen Nachweis über den erfolgten Umbau,z.B.durch eine Fachwerkstatt braucht man auch nicht führen.
Wer hätte es gedacht, es gibt in Deutschland doch noch Sachen die in der Verantwortung des Einzelnen liegen.
Wenn man allerdings mit 7 km/h erwischt wird, kann einem ganz schön der Wind ins Gesicht blasen, fahren ohne Versicherungsschutz, ohne gültige Betriebserlaubnis, Steuerhinterziehung usw.
Heut nach hab ich mir überlegt, wenn das quasi ein Fahrrad ist, könnt ich ja prima unsere Kinder Samstags die 3 km zum Brötchenholen schicken, und mich nochmal ne Stunde hinlegen <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />.
Was auch gut käm wär wenn die Beiden damit zur Grundschule führen und die Suze auf dem Lehrerparkplatz parkten <img src="/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />
Das Leben kann so schön sein. <img src="/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />
Gruß Andreas

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Ich habe mal vor ein paar Jahren einen Artikel über Inlineskaten auf der Straße geschrieben und bin u.a. auch bei "motorisierten Skateboards" gelandet.

Die dürfen mit Hilfsmotor auch nicht schneller als 6 km/h sein und man darf damit auf der Straße fahren. In der StVo steht zwar "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern". Ein triftiger Grund liegt aber z.B. dann vor, wenn ein Skateboard bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fahren kann smile

Das gilt dann auch für Deine Suze. Du darfst auf der Straße nur dann nicht fahren, wenn das "spielerischem Umherfahren" gilt wie z.B. beim Rollhockey, zu "Trainingszwecken" wie z.B. mit einem nicht verkehrssicheren Rennrad oder wenn Dein Fortbewegungsmittel eines der folgenden ist, dass in der StVo explizit aufgeführt ist: "Schiebe- und Greifrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel".


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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