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#137036 01/10/2006 09:50
Joined: Jan 2005
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Hallo G-meinde

wer kann mir was über den aktuellen Stand der Besteuerung (Entscheidung Gerichtshof)sagen.
Fahre einen 230 GE kurz Modell 463 EZ 8/92 ist aufgelastet auf 2810 kg.
Zahle aber 583,00 Euro.

Danke für die Rückantworten

Gruß


Oekoopa
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Süchtiger
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Die machen es einem nicht leicht !!!

Besitzer schwerer Geländewagen müssen künftig die volle Kraftfahrzeugsteuer für Pkw zahlen. Dies geht aus einem am 13.09.06 verkündeten Beschluss des Bundesfinanzhofs (Az.: VII B 333/05) in München hervor. In einem Eilverfahren hat das oberste deutsche Finanzgericht entschieden, dass für Kombinationsfahrzeuge ungeachtet ihres Gesamtgewichts die Pkw-Steuer zu erheben sei. Anderes gelte nur, wenn das Fahrzeug nach seiner Bauart und Einrichtung als Lkw anzusehen ist, also vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt ist.

Der Beschluss betrifft die Besteuerung großer und leistungsstarker Geländewagen, deren zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen liegt. Solche Fahrzeuge waren lange Zeit mit der wesentlich niedrigeren Lkw-Steuer besteuert worden. Durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung hatte der Gesetzgeber die Begünstigung im Mai 2005 aufgehoben (wir berichteten). Einige Finanzgerichte, zuletzt das in Düsseldorf, vertraten die Meinung, die Fahrzeuge seien nach EU-Recht keine Pkw und weiterhin als Lkw einzustufen. Der Bundesfinanzhof trat dieser Auffassung nun entgegen.

Es sieht schlecht aus !!!
<img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> Gruß Mike !!!

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Hier geht gar nichts mehr
****
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Joined: May 2002
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Moin,
Leute, Bitte! In diesem BESCHLUSS (KEIN Urteil!!!) ging es zunächst lediglich um eine AdV (Aussetzung des Vollzuges) zu diesem Thema. Der Beschluss hat für die Allgemeinheit also keine direkte rechtliche elevanz was ein abschließendes Urteil zum Thema Gewichtsbesteuerung angeht.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

http://www.patrol-welt.de
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Das wird noch
Das wird noch
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Hallo,

ich fahre auch den 463er 230 GE, Kurz, BJ 1991.
Seit der Umstellung auf Hubraumbesteuerung habe ich mich intensiv mit der Thematik befasst.

Schau mal, ob in deinem Fahrzeugschein im Text zu Ziffer 33, (bzw. im neuen Teil 1 der Zulassungsbescheinigung im Text zu Ziffer 22) steht "FZ Entsp. auch Anl. XXV".
Wenn der Eintrag enthalten ist, und der 230 GE einen Gkat hat, was bei deinem der Fall sein muß, dann gibt es die Möglichkeit ihn auf den Steuersatz 15,13 EUR je 100cm³ zu bringen. Ich habe es gemacht und bezahle jetzt EUR 347 p.a. Das ist schon wesentlich freundlicher als die ursprünglichen EUR 583 p.a. und es hat einen weiteren Vorteil: die Einstufung entspricht der Emissionsklasse Euro 1 für Benziner. Und damit ist der 230 GE erst mal von den evtl. kommenden Fahrverboten gemäß der Umweltkennzeichnungsverordnung verschont.

Viele Grüße

Stefan


If you cross mountains, there are more mountains.
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Hallo Stefan,
tatsächlich steht in meinem altem Fahrzeugbrief unter Bemerkungen Ziffer 33 ganz unten: Fz entspr.auch Anl.XXV*.
Durch meine Ummeldung Anfang des Jahres in einen anderes Bundesland habe ich diesen großen Wisch der EG bekommen,da steht natürlich gar nichts mehr drin.Habe aber meinen alten Brief noch.
Unter Ziffer 5 steht wie Du richtig geschreiben hast, Otto/GKat 51.

Wie soll ich jetzt weiter kämpfen?

Danke für deine Rückantwort

Gruß Robert


Oekoopa
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Hallo Stefan,
tatsächlich steht in meinem altem Fahrzeugbrief unter Bemerkungen Ziffer 33 ganz unten: Fz entspr.auch Anl.XXV*.
Durch meine Ummeldung Anfang des Jahres in einen anderes Bundesland habe ich diesen großen Wisch der EG bekommen,da steht natürlich gar nichts mehr drin.Habe aber meinen alten Brief noch.
Unter Ziffer 5 steht wie Du richtig geschreiben hast, Otto/GKat 51.

Wie soll ich jetzt weiter kämpfen?

Danke für deine Rückantwort

Gruß Robert

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Oekoopa


Oekoopa
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Das wird noch
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Hallo Robert,

ich habe mir beim Kraftfahrtbundesamt die Unterlage für die Fahrzeugschlüsselnummeren besorgt. Nenne mir mal Deine Email-Adresse (am besten per Privat-Nachricht), dann scanne ich Dir die entsprechende Seite ein und maile sie Dir. Ich schreibe dir auch wie Du vorgehen musst, damit die Umschlüsselung funktioniert. Es handelt sich um einen offiziellen Weg, den aber fast niemand kennt. Deshalb kommen beim TÜV, Dekra, etc, oft die Leute die die Umschlüsselung vornehmen möchten, nicht weiter.

Gruß

Stefan


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