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Joined: Aug 2004
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Wiederholungstäter
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Wiederholungstäter
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Moinmoin Hallo jogi05 hier Jetzt hast Du ein LKW mit Sontagsfahrverbot mit Anhänger!!!! Das mit dem LKW Umbau war schon immer so. Hier geht es aber um Kombinations Kfz. ( AF ) Dass mit dem Fahrverbot ist bekannt und einkalkuliert. Und es geht hier ja anscheinend auch um als LKW typisierte Fahrzeuge die aber beim FA als PKW durchgehen, daher noch mal mein Hinweis auf die "Ladeflächenformel", alles andere scheint beim FA,in hinblick auf LKW, nicht zu gelten. Unimogs sind dann wieder in einer anderen Gewichtsklasse, da sind dann wieder andere Faktoren von Bedeutung. Gruß Mario
Pajero V20
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Unverbesserlicher
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Unverbesserlicher
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nun, bei mir hatte das fa den 90er st auch erst als pkw eingestuft (rund 400 euro). nach einspruch kam der steuerbescheid "festsetzung" zum lkw tarif mit 136.-.
es lohnt sich allemale erst einmal selber - wie beschrieben mit ordentlichen argumenten - einspruch oder antrag auf änderung einzureichen. wenn das nicht hilft ist proallrad sicher eine alternative, btw, haben die schon jemandem "aus der patsche" helfen können, konkret?
so long!
nimm das Leben nicht zu ernst, denn Du kommst da eh nicht lebend raus.
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Joined: May 2003
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Fußball ist doof. Gruß DaPo
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Fußball ist doof. Gruß DaPo
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[quote]warum ein lkw (LR 130) nach hubraum besteuert werden soll, ist mir nicht so ganz klar ...
Mir auch nicht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Mein 110er HT ( LKW-Zulassung )wird, hier in NRW, weiter nach Gewicht besteuert <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> So muss dat auch!!!!
Glück auf Sacky
Fussball iss geil und DaPo schnarcht
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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Sacky, wart's ab...
Was mich masslos aufregt ist, dass NICHT EIN Landesfinanzminister das Rückgrat hat um zu sagen:"diese Rechtsbeugung mach ich nicht mit, es wirdnach dem besteuert, was eingetragen ist."
Vielleicht auch ne Möglichkeit - Die Finanzminister und MPs der Lñnder mit mails und Briefen zuballern <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Gruss Monny
++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++
[:O]===[O:]
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Toyo Flieger
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Toyo Flieger
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...ganz TOPaktuell <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Post vom 29.09.2005, FA Warendorf
Betreff Kraftfahrzeugsteuer
Sehr geehrter Herr...
die Zulassungsstelle hat Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ... als "sonder Kfz Wohnmobil" eingestuft.
Die Finanzämter sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes an die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeuges nicht gebunden.
Zur Überprüfung bitte ich um Vorführung dieses Fahrzeuges an Amtsstelle unter Vorlage des Fahrzeugbriefes.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. ---
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />
Folgende Fragen... - welches Spiel wird nun mit uns gespielt??? Legt der zuständige Sachbearbeiter nach der Vorführung die steuerrechtliche Einstufung fest. Das ist doch dann Beamtenwillkür. - Wie kann ich bei der Überprüfung argumentieren????
Das Wochenende wurde mir ordentlich verdorben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> ...würde am liebsten sofort zum FA hin, aber bestimmt nicht wegen der Vorführung zur Überprüfung. Der deutsche Staat hat mich bald soweit
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Unverbesserlicher
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Unverbesserlicher
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Falls es jemanden interessiert, die Berliner Finanzbehörden (in diesem Falle FA Pankow/ Weissensee) sind auch aufgewacht:
500 GE, zulGG 3050kg, bis 30. April: sonstiges Fahrzeug mit 185,- Euro/ Jahr, ab 1. Mai Euro 1.053,- per anno. Interessant ist noch folgendes:
Sonstige Erläuterungen: Die Besteuerungsgrundlagen für Ihr Fahrzeug haben sich infolge der Aufhebung des § 23 Abs. 6aStVZO zum 01.05.2005 geändert. Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschließlich nach objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild des Fahrzeugs. Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickups) ist die Steuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen.
Mit letzteren Aussagen lehnen sich die Kollegen m.E. aber recht weit aus dem Fenster...
Im übrigen: Alles Spakken und Spielverderber.
KlausD
If the going gets tough, the tough hide under the table...
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mich würde an der ganzen sache mal interessieren worauf außer auf dieses gerichtsurteil die sich da bei der begründung berufen und womit die ihre fähigkeit der zur eigenen beurteilung hernehmen! wo leben wir eigentlich wenn die meinung eines finanzbeamten mehr zählt als die beurteilung eines prüfing.?
ingo
“Die drei schlimmsten Übel sind: Dummheit, Faulheit und Feigheit.” Tecumseh, ehem. Häuptling der Shawnee-Indianer
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Gehört zum Inventar
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Mein G wurde ja nun erst im August als Womo klassifiziert. Muss ich nun trotzdem damit rechnen, demnächst eine Einladung zur Vorführung beim FA zu bekommen?
Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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sicherlich darfst du damit rechnen, der staat und die länder brauchen geld. die haben dazu jedes recht und wenn gerade mal nicht, adnn biegen die sich was zurecht oder machen ein neues gesetz.... ABER du hast ein recht, lasse dir alles von denen haarklein begründen, informiere dich vorher über genaue wortlaute von gesetzen, nutze das net zum suchen... auf die feststellung"ihr fahrzeug ist für mich kein wohnmobil" die gegenfrage: was ist für sie ein wohnmobil und womit begründen sie ihre meinung anhand von gesetzen und verordnungen?" aber wenn du das fragst solltest du da schon mal alles was es dazu an gesetzen und verordnungen gibt ausgedruckt und zur hand haben. also heul nich rum sondern fang an deine hausaufgaben zu mac hen...
ingo
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viermalvierer
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sicherlich darfst du damit rechnen, der staat und die länder brauchen geld. die haben dazu jedes recht und wenn gerade mal nicht, adnn biegen die sich was zurecht oder machen ein neues gesetz.... ABER du hast ein recht, lasse dir alles von denen haarklein begründen, informiere dich vorher über genaue wortlaute von gesetzen, nutze das net zum suchen... auf die feststellung"ihr fahrzeug ist für mich kein wohnmobil" die gegenfrage: was ist für sie ein wohnmobil und womit begründen sie ihre meinung anhand von gesetzen und verordnungen?" aber wenn du das fragst solltest du da schon mal alles was es dazu an gesetzen und verordnungen gibt ausgedruckt und zur hand haben. also heul nich rum sondern fang an deine hausaufgaben zu mac hen...
ingo Moin zusammen, Im Grunde richtig was Ingo sagt, nur gehen die FA mit keinem Wort auf den Inhalt der Einspruchsbegründung ein – mag sie auch noch so richtig sein! Nochmals: ohne RA – keine Chance! Und wer auf die Nase fällt mit seinem Einspruch und erst dann zu uns kommt, dem zahlen wir natürlich nicht die Gebühren, Klage etc.!
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