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Anonym
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Dann können die den Michelin-Routenplaner auch gleich mit verbieten. Der warnt auch vor der Trachtengruppe. http://www.viamichelin.com/viamichelin/int/tpl/hme/MaHomePage.htm <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" /> Ich weiß auch so, wo über den Bernardino die Paßbildautomaten stehen.
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Unverbeserlicher
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das meint radar.ch Bericht GPS-Warnung (ASTRA)
Bei diesem Bericht geht es um GPS-Warngeräte die via Handy vor mobilen Kontrollen sowie vor allgemeinen Polizeikontrollen warnen. Besonders stossend ist, dass diese Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor mobilen Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden. Der Amigo verhindert keine polizeilichen Massnahmen, sondern hilft dem Verkehrsteilnehmer Unfallschwerpunkte frühzeitig zu erkennen und macht zudem den Fahrzeuglenker auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufmerksam.
Der Amigo informiert über den Standort von bestehenden Unfallschwerpunkten und verhindert keine polizeilichen Massnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen.
Wie der Info-Pager ist der Amigo als Infosystem somit völlig legal.
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die Erfassung gerade der notorischen Schnellfahrer aus. Solche Führer stören die Homogenität des Verkehrs und das Verkehrsklima, und sie animieren überdies andere Strassenbenützer zu Geschwindigkeitsmissachtungen. Ich weiß ja nicht, aber ein gewisses Maß an Paranoia gehört schon dazu, um solche Texte zu verfassen <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Hab letztens erst in der Schweiz für 3 (drei!) km/h zu schnell knapp 25 Euro bezahlen dürfen und kam mir sehr, sehr böse und verantwortungslos wegen meiner unglaublichen Raserei vor <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
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Gehört zum Inventar
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Na dann bin ich aber mal auf die nächste Kontrolle gespannt. Krieg die Blitzkasten POI aus meinem Garmin c320 gar nicht raus – nur die Alarme/Warnungen kann ich deaktivieren. Vermute, dass die POI’s (unter andern eben auch Radarkästen etz) integrierter Bestandteil der Karten sind (City Select) Hatte nach dem Update auf 8.0 jede Menge drin – ohne dass ich danach gefragt hätte... und nu...? Übrigens, hab auch das TomTom one. Da ist es wieder völlig anders! Keine einzige Radarstation in der bestehenden Software aufgelistet. Wäre ein Zusatzdienst, natürlich bezahlbar...
Gruss
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Hotter Turntabletänzer
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Hotter Turntabletänzer
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wie sieht das den aus wenn ich in meinem GPS Deutsche radarstellen gespeichert habe ist das dann auch illegal??? <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Wer seinen Landy liebt schraubt
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Gehört zum Inventar
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Glaub ich nicht - gilt ja nur für die Schweiz. Das wär ja der Hammer...!
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Joined: Mar 2004
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Unverbeserlicher
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die Erfassung gerade der notorischen Schnellfahrer aus. Solche Führer stören die Homogenität des Verkehrs und das Verkehrsklima, und sie animieren überdies andere Strassenbenützer zu Geschwindigkeitsmissachtungen. Ich weiß ja nicht, aber ein gewisses Maß an Paranoia gehört schon dazu, um solche Texte zu verfassen <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Hab letztens erst in der Schweiz für 3 (drei!) km/h zu schnell knapp 25 Euro bezahlen dürfen und kam mir sehr, sehr böse und verantwortungslos wegen meiner unglaublichen Raserei vor <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> heul nicht, ich hab wegen 1km/h 40chf (25€) busse bezahlt..
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Joined: Feb 2006
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Hybrid, wenn überhaupt
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Hybrid, wenn überhaupt
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wie sieht das den aus wenn ich in meinem GPS Deutsche radarstellen gespeichert habe ist das dann auch illegal??? <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> Ist auch in Deutschland nicht legal, diese Warnmethoden zu benutzen. Es wäre legal, sie in Papierform dabei zu haben, aber ein Gerät, welches von allein den Fahrer warnt, ist verboten. Wenn der Trachtenverein so etwas in einem Navi, welches eingeschaltet ist, vermutet, kann dieses zwecks Kontrolle eingezogen werden. Ist diese Kontrolle erfolgreich, so sieht man in der Regel das Navi als Tatwerkzeug nicht wieder. Irgendwo hat sich ein Minister oder so mal dazu im Internet geäussert. Ich finde das aber nimmer. Tenor war, dass dem Fahrer es nicht zu leicht gemacht werden solle, den Geschwindigkeitskontrollen entsprechend vorher gebührende Aufmerksamkeit zu zollen. Der Kraftfahrer soll vielmehr sich an die Strassenverkehrsordnung halten und die Geschwindigkeitszeichen beachten blahhblubb........
Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra
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