|
Joined: Jul 2002
Posts: 500
Suchtiger
|
OP
Suchtiger
Joined: Jul 2002
Posts: 500 |
Einreise nach Tunesien (Stand 24.2.2007)
Führerpflicht
Um es hier einmal klar und deutlich zu formulieren: Für das Tunesische Sperrgebiet gibt es KEINE Führerpflicht!
Sahara Guides 1) Beim Gouverneur von Tataouine gibts eine Liste von 43 Guides (meist mit Domizil Djerba, Tataouine oder Medenine). Diese Führer haben weder eine staatliche Ausbildung als Sahara-Guide noch ein staatliches Zertifikat, das diesen erlauben und fachlich ermöglichen würde, fremde Reisegruppen innerhalb des tunesischen Sperrgebietes zu begleiten. Im weiteren verfügen dieses Guides über kein eigenes 4x4-Auto.
2) Bei diesen Führern handelt es sich zwar um Fachkräfte, die sich aber ausschliesslioch ausserhalb des Sperrgebietes bewegen und sich oft als Guide in einer Gruppe von einheimischen Reise-Toyotas ins vorderste Fahrzeug setzen.
3) Derzeit und bis auf mindestens in 2 Jahren gibt es KEINE OBLIGATORISCHE FÜHRERPFLICHT! Bis dato besteht in Tunesien noch kein Konzept für die gezielte Ausbildung für künftige Sahara Guides und deren Zertifizierung. Im Mai hingegen findet ein vom Tourismus Minister initialisiertes Seminar statt, das sich nebst anderen wichtigen Tourismustaspekten auch genau diesem Thema widmet.
4) Betrachtet das Angebot des Gouvereurs - im übrigen ein sehr höflicher, verständnisvoller und zuvorkommender Herr - zum Mitnahme eines Führers lediglich als seine dringliche EMPFEHLUNG. Das ist kein Widerpsruch zu Pt. 1, denn einheimische Führer haben nebst der Sprachkenntnisse auch die nötigen Kontakte zum Militär (und nur dieses hat im Sperrgebiet das Sagen) sowie zur Garde Nationale.
Einreiseantrag, GPS, CB 1) Der Antrag für die Einreise ins Sperrgebiet sollte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin beim Gouverneur von Tataouine vorliegen (Fax, mit den hinlänglich bekannten Angaben über die Reisenden). Einzig der Gouverneur entscheidet - und nur er - über JA oder NEIN. Dabei beruft er sich im Einzelfall ergänzend auf die Empfehlungen des ONTT (Office Nationale de Tourisme Tunisien = das staatliche nationale Tourismusbüro).
2) Die Einfuhr von GPS ist grundsätzlich verboten. Wird ein GPS mitgeführt, ist dieses dem Zoll vorzuzeigen und auf dem entsprechenden Einfuhrformular (auf dem Schiff erhältlich) unter Angabe von Fabrikat, Modell und Seriennummer zu deklarieren. Danach ist die Einfuhr erlaubt.
3) CB-Funk darf nicht eingeführt werden, Kontrollen werden durchgeführt.
Auf der Fähre 1) Die Einreiseformalitäten werden nach wie vor auf der Fähre erledigt. Hinzu kommt erleichternd, dass auch die temporäre Fahrzeugzulassung (grünes Formular) ebenfalls auf der Fähre ausgestellt wird.
Allgemeines 1) Das Einreiseprozedere hat sich merklich vereinfacht und beschleunigt. Sowohl Polizei- und Zollbeamte arbeiten sehr speditiv und überaus freundlich. Bakshisch ist absolut kein Thema (auf Anfrage eine Zigarette oder ähnliches ausgenommen).
2) Die bisher stets geldgierigen "Hilfsbeamten" (in den graubraunen Ueberjacken) sind aus dem Zollgelände verbannt, zumal sie ja nie eine staatliche Zulassung für irgendwelche Dienstleistungen gegenüber dem Einreisenden hatten.
Zusammenfassung: 1. KEINE FÜHRERPFLICHT FÜRS SPERRGEBIET (nur Empfehlung) 2. GPS MUSS DEKLARIERT WERDEN 3. CB FUNK VERBOTEN (gfs. deklarieren) 4. SPEDITIVE BEARBEITUNG AUF FÄHRE DURCH POLIZEI UND ZOLL 5. SPEDITIVE ABFERTIGUNGE IN LA GOULETTE 6. FREUNDLICHE BEAMTE ERWARTEN FREUNDLICH GESINNTE TOURISTEN 7. Generell genügend Fotokopien von erteilten Bewilligungen, Hotelbestätigungen, usw. mitführen.
Meine Info-Quelle: Von dort, wo man in Tunesien das "Sagen" hat.
|
|
|
Moderated by Burgerfrau, DaPo, Dieter, Flashman, juergenr, Monny, Ozymandias, Peter, Phil, rovervirus, Tordi
Posts: 47
Joined: February 2005
|
|
2 members (AndreasHannover, 1 unsichtbar),
313
guests, and
0
robots. |
Key:
Admin,
Global Mod,
Mod
|
|
Foren37
Themen44,616
Posts675,983
Mitglieder10,090
|
Most Online1,525 Sep 24th, 2025
|
|
|
|