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Süchtiger
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Süchtiger
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Salut´samme, für Fahrzeuge die in unterschiedlichen Ländern mit carnet bewegt werden, gelte meines Wissens Fristen, wielange das Fahrzeug in einem Land verbleiben darf. Halbes Jahr oder 1 Jahr. Hat jemand detailierte, länderspezifische Infos, ggf. auch über Zollunionen o.ä. wie z.B. Kenya, Tanzania usw, muß man dann ganz aus dem Eck raus, oder reicht ein Grenzübertritt z.B. von Kenya nach Tanzania und dann nach der Rundreise wieder zurück nach Kenya um diese Auflagen zu erfüllen. Fragen über Fragen, aber es weiß einer bestimmt mehr.
Grüße und happy rovering Stephan
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Anonym
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Unabhängig von den Bestimmungen in den einzelnen Ländern:
Das Carnet (Triptik) ist nach Ausstellung bei der Ausgabestelle (z.B. ADAC) 1 Jahr bis zu dem Stichtag gültig. NICHT LÄNGER!
Carnetgebühr ca. € 200.-, Sicherheitsleistung € 5000.- für ein "normales" Geländefahrzeug. Ein-und Ausfuhren aus den carnetpflichtigen Ländern müssen eingetragen und abgestempelt sein. Vor der Rückgabe des Carnets an die Ausgabestelle muß das Fahrzeug beim deutschen Zoll (für München jetzt Garching-Hochbrück, Dieselstr. 9, nicht mehr am Ostbahnhof!) vorgeführt und das Carnet von denen abgestempelt werden. Erst dann gibt's die Sicherheitleistung zurück.
Genaue Ansagen beim ADAC, Tel. 089-76766338, Carnetstelle.
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Und wie ist das wenn das Auto länger drunten bleiben soll?
Grüße und happy rovering Stephan
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Hab ich selbst noch nicht gemacht. ADAC-Nummer anrufen.
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Dauerbrenner
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Aus den ADAC Bestimmungen: 5. Verlängerung des Carnet de Passages Wenn das Fahrzeug innerhalb der Gültigkeit des Carnet de Passages aus einem Land nicht ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit, das Dokument zu verlängern. Dies kann allerdings nur in einem Land erfolgen, in dem auch ein Automobilclub ist. Das Carnet de Passages kann in der Regel bis zu 3 Monate verlängert werden. Die Verlängerung beantragen Sie ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass die ausländische Zollbehörde ihr Einverständnis dazu gibt. Nach der Zusage der Zollbehörde unterrichtet uns der Partnerclub und bittet um unser Einverständnis. Wir erteilen die Zustimmung, wenn die Verlängerungsgebühr (anteilmäßig entsprechend der Ausstellungs- gebühr) per Scheck, Überweisung oder Bareinzahlung eingegangen sind. (Anm: es kann auch länger als 3 Monate verlängert werden) 5.1. Rückreise Ein verlängertes Carnet ist nur in dem Land gültig, in dem es verlängert wurde. Es kann nicht zur Rückreise nach Deutschland oder zur Weiterreise in andere Länder benutzt werden. In diesen Fällen benötigen Sie ein neues Carnet de Passages (Das ist wichtig! Wäre also äußerst sinnvoll in D zu verlängern bzw. ein NEUES auszustellen. Wieder für ein Jahr und mit dem neuen Dokument wieder runter...jedes Jahr...jedes mal von Neuem. Das hat aber aller nichts mit der Verweildauer eines Autos in einem Land zu tun. In der Zollunion RSA, NAM, BW, LES, Swaziland ist es z.B. 1 Jahr. Das ist normalerweise generell üblich. Das weiß aber auch der ADAC. s. Tel-Nr Frag mal den, wenn er mal da ist: www.dt800.deAuf seiner HP kriegste auch sonst alle dir nützlichen Infos. Viel Erfolg
Zuletzt bearbeitet von Greenlandy; 06/03/2007 06:45.
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Stimmt, den dt800 hab ich damals in Sambia getroffen, der sollte sowas wissen.
Grüße und happy rovering Stephan
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