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Joined: Mar 2004
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Neu
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Kann mir jemand sagen ob man beim Teilekauf in UK die Mehrwertsteuer die man in Uk gezahlt hat zurückbekommen kann. Ein Bekannter machte so eine Andeutung er hätte da was gehört..., abre nix genaues weiß man nicht?. Hat jemand Ahnung? Grüße Christian
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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Mein Halbwissen sagt mir das du dir beim Export von Teilen/Waren die Mehrwertsteuer des Ursprungslandes zurückholen kannst. Du mußt dann aber die lokale Mehrwertsteuer in deinem Heimatland zahlen. Ob sich der Aufwand lohnt?
Jens
There must be at least one nice car in every street (LR110)
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Süchtiger
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Süchtiger
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Mein Halbwissen sagt mir das du dir beim Export von Teilen/Waren die Mehrwertsteuer des Ursprungslandes zurückholen kannst. Du mußt dann aber die lokale Mehrwertsteuer in deinem Heimatland zahlen. Genau so ist es. Wenn Du im Ausland ein Gut kaufst, kannst Du zusammen mit der Deinen Namen enthaltenden und von den Zollbehörden abgestempelten Kaufquittung die lokale Mehrwertsteuer zurückverlangen, und zwar vom Verkäufer. Wenn Du dann aber beim Überschreiten der Grenze zu Deinem Wohnsitzstaat am Zoll das gekaufte Gut nicht als zu versteuernde Importware angibst, kann das ins Auge gehen. Denn zum einen ist die lokale Mehrwertsteuer Deines Wohnsitzstaates zu bezahlen, und zum anderen ist das im Ausland gekaufte Gut zu verzollen. Wenn Du das im Ausland gekaufte Gut aber in Deinen Wohnsitzstaat schmuggelst (<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" /> ts ts, wer tut denn sowas...), dann geht entweder alles gut, oder sie erwischen Dich, drehen Dir den Hals um und machen einen Knoten rein... In diesem Sinne: Halt die Ohren steif und den Hals gerade! Hilti
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Zonenkonform
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Also, die Engländer leben zwar auf einer Insel.Aber mit dem Zoll hat sich das schon vor ein paar langen Jahren erledigt. Es ist wohl vielmehr so,das der private Käufer in anderen EU-Staaten mit VAT kaufen muss. Der gewerbliche Käufer kauft mit seiner UST-IDNr. steuerfrei.Nur bei Fahrzeugen gibt es Sonderregelungen. WENN ICH MICH NICHT IRRE!(frei nach Sam Hawkins) Gruß aus Berlin
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Unverbesserlicher
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Unverbesserlicher
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Falsch gehört, in der EU gilt für Privatpersonen, dass die USt. dort bezahlt wird wo gekauft wird. Unternehmer zahlen daheim, kaufen also, identifiziert durch ihre Umsatzsteueridentifkationsnummer, im Ausland exkl. USt. und bezahlen sie dann daheim an den Fiskus.
Raoul
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