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Joined: May 2002
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viermalvierer
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viermalvierer
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ja, ich fürchte, da werden sich noch Einige wundern.
seufz...

Man hat ja Geländewagen im Allgemeinen und Dieselfahrer im Besonderen als Feindbild entdeckt.

Für die Finanzämter gibt es da noch viele Mio. Euro zu holen. Nachdem per Gesetz beschlossen wurde, dass Finanzrecht vor Verkehrsrecht geht, können die Brüder machen was sie wollen. Legalisierte Rechtsbeugung vom Feinsten!

...und die Leute sind ja auch noch so gescheit und fordern emissionsabhängige Steuern.

Kraftfahrzeugsteuer wurde mal eingerichtet zum Bau und Unterhalt von Verkehrswegen.
Sie verkommt restlos zum Straf- und Nötigungsinstrument und der Ablasshandel blüht besser als im Mittelalter.

...ich könnte nur noch kotzen!!

<img src="/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />

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Gehört zum Inventar
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Gehört zum Inventar
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Hallo,
Was man auch echt nicht vergessen darf, ist, dass bei der LKW-Zulassung durch das Verblechen der Scheiben der Wagen wesentlich unübersichtlicher beim Rangieren wird. Einmal einen anderes Fahrzeug übersehen und schon hat sich der ganze Zauber nicht mehr gelohnt. Naja und die Rücksitze vermisst man auch manchmal.
Grüße Sarotti

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g3cd Offline OP
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Naja, mein Defender 130 ist sowieso schon so unübersichtlich - unübersichtlicher geht's gar nicht. Durch den Umbau zum HT Station Wagon kann ich dann wenigstens geradeaus nach hinten was sehen. Die Rückbank bleibt natürlich drin, denn dahinter ist dann 2m Ladefläche. Meiner ist länger als Deiner <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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habe das gerade mal gelesen was da vom FA bayern stand. wie definieren die den spüle und herd? steht das irgendwo geschrieben? muss das fest installiert sein? meine spüle ist so ne ortlieb faltschüssel und der kocher ist zwar im auto, aber nur insofern fest installiert als daß er zum transport mit nem spanngurt befestigt ist. kochen selber tue ich wahlweise im auto auf einem festeingebauten schrank oder auf der innenseite der hecktüre.

das ganze thema scheint mir sowas von willkürlich gehandhabt zu werden <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />

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BERGE BILLA
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BERGE BILLA
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Hab heute die WoMo-Eintragung gekriegt (110SW ohne Verblechung):
Spüle und Kocher sind Vorschrift, muß aber nicht fest installiert sein.
Bei mir ist die Spüle auf einem Auszug, aber nur lose reingehängt und ohne Ablauf (hat er grade so akzeptiert,- eigentlich ist ein "Abwassertank" vorgeschrieben,- zur Not tut es bei einem wohlwollenden Prüfer wohl auch ein Kanister)
Kocher ist in einem bei Fahrt geschlossenen Fach, auf einfachem Auszug, aber herausnehmbar, damit man auch draußen kochen kann.
Vorhanden sein muß auch ein Frischwassertank (-kanister). Ambulante und provisorische Lösungen sind kritisch.
Abwasser- und Frischwassertank,- danach hat er als Erstes gefragt. Stehhöhe, wie schon bekannt(Klappdach). Sitzmöglichkeit, Tisch, Schlafmöglichkeit, Stauraum im Auto.

Sitzplätze habe ich jetzt nur noch noch 5 eingetragen, also die vorderen 2 Reihen in Originalzustand. Das reicht mir aber.

Prinzipiell muß man damit rechnen dass das Finanzamt die Einstufung des TÜVs nachprüft (-bei uns zum Glück nicht, lt. Aussage des FA). Kann also sein, dass man das Geld für den TÜV umsonst ausgibt, weil das FA anderer Meinung ist,- auch wieder so eine Geldmacherei!

Grüße, Billa


Allradantrieb heißt auch nur dass man an unerreichbaren Orten festsitzt...
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Zitat
Stehhöhe, wie schon bekannt(Klappdach). Sitzmöglichkeit, Tisch , Schlafmöglichkeit, Stauraum im Auto.

Grüße, Billa

wie ist denn das (war das bei dir Billa) mit dem Tisch? Musste der irgendwie ein integraler Bestandteil des Ausbaus sein? Oder reichte auch ein Campingtisch, der irgendwo verstaut ist und dann draussen aufgestellt werden kann - also muss man im Auto am Tisch sitzen können oder nicht?

THX

Bernd

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Du Billa,ich glaub deinem Prüfer nicht.
Ich hatte im Dez.etwas Streß bei einer Hauptuntersuchung,weil mein Womo keine Spüle und natürlich auch keine Tanks hat.
Als er sich dann so richtig schön aufgeregt hatte,wollte er mir die Vorschrift am PC zeigen.
Leider gibts die Nicht.Als Spüle hätte eine Plastikschüssel gereicht,die ich in einen entspr.Ausschnitt fallen lasse.
Er hat dann doch den Aufkleber aufs Kuchenblech gemacht.

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Ach Elwood,dein Fa hat einfach mal vergessen,daß zu diesem Punkt: Geländewagen der Klasse N1 Aufbauart BA oder BB,

eine Sitzplatzregelung gehört.
Kannst du oben nachlesen.

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Habemus Papam
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Ist das Bundesweit einheitlich?:

Für den Zeitraum vom 1. Mai 2005 bis 31. Dezember 2005 bemisst sich die Kraftfahrzeugsteuer

* bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils bis zu 2,8t nach § 8 Nr. 1 KraftStG (gilt als PKW: Besteuerung nach Hubraum) und
* bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils über 2,8t nach § 8 Nr. 2 KraftStG (gilt als LKW: Besteuerung nach Gewicht).

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Hybrid, wenn überhaupt
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Zitat
Per Gesetz vom 21.12.2006 (BGBI 2006 I, S. 3344)werden alle Geländewagen rückwirkend zum 1.5.2005 als PKW versteuert, ALLE !! Auch Pick Ups, Womos, LKWs

Quatsch.

Meiner ist seit etlichen Jahren eingetragener LKW. Das FA bei uns erkennt solch Umstände an.
Der zuständige Bereichsleiter erkennt ausserdem die Fachkompetenz der TüV Ingenieure an und mein Patrol wird als LKW versteuert.
Versichert wird er ebenfalls als LKW.

Mein zuständiges FA sagte mir, dass sich in unserem Landkreis daran auch nichts ändern wird.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra
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