Danke für die vielen Ratschläge. Das mit dem Klappen geht nicht, weil meine Kinder viel Spass beim Rauf- und Runterkraxeln haben. An das Rad am Dach hab ich auch schon gedacht, aber mir ist der Schwerpunkt dann zu hoch. Ich werde glaub ich die Idee mit Nummertafel über Hecktüre aufgreifen. @Herwig: - Wie hast du die Nummertafel befestigt? Hast du da eine Grundplatte drunter, auf der auch die Beleuchtung montiert ist? - Wo hast du die Beleuchtung her? - Kann man die Kennzeichenart im Typenschein einfach von 2-zeilig auf 1-zeilig umschreiben lassen?
Also Nummernschild über der Tür ist verboten. Das vordere Nummernschild kann man am Dach platzieren oder wo man eben lustig ist....für das hintere gibt´s (in der StVZO nachzulesen ) genaue Zentimeterangaben, wo es platziert sein darf. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Wegen der Leiter..... kannst Du nicht die Trittstrebe rausschneiden, die das N.-schild verdeckt? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Oh sehe gerade...... Wie das mit dem N.-Schild in Ö ist weiss ich nicht ! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
ein bekannter von mir hat sein nr-schild auch von links nach oben verlegt.wenn es konstruktiv nicht anders möglich ist,darf das nr-schild nach oben.von einer angegebenen max-höhe habe ich noch nichts gelesen.
gruss siggi109
ps:die feuerwehr hat es auch oben!!!!
gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
ein bekannter von mir hat sein nr-schild auch von links nach oben verlegt.wenn es konstruktiv nicht anders möglich ist,darf das nr-schild nach oben.von einer angegebenen max-höhe habe ich noch nichts gelesen.
gruss siggi109
ps:die feuerwehr hat es auch oben!!!!
Auszug aus STVZO § 60 Absatz (2)
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Da so weit ich weiss Heckleitern an Zivilfahrzeugen nicht zugelassen sind, sondern nur geduldet werden, wird das Nummernschild bestimmt vorrangig behandelt. An Behördenfahrzeugen würde ich mich nicht orientieren. Ist halt nur die Frage ob das N.-schild über der Tür jemanden stört !? Rechtlich ok ist es nicht. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
in oe. ists nicht verboten. haben viele hier - besonders serie-lr. (oder vielleicht ist ja verboten und allen ists wurscht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> )
in oe. ists nicht verboten. haben viele hier - besonders serie-lr. (oder vielleicht ist ja verboten und allen ists wurscht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> )
lg herwig
There you go sir ! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
der bekannte war bis jetzt schon drei mal beim tüv(ist ein toyo lc 75 womo und hat KEINE leiter hinten dran) und es hat niemanden gestöhrt.auf nachfrage des tüv-menschen hat er gesagt das das nr-schild im gelände immer so dreckig wird und man kann es da oben besser erkennen. der fand das grossartig..... und hat es eingetragen! man sollte es bei seinem tüv mal probieren.ist auch billiger als ne neue leiter oder irgend welche schwierigen basteleien.
gruss siggi109
die tüvis sind nicht alle unmenschen.
gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
ich brauch keine leiter um aufs dach zu kommen... mit dem linken bein auf die orginal lr klapptrittstufe, dann mit dem rechten in die felge vom reserverad und dann wieder mit dem linken aufs reserverad...und schon ist man auf dem dach... wo war jetzt das problem??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Dieser Thread hat mich nachdenklich gemacht (hab auch 'ne Leiter hinten links). Da lese ich jetzt eben bei einem bekannten Zubehörlieferanten: "Bitte beachten Sie, dass alle Heckleitern am Land Rover im Geltungsbereich der StVZO generell unzulässing sind!" Upps. NOCH war ich nicht mit Leiter beim Dampfkesselüberwachungsverein. Bin aber gespannt. Kennt jemand die StVZO genauer???
Hallo zusammen Land Rover bietet doch eine an. Habe noch nie einen Landy mit der originalen Heckleiter gesehen. Ist die nicht gut ? Hat jemand von euch damit Erfahrung ?