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Joined: Nov 2007
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Das wird noch
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Wer hat eine LKW Besteuerung für seinen Defender 130 und wie zum Teufel kann ich meinem FA klar machen, dass mir das auch zusteht? Habe vor 1/2 (!) Jahr Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und meiner Meinung nach gut begründet. Heute kam mit der Post (wie gesagt ein halbes Jahr später!) eine dezente Ablehnung und ein vorgefertigter "Widerspruch-Rückzieh-Formular-Vordruck" (die machen´s einem echt einfach) vom FA. Was kann ich jetzt noch machen??? Ich brauche wirklich dringend Unterstützung in der Angelegenheit bzw. einen Tipp was ich jetzt machen soll. Bitte! Helft mir!

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Ich habe ein Gutachten erstellen lassen für meinen Defender 130, wo die Maße ganz klar und gemäß dem Kölner Urteil (und der Anleitung auf ProAllrad) festgelegt sind:

Zum Thread mit den genauen Maßen

Allerdings hat das bei meinem Finanzamt auch nur ein müdes Zucken im Beamtenarsch verursacht ... solange ich nicht in NRW wohne und das Verfahren noch beim Bundesfinanzhof in München anhängig ist, hat das Kölner Urteil für mich und die hessischen Finanzbehörden keine Relevanz.

Die sagen nach wie vor, sie halten sich beim Ausmessen nur an ihre Vorschriften (auch wenn selbst einem Bundesbediensteten klar sein sollte, dass man auf dem Getriebetunner, dem Schaltknauf, in der Chubby Box oder HINTER DER RÜCKBANK keine Passagiere befördern kann ... das haben die bei mir mitgerechnet). Sie weigern sich weiterhin, die restlichen Indizien für einen LKW (Komfort, Motorisierung, Typisierung durch den Hersteller, Zuladung und Zugkraft) irgendwie zu berücksichtigen.

Bleibt also nur abwarten - oder der Klageweg, wobei Finanzamtsgeschichten von meiner Rechtschutzversicherung nicht abgedeckt sind.


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Gehört zum Inventar
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Hallo,
Klar, erstmal ProAllrad.
Falls es an den Maßen hängen sollte: gibbet da beim Pickup nicht die Möglichkeit, die hintere Heckklappe offen festzustellen und dann gilt das zumindest TüV-mäßig als Laderaum? Ich meine, das ginge irgendwie, das wurde hier auch iregendwann mal diskutiert. Ob das Finanzamt das anerkennt, ist wieder ne andere Frage. Vorsichtshalber sollte man sich vielleicht die Vorschriften mal vom Amt besorgen, nach denen die messen.
Grüße Sarotti

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Der will sich nicht abwürgen lassen, der kämpft
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Benutzt Du den LKW gewerblich?
Dann sollte das doch kein Problem darstellen.



Jochen
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Lies' Dir den Thread mit den Maßen durch.

Nicht die Größe der Ladefläche ist entscheidend, sondern der Anteil der Fläche zur Personenbeföderung an der Gesamtfläche. Zur Personenbeförderung dient der Beifahrersitz und die Rückbank. Die Gesamtfläche ist der gesamte Bodenraum vorne und die gesamte Ladefläche hinten.

Die Fläche zur Personenbeförderung ist auch ohne gemeingefährliche Heckklappe, verschweißte Seitenfenster oder rausgenommene Heckbank kleiner als die Hälfte der Gesamtfläche. Da gibbet keine Diskussionen ... könnte man meinen. Denn ins Finanzamt musst Du das erstmal reinprügeln.


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Was ist der Thread mit den Maßen? Ist das die Story auf proallrad? Die kenne ich bereits. Habe dementsprechend eine Vermessung meinem FA zur Verfügung gestellt. Gibt es da was rechtsverbindliches was die Vermessung angeht? g3cd: Dürfen die den Fahrersitz nicht mitrechnen? Jochen, meinst du meine Firma kann die höhere Besteuerung besser stämmen als ich privat? Kann ich hier 10-15 Kennzeichen von 130er Haltern bekommen, die nach Gewicht besteuert sind? Ein einziger aus dem Kreis Coesfeld (COE) würde mir auch schon weiter helfen! Was ist mit dem "Kölner Urteil"? Was ist das? Gibt es dazu auch einen Text? Ist der pro meiner Meinung? Wäre schön, Köln ist zumindest auch hier in NRW! Leute, nicht aufgeben! IHR könnt mir doch weiterhelfen!!!

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Nein, der Thread mit den Maßen ist der Thread hier auf viermalvier.de, wo ich die genauen Maße veröffentlicht habe, die ein Gutachter speziell für meinen Defender 130 ausgemessen und auf knapp 30 Seiten dokumentiert hat. Ich hatte oben ja auch schon den Link reingestellt und blöderweise vermutet, dass jemand, der Geld sparen will und ein echtes Problem hat, da auch mal reinklickt und sich das durchliest. Aber war wohl zu viel erwartet. Also hier ist der Link dann halt nochmal für Doofies:

Zum 4x4 Thread mit den Maßen - durchlesen!!!

Nein, die dürfen den Fahrersitz nicht mitrechnen. Laut Kölner Urteil ist die "Fläche zur Personenbeförderung" rein die Fläche, auf der Du als Fahrer Personen befördern kannst. Also nur der Beifahrersitz und die Rückbank.

Das "Kölner Urteil" ist das Urteil vom Finanzgericht Köln (gültig für NRW, das steht für Nordrhein-Westfalen), indem ein Gericht die Vermessungsart von Pro Allrad für Pickups offiziell bestätigt und den Finanzämtern einen derben Rüffel erteilt hat.

Zum Buschtaxi-Thread mit dem Kölner Urteil

Kennzeichen: das interessiert die Finanzämter einen Dreck, was andere Finanzämter denken und hat höchstens zur Folge, dass 10-15 Leute eine Nachforderung von den Gangstern und Verbrechern kriegen.

Weiterhelfen: nein, Du solltest wirklich Pro Allrad mit Deinem Problem beauftragen. Denn während andere 40-Seiten Threads im 4x4-Forum nach einer Lösung durchsuchen sowie Gerichtsurteile und Gesetztestexte wälzen, recherchierst Du so oberflächlich, dass Du noch nicht mal auf Links klickst. Du interessierst Dich weder für Texte zu dem Thema noch scheinst Du in der Lage zu sein, Rechtsaussagen richtig zu interpretieren, damit Du sie dem Finanzamt eineindeutig und nachvollziehbar darlegen kannst. Du brauchst professionelle Hilfe, Du kannst das nicht alleine stemmen. Geh' zu Pro Allrad!


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