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viermalvierer
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na nicht ganz das: "Verblechung der hinteren Seitenscheiben" gilt nach (BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489) und laut BFH-Urteil vom 30.09.1982, BStBl II 1982, 82 ist auch die objektive beschaffenheit für die einstufung verbindlich und das lässt dem finanzamt viel spielraum. wurde mir von meinem finanzamt so mitgeteilt. die waren echt in ordnung. die haben alle karten auf den tisch gelegt, und wie oben angegeben begründet, ich hab alle anforderungen erfüllt und schwups mein 200tdi discovery war auch steuerlich ein LKW. gruß eric
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Habemus Papam
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Boah Kollege,die Urteile sind über zehn Jahre alt. Das es inzwischen ganz andere gibt und vor allem ein anderes KFZ-Steuergesetz, hat sich bis zu deinem FA noch nicht rumgesprochen was?
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viermalvierer
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Hallo, mal ne andere Frage.Wenn der Wagen als LKW zugelassen ist und man hat nachher die Sitze wieder eingebaut und würde dann kontrolliert werden,was hätte das für Folgen?Hat jemand Erfahrung oder kennt einen solchen Fall?
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bin was so paragraphen angeht nicht wirklich ein pro. das die alt sind wurde mir auch gesagt. aber da es, als ich die aktion durchgeführt hatte(vor ca 3 jahren), keine richtlinien für die objektive bewertung eines fahrzeugs gab (gibts jetzt ne neue? ), haben die sich auf diese urteile gestützt. fand ich schon irgendwie schlüssig, wenn da ein richter definiert hat was ein lkw ist, warum sollten das denn jetzt nicht mehr gelten? gruß eric
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familienpolitisch blinde Forumslusche mit Kontrollverlust über sein Leben
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wenn da ein richter definiert hat was ein lkw ist, warum sollten das denn jetzt nicht mehr gelten? ein Richter definiert gar nichts, der FA Beamte versucht zu definieren, was bleibt ihm sonst in seinem elenden Sesselpupserdasein
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Hallo Ralfbock, na, im Zweifel wird die Betriebserlaubnis erlöschen, weil das Auto dann in seinen maßgeblichen Eigenschaften verändert ist. Wir hatten vor langen Jahren mal die genau umgekehrte Diskussion bei einer Polizeikontrolle, da der PKW Optisch und von der Nutzung her eigentlich ein LKW gewesen ist. Dein TÜVer wird dir da aber Verbindlicheres sagen können. GRuß aus Berlin
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Hallo,
@ralfbock und AdreasHirsch: Genau das finde ich, ist eine sehr gute Frage. Das wichtigste dabei: ist das dann Steuerhinterziehung oder gibbet ne Strafe von 20 Euro oder so, wegen Mängeln am Fahrzeug oder was auch immer. Theoretisch könnte man doch die Sitze in Originalposition mit 2-Tonnen-Spanngurten festmachen. Dann sind sie ja Gepäck und gehören nicht zum Auto, oder? Fragt sich, wie das die Beamten dann sehen mit dem optischen Erscheinungsbild des LKW. Und wie ist es, wenn in meine Verblechungen in den hintern Scheiben plötzlich einfach abgefallen sind, weil die blöde verschweißt waren, Steuerhinterziehung? Gute Frage.
Grüße Sarotti
Zuletzt bearbeitet von Sarotti; 11/03/2009 08:23.
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Hallo,
@ralfbock und AdreasHirsch: Genau das finde ich, ist eine sehr gute Frage. Das wichtigste dabei: ist das dann Steuerhinterziehung oder gibbet ne Strafe von 20 Euro oder so, wegen Mängeln am Fahrzeug oder was auch immer. Theoretisch könnte man doch die Sitze in Originalposition mit 2-Tonnen-Spanngurten festmachen. Dann sind sie ja Gepäck und gehören nicht zum Auto, oder? Fragt sich, wie das die Beamten dann sehen mit dem optischen Erscheinungsbild des LKW. Und wie ist es, wenn in meine Verblechungen in den hintern Scheiben plötzlich einfach abgefallen sind, weil die blöde verschweißt waren, Steuerhinterziehung? Gute Frage.
Grüße Sarotti Na ja, die Sitze als Ladung darfst du natürlich mitnehmen. Aber du darfst keine Leute drauf sitzen lassen. Denn in/auf LKW dürfen keine Personen transportiert werden. Und selbst Ladungssicherung dürfte schwer zu argumentieren sein. Und wenn du nur noch 2 oder 3 Sitzplätze eingetragen hast und 4 oder 5 Leute im Auto sind, kommt es wohl als erstes darauf an, wie empfindlich die Herren von der Rennleitung auf die nicht angeschnallten Mitfahrer reagiert. Könnte gut gehen - muß es aber nicht...
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Naja, da die "Verblechung" nicht mehr gefordert werden kann, wird ihr fehlen auch keinen stören. Das mit der Steuerhinterziehung ist auch soon Märchen. Aber der nächste TÜV-Termin kommt bestimmt. GRuß aus Berlin
Zuletzt bearbeitet von AndreasHirsch; 11/03/2009 11:15.
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