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Enthusiast
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OP
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......................
hält immer noch .......... (seit Jahren) nu nur nicht mehr bei mir :-) Interessant,. Supi & Danke!
Kunden die nicht "Billy-Boy gekauft haben, haben sich für "Alete" entschieden. =Diese Nachricht besteht aus 100% recycelten Elektronen=
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liphpip
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liphpip
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tdi ist stabiler gebaut als die td% haube ah die also auch....dann ist ja quasi der ganze tdi xhd im gegensatz zum tdfumpf:-))))))))
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hosenjagender Korbsammler
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hosenjagender Korbsammler
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der td pfümpf braucht oben im motorraum mehr platz, dass ging zulasten der motorhaube. aber frag mal die td4ler 
Biete leicht gebrauchte Schreibfehler der Marke Apple, einzusetzen auf dem ipad oder iPhone.
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Bin grad zufällig drüber gestolpert. Ohne drüber nachzudenken:
"2 Richtlinie für die Sicht aus Kraftfahrzeugen (sinngemäß) 2.1 Das Sichtfeld nach vorn gilt als ausreichend, wenn die Sichtgrenze – d.h. die Grenze der Fläche auf der Fahrbahn, die vom FzFührer wegen der Bauart des Fz nicht mehr eingesehen werden kann – sich innerhalb eines Halbkreises von 12 m Radius (Sichthalbkreis) befindet (Abb. 1). 2.2 Für die Ermittlung der Sichtgrenze sind die Augen des Fahrzeugführers in einem Punkt (Augenpunkt) vereinigt anzunehmen. Dieser Punkt liegt auf einer Senkrechte in 700 mm Höhe über dem unbelasteten, in seiner Mittelstellung befindlichen Führersitz. Die Senkrechte ist in 130 mm Abstand von der Vorderkante der Rückenlehne auf der Mittellinie des Sitzes zu errichten. Von diesem Punkt aus ist die Sichtgrenze auf der Fahrbahn bei leerem Fahrzeug festzustellen. Sitze, deren Höhe sich belastungsabhängig verstellen, wie zum Beispiel Schwingsitze, sollen zur Bestimmung des Augenpunktes in der Höhe fixiert werden, die einer normalen, vom Fahrzeughersteller angegebenen Fahrposition entspricht; dieses Verfahren gilt nicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und für lof-Zugmaschinen. Am Fahrzeug vorhandene Hilfsmittel, die der Sichtverbesserung dienen (zum Beispiel Spiegeleinrichtungen), dürfen bei der Ermittlung der Sichtgrenze nicht benutzt werden. Der vom Augenpunkt auf die Fahrbahn gelotete Punkt ist Mittelpunkt des Koordinatensystems, in das die Sichtgrenze eingezeichnet wird. 2.3 Die freie Sicht nach vorn muß von der Grundlinie des Sichtkeils an, die als Sehne auf dem Sichthalbkreis gemessen mindestens 9,5 m betragen muß, gewährleistet sein (Abb. 1). Sichtbehinderungen durch die vorgeschriebenen Spiegel können im allgemeinen unberücksichtigt bleiben.
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Das ist doch mal eine Ansage. da ist von Abb. 1 die Rede, gibt es da eine Quelle oder Link?
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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"Was ist wie" Moravia-Verlag
Hab grad gesehen,dass das auch schon 10 Jahre alt ist, kann also schon wieder alles anders sein.
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Danke, ist jedenfalls konkreter als das hier:
(StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge (2) Für den Fahrzeugführer muß ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.
Zuletzt bearbeitet von DEFEKTER; 11/08/2009 07:12.
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Bald Nr. 8,5
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Das mit der "Ladung" würd ich so auch nicht unterschreiben. ich war wegen meinem Rad auf der Haube im Rhein Main Gebiet schon bei drei unterschiedlichen TÜVern und DEKRAfuzzies. Einheitliche Aussage:
Eine Reserverad ist ein Reserverad und daher keine "allgemeine Ladung". Auch ein Bierfass darf man sich nicht auf die Haube schnallen, auch wenns Ladung ist.
Reserverad auf der Haube wird nur eingetragen wenn keine Sichtbehinderung und es ein Gutachten dazu gibt. Gibt es keine Sichtbehinderung und die Halterung hat kein Gutachten wird nichts eingetragen. Hat die Halterung ein Gutachten und man sieht nichts ist es aber OK :-)
Hast du kein Gutachten über deine Halterung benötigst du einen Festigkeitsnachweis. Sonst könntest du die Halterung ja auch aus Holz bauen.
Die einzige Halterung die Eingetragen werden kann ist nach Aussage des TÜV die von ex-tec. Auch mit nem 265er auf der Haube.
Ich hab die Halterung vom nakten dingsbums drauf. Hält bomben fest. Ich fahr das Rad aber nur im Urlaub auf der Haube spazieren.
Am Ende muss es jeder selbst wissen. Blöd wirds erst wenn mal was passiert und das Gebiss eines 85 jährigem im Reifen steckt .....
Grüße
_______________________ Die Wahrheit ist irgendwo da draussen
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Habemus Papam
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Auch ein Bierfass darf man sich nicht auf die Haube schnallen, auch wenns Ladung ist. Wo steht das?
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weiß nicht wo das steht, das steht sicher so nirgends. Hat der Onkel vom TÜV gesagt.
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