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BH-Klasse
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Weiß jemand, ob Erbrecht irgendeinen Einfluß durch die Staatsangehörigkeit erfährt?
Konkret: wenn ich meine Staatsangehörigkeit von D nach A wechsel, meine Eltern aber natürlich weiter Deutsche und in Deutschland wohnhaft bleiben, und einer von ihnen stirbt, gibt es dann Probleme?
Ich kann's mir ja nicht vorstellen, weil Tochter bleibt Tochter, Geschwister hab ich keine und außerdem gibt's eh kaum was zu erben...
Mir geht's nicht um Details, nur um's Grundsätzliche...
The universe is made of protons, electrons, neutrons and morons.
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Die gute Seele
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Die gute Seele
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Hilft das klick
G-aby  463.204
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Germanys Next Top Mechanic
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Nein, Tochter bleibt Tochter, auch wenn Du eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hast oder sogar einen Österreicher heiratest...
nützlich ist natürlich ein Testament bzw. eine Verfügung und für den Notar einfacher, wenn die ausländische Adresse bereits vorliegt und er nicht noch erst mühsam suchen muss...
...und nix zu erben ist ja wohl ein Witz... was ist denn mit dem Schloss, dem Gestüt und den 2 Mietsblöcken in Herne.....
...ich hab ja wenigstens noch meine Ländereien in Schottland...
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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Fahnenflüchtiger 4wd'ler
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Fahnenflüchtiger 4wd'ler
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Wenn man als Deutscher eine andere Staatsbürgerschaft annimmt muss man meines Wissens den Deutschen Pass abgeben, auch innerhalb der EU. Wenn ich mich jetzt aber recht erinner dann kann man unter gewissen umständen eine Doppelstaatsbürgerschaft beantragen. Z.b. wenns was zu erben gibt und es keine weiteren Geschwister/Angehörige gibt die erben können/erbberechtigt sind.
Musst du dich echt mal schlau machen was geht oder nicht geht. Auch in hinsicht was "günstiger" is beim erben. Was sagen die Öschis dazu wenn du was im Ausland erbst? Klär die Details auf beiden Seiten ab um sicher zu sein das du dir nicht selber ins Knie schiesst. Und wenn du die Möglichkeit hast, behalt den Deutschen Pass zusätzlich. Wär ja nicht das erste mal das sich was an irgendwelchen Gesetzen ändert. Einen Pass abgeben kannst du ja dann immernoch.
see ya, mate,
neo
....der flüchtige 4wd´ler
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erbrecht ist erbrecht (klingt ja wie kotzen..) und erschaftssteuer gibts in Ö eh keine mehr. -> http://www.50plus.at/finanz/erbsteu.htm
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the one and only Bastlwastl!
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Conny,
Du brauchst zum Beantragen eines Erbscheines ausser Deinem Ausweis Deine Geburtsurkunde sowie die Heiratsurkunde Deiner Eltern. Sollten die geschieden sein, dann eine Abschrift des rechtskräftigen Urteils. Wenn Du alleinige Angehörige/Erbende bist mußt Du nicht zwingend einen Erbschein beantragen. Hilfreich ist es, wenn einer der Hinterbliebenen eine "Vollmacht über den Tod hinaus" auf der Konto hat, um schnell reagieren zu können, um Daueraufträge / Einzugsermächtigungen / Abbuchungen usw. prüfen und ggfls ändern/löschen zu können.
Besorge Dir rechtzeitig mindestens Kopien all der Unterlagen, eventuell kannste die beim Pfarrer kostenlos beglaubigen lassen.
Erbschaftssteuer zahlst als Sohn/Tochter bis zu 400.000 Erbsumme in D wohl keine. Bei Grundbesitz weiß ichs nicht so genau, das kam bei mir aber auch nicht vor... ;-)
Gruß Alex.
-- Signatur? Ach wie gut, dass niemand weiss...
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Burgerman
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Burgerman
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Wo liegt eigentlich überhaupt der Sinn innerhalb der EU die Staatsbürgerschaft zu wechseln ? Arbeiten und Wohnen kann man ja auch so in einem anderen EU Land. Steuervorteile und Wehrdienstflucht fallen wohl auch weg  Und an weniger Verwaltungskram glaub ich bei unserem südlichen KuK Nachbarn nicht 
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Kellchenstrullerer
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Kellchenstrullerer
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Es vereinfacht vieles, wie beispielsweise Paß- und Personalausweiswesen, Wahlrecht etc.
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Burgerman
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Es vereinfacht vieles, wie beispielsweise Paß- und Personalausweiswesen, Wahlrecht etc. Das macht Sinn. Kann man eigentlich mit einem Deutschen Pass in Östereich ein Konto eröfnen ?
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Zauberlehrling im Gaswahn
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Zauberlehrling im Gaswahn
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Ehret das Gimp und esst kein Holz!
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