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Caruso #365085 25/11/2009 16:22
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Hier geht gar nichts mehr
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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von TGB_11
Im Verkehrsportal wurde selbiges vor zwei Jahren schon diskutiert:
H-Kennzeichen in gewerblicher Nutzung

Kann den Text hier jemand finden?
VkBl 1997, Seite 537, Begründung zur 25. Verordnung, Allgemeines, Abs. 2c

das hier?

Zitat
Verkehrsblatt 1997 Heft 16 Amtlicher Teil Seite 537 Absatz 2 c)gekannt:
Das Oldtimerkennzeichen wird nur für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis für Oldtimerfahrzeuge haben. Hierfür kommen nur Kraftfahrzeuge in Betracht, die mindestens vor 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Diese Einschränkungen dienen der Abgrenzung zu „nur alten“ Kraftfahrzeugen, die im Alltags-Verkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden. Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, daß dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallyes und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
Absatz2d)
Mit der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens als amtliches Kennzeichen gelten alle Vorschriften der StVZO, d. h. z. B., daß die Kraftfahrzeuge eine Betriebserlaubms (außer die „betriebserlaubnisfreien Fahrzeuge gem. § 18 Abs. 3 StVZO) benötigen, sie der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO unterliegen und sie auch haftpflichtversicherungspflichtig sind. Damit unterliegen sie auch dem der StVZO innewohnenden Grundsatz, daß pro Fahrzeug nur ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen ist und nicht ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge zugeteilt werden kann.


keine amtliche Quelle: http://pf31.pappenforum.de/board117-technik-pflege/board11-technik-allgemein/7176-h-zulassung/

Ob das noch Besatnd hat nachdem die Rechtsgrundlage inzwischen eine andere/geändert ist?

Den Inhalt der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimerfahrzeugen veröffentlicht im VkBl 1997 Heft 15 S. 515 findest Du im wesentlichen im Katalog des TÜV Süd: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

Soweit ich das überflogen habe, get es dabei um die Kriterien für die Zulassung, nicht um Nutzungseinschränkungen.

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landcruiser #365092 25/11/2009 16:53
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kein zweiter
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Original geschrieben von landcruiser
Also sollte sich ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen auch nach dem Gutachten technisch und rostmäßig in einem entsprechenden Zustand befinden.

Was aber nicht bedeutet, dass man damit nicht mehr in den Wald fährt und ihn artgerecht dafür nutzt wofür er gebaut wurde.




Stellen wir uns mal ganz dumm, weil's mit dem Unverstand regelmäßig doch garnicht so weit her ist (der Unverstand vielmehr gerne Unangenehmem als ein Angenehmeres entgegnet sein möcht), dazu nur mal die Passagen von landrover-exmod & Caruso direkt einander gegenüber und heiß' mer's deutlich Aporie:

Zitat
Ich fahre seit nunmehr 7 Jahren 109er Serie - seit 2006 mit H-Kennzeichen. Immer habe ich den guten, alten Landy zum Holzmachen eingesetzt - bis Freitag vor einer Woche. Mit H-Kennzeichen, mit 3 Meter Anhänger und über 3Rm Holz haben sie mich angehalten. Einfach so, mitten im Wald. Heulen nutzt nix, ich darf so nicht mehr arbeiten. [...] Ich hatte die Anhängelast wohl um mehr als 50% überschritten [...] Anhängelast und zul. Gesamtgewicht [...] das wäre [...] ko-Kriterium gewesen.
(landrover exmod)

vs.
Zitat
Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;
(Caruso mit Hintergrund)




in seligem Andenken, w
Zitat
eil's keine Zulassungsform zu Vergünstigung und Förderung des Aufbrauchens alter Autos beim Holzmachen ist, sondern ungefähr entgegengesetzten, na ja, Geistes.

#365123 25/11/2009 18:45
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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Ja? und jetzt?

Was ist ein 109er Ex Mod?

Ich fahre mit meiner Serie 2A seit Jahren hier deie Klassikerfahrten mit, zuerst extrem angeblödelt, mittlerweile als jemand bekannt, der auch mal einen "gepflegten" sprich gemotorwäschten Verteiler trockenputzen kann... Werde auch jedes Jahr wieder eingeladen. smile

Weiterhin fahre ich mit meiner Serie Bierholen und am WE sinnfrei in der Gegend rum. Holzholen tu ich auch.

Ich erhalte ein Fahrzeug, was durchaus eine Erhaltungswürdigkeit hat, auch inmitten von 6stelligen Daimlern.

Und du, Moritz, redest von Ignoranz. Du Ignorant.
Es gibt in der derzeitigen Fassung des Gesetztes zumindest hier in NRW KEINE Nutzungsbeschränkung.

Es gibt aber Firmen, die alte Schätze instandhalten UND gewerblich nutzen. Und das ist gut und richtig so.

Klar, dass die Bugatti- und SL-Flügeltürer- Piloten sich etwas angepisst fühlen, und du, Moritz, als Filterfreak wohl auch,
aber automobiles Kulturgut fängt nicht bei 150.000€ an.

(Einen verrosteten Golf 1 rechne ich auch nicht dazu).

Aber Holzmachen mit Hänger und einem Ex- Mod, das ist automobiles Kulturgut!


An und ist das Leben für sich schön.
flaterric #365131 25/11/2009 19:04
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Sagenhafte Ignoranz macht nicht sexy, sondern einfach nur einen dummen Kerl. Aber nach persönlicher Disposition hatt ich noch nicht einmal gefragt, als ich mich bereits ausdrücklich einverstanden erklärte, erklärte ich nicht?

flaterric #365172 25/11/2009 20:42
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Original geschrieben von flaterric
Aber Holzmachen mit Hänger und einem Ex- Mod, das ist automobiles Kulturgut!

Zumal der 109er in der TÜV-Beschreibung von Zugmaschinen
explizit erwähnt wird.

#365177 25/11/2009 21:08
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Original geschrieben von kein zweiter
Gehe zehn Schritte zurück, nimm Dir so viel Zeit, wie Du brauchst, und stell Dir einen inneren Zusammenhang dieser Stelle in Deinem Eigenen her, idealerweise gleich unter Berücksichtigung meiner ersten Entgegnung vierzehn Felder zurück.

Caruso hat freilich zeigen können, daß es auch gleich zu verstehen war — is vielleicht einfacher, nicht erst nochmal bei Dir selbst nachzulesen :cool2:


So oder so hammers etz dokumentiert


hirn JANEEEEISKLAR stupid


gruss siggi109

wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!


mein teiledealer....FWD
SIGGI109 #365179 25/11/2009 21:25
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Ich glaub ja, der Landy-Exmod ist ein U-Boot gewesen. Oder Ihr habt das gemeinsam einstudiert, um mich hopszunehmen. Hier, versteckte Kamera, oder? Aber nicht mit mir wink

Caruso #365184 25/11/2009 21:37
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Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von flaterric
Aber Holzmachen mit Hänger und einem Ex- Mod, das ist automobiles Kulturgut!

Zumal der 109er in der TÜV-Beschreibung von Zugmaschinen
explizit erwähnt wird.




Wenn der Ex Mod eine zugelassene Anhängerkupplung hat gibt es in D kein Gesetz, was es mir verbietet, damit etwas Holz aus dem Wald zu holen. H oder nicht. Vorausgesetzt, es ist mein Holz.
Und aus. Inwieweit man den Zustand des H- Kennzeichens gefährdet, so, wie die Cayennes und Touaregs unsere Steuern ins Nirwana gepuscht haben, das ist ein anderes Thema.
Die Bullen haben unrecht. Ok, es hat keine Anzeige gegeben, eine solche hätte vor Gericht nicht standgehalten. Und darum ging es in dieser Frage.
Das H- Kennzeichen ist derzeit eine Gunst auf tönernen Füssen, ist klar. Aber ich DARF mit meinem Landy und Hänger Holz aus dem Wald holen. Mit 07 Nummer nicht. Derzeit Stand der Dinge.
Und wenn mein "gelber" 110er nicht mehr zum Borsigplatz darf, wegen Feinstaub, dann nehm ich die Serie, c'est la vie.


An und ist das Leben für sich schön.
Caruso #365231 26/11/2009 08:22
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Moin moin liebe Landy Freunde!

I'm a little bit confused - sorry???!!!!!
Ich danke euch für die vielen Informationen - ich ziehe für mich folgendes Fazit:
- Landy Bj. 1976 mit H-Kennzeichen darf in den Wald Holz holen.
- Gleiches mit Anhänger ist auch erlaubt.
- Der Erhaltungszustand meines Schatzes ist gut und somit Kulturgut.
- Dreckig wird er immer und das darf er auch.
- Die Steuerhinterziehung ist eine Ermessens- und Gewissensfrage.
- Wo kein Kläger, da kein Richter
- Die Grünen dürfen mir die Arbeit mit Landy nicht verbieten.
- Einziges k.o.-Kriterium ist wohl der Versicherunsschutz im Schadensfall.

Und - ich habe das so eine Idee;-)
- 109er für Sonntag und Freizeit und Eisdiele - ganz offen natürlich
- 110er für die Drecksarbeit - muss ich nur noch meinem Haushaltsvorstand plausibel machen

Zu allerletzt noch eine Frage:
- wo bekomme ich einen guten 110er exMod mit dem schönen alten 2.5er Saugdiesel her?

Wünsche allen einen schönen Tag

Gruß
Rüdiger

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Hallo

mir wurde bei welcher Behörde auch immer "Zulassungsstelle oder so" gesagt das bei Anhänger betrieb das ganze Gespann historisch sein muss Anhänger auch mit H-Kennzeichen.

jedoch ein Anhänger mit H-Kennzeichen gezogen werden darf
von einem Fahrzeug ohne H-Kennzeichen

Ich wollte um mit einem H-Kennzeichen Fahrzeug einen Wohnwagen zuziehen

Fluppy

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