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OP
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Hallo,
habe jetzt den 1. richtigen Streit bei eBay mit einem Käufer. _ Habe einen Laptop als "defekt zum ausschlachten" angeboten, da er von meiner kleinen runtergeschmissen wurde und der Bildschirm kaputt war. Jetzt behauptet der Käufer es wäre auch der Controller auf dem Mainboard defekt. Da der Rechner noch bis zum Anmeldebildschirm gebootet hat (ich konnte diesen noch ganz schwach trotz defekter Hintergrundbeleuchtung erkennen), habe ich ihn natürlich mit gutem gewissen verkauft und auch so beschrieben, das das Mainboard noch o.k. ist. Nachdem ich von der 1. Mail an ziemlich unfreundlich angegangen wurde, war ich zugegeben bisher auch wenig kompromissbereit. Ich hatte u.a. geschrieben das Gerät hat "512MB bis 1GB Speicher, vermutlich 1 GB" könnte ich aber nicht prüfen da der Bildschirm defekt ist, dies wurde mir direkt absichtlicher Betrug unterstellt, da anscheinend doch nur 512 MB drin waren. Darauf folgten einige unfreundliche Mails in beide Richtungen. Letzendlich habe ich jetzt gesagt er soll mir das Gerät zurückschicken damit ich es prüfen kann. Das will er jedoch nicht, da dann sein Beweismittel dann weg wäre. Er will erst sein Geld zurück dann will er mir die Ware zu senden. Ständig droht er mit Anwalt u.s.w. Was mache ich denn jetzt am besten? Ich will ungerne das Geld erstatten, ohne den Laptop nochmal überprüft zu haben. Habe ich ein Recht erst die Ware zurückgesendet zu bekommen? Wie verhält man sich in so einem Fall am besten?
Gruß und weeech...
Zuletzt bearbeitet von GMOG; 26/03/2010 21:11.
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Habemus Papam
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Erst die Ware,dann das Geld.
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Hallo,
ist das Deine Meinung oder gültige Rechtslage? Worauf beruf ich mich, da muss es doch was geben?
Gruß und weeech...
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alpträumende Vulkanette
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alpträumende Vulkanette
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defekt zum ausschlachten !punkt.
lass den spinner ruhig zum anwalt latschen.
manche menschen dürfen mir nichts verbieten - einige aber dürfen mir nicht einmal etwas erlauben.
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Homo Stupidus
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Ständig droht er mit Anwalt siehe Jota
Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.
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Besserwessi
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Habe das Gerät für 43,50 Euro verkauft, das dürfte dann ja der Streitwert sein.
So sah mein Anzeigentext aus, hatte versucht alles komplett und ehrlich zu beschreiben: -------------------------------------------------------------- Subnotebook Compaq Evo N410c - defekt zum Ausschlachten
Unsere Kleine hat den Laptop vom Wohnzimmertisch geschmissen. Seitdem bleibt der Bildschirm dunkel. Die Hintergrundbeleuchtung ist defekt. Der Laptop geht noch an und kann auch booten. Das Mainboard ist also o.k.
Die Festplatte ist ausgebaut und wird nicht mitgeliefert. Beim Ausbau ist mir am Festplattenhalter der Rahmen an einer Seite gebrochen. Eine neue Festplatte könnte man aber trotz Bruch noch einbauen.
Der untere Teil von dem Gerät wo die Festplatte eingebaut ist, ist geöffnet. Es ist nur wieder zusammengesteckt, die Schrauben liegen aber bei.
Es müsste alles bis auf den defekten Bildschirm noch zu gebrauchen sein. Wer also noch ein Display von N410c besitzt, kann sich hier wieder etwas zusammen basteln.
Die technischen Details weis ich nicht mehr genau. Kann ich leider auch nicht nachgucken, da der Bildschirm ja defekt ist.
Display 12,1 CPU Pentium III 1000 - 1200 Mhz Speicher 512MB - 1 GB (vermutlich 1 GB) (Festplatte ist nicht dabei)
Das Netzteil ist mit dabei.
Laufwerke wie CD oder DVD sind nicht dabei.
Viel Spass beim bieten !!! -------------------------------------------------------------
Habe halt den Fehler gemacht und reingeschrieben das Mainboard wäre noch in Ordnung. Das hatte ich ja auch so überprüft. Da ich keine Lust mehr habe mich da länger rumzuärgern, habe ich nun ja auch gesagt er sollt das Teil zurückschicken damit ich es überprüfen kann. Den angeblich so tollen EDV-Fähigkeiten des Käufers vertraue ich da nicht, da verlass ich mich lieber auf meine fachliche Kompetenz und möchte das Gerät selber checken. Kann ich mich nicht auf irgendeinen Paragraphen berufen und Ihm sagen er soll das Teil zurückschicken wenn er sein Geld wieder will? Was passiert denn nun wenn er zum Anwalt rennt?
Gruß und weeech...
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Homo Stupidus
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Homo Stupidus
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Was passiert denn nun wenn er zum Anwalt rennt? dann wird dir dem sein anwalt mit klage drohen. .....machen lassen .... nur nie auf anwaltliche schreiben persönlich antworten!!!! sonst gehts in die hose. ansonsten, ruhe bewahren. nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.
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Kalibrator
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Kalibrator
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Moin,
lass in doch meckern. Ich würde im anbieten das er das Gerät zurückzuschicken kann (natürlich rein aus Kulanz),und immer auf die Beschreibung verweisen (defektes Gerät). Wenn er sich nicht darauf einlässt ist das sein Problem, zumindest kann er Dir keine mangelnde Kooperation vorwerfen. Wenn er wegen den paar Kröten zum Anwalt rennt ist das auch sein Problem, ich glaube für den Streitwert macht kein Anwalt dieser Welt die Finger krumm. Ausserdem müsste er dann auch erstmal belegen dass das Gerät die von ihm angemahnten Fehler schon bei Dir gehabt hat und diese Dir bekannt waren.
Ansonsten, immer locker bleiben und schön die gesamte Korrespondenz mit dem Käufer speichern.
Gruß,
Ch.
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Besserwessi
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Besserwessi
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Du hast "EDV-Kernschrott" vertickt - gottlob selbigen als solchen hinreichend ausgewiesen - leider wohl an einen Querulanten, der sich jetzt, aber auch grundsätzlich in allen Lebenslagen "im Recht" glaubt . . . Daß ihr beide Euch ineinander verrannt habt, ist nur zu verständlich bei diesem Bekloppten. Wie weit der das noch treibt, möchte ich gar nicht wissen.
Beweg' Dich nicht noch weiter runter auf dessen Niveau: Schick' ihm seine € 43,50 und hake die Angelegenheit einfach ab. Sollte der tatsächlich einen Anwalt einschalten für diesen Pippibetrag, kann's ganz schnell sehr viel teurer, auf jeden Fall nerviger werden.
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