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OP
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"DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KUNDEN RICHTEN SICH NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN. xxxx GEWÄHRT DEM KUNDEN KEINE EIGENE BESCHAFFENHEITS- ODER HALTBARKEITSGARANTIE IM SINNE VON §443 BÜRGERLICHES GESETZBUCH AUF DIE ANGEBOTENEN WAREN. DER KUNDE KANN DER PRODUKTDOKUMENTATION ENTNEHMEN, OB EINE HERSTELLERGARANTIE BESTEHT, DIE NEBEN DIE GEWÄHRLEISTUNG VON xxxx TRITT. GARANTIEANSPRÜCHE AUS EINER HERSTELLERGARANTIE BEGRÜNDEN EIN EIGENES RECHTSVERHÄLTNIS ZU DEM HERSTELLER UND SIND DIREKT DIESEM GEGENÜBER GELTEND ZU MACHEN. "
Was heißt das auf Deutsch? Kann sich ein Lieferant damit aus der allgemeinen 2-jährigen Garantie gegenüber Endverbrauchern in der EU heraus winden?
Gruss Sacha
---------- Höher legen ist nicht alles. Fahren muss man auch können.
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Habemus Papam
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allgemeinen 2-jährigen Garantie Sowas gibt es garnicht. Gewährleistung
Zuletzt bearbeitet von Caruso; 28/03/2010 08:48.
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Hallo Es giebt keine automatische Garantie des Lieferanten. Es giebt eine Gewährleistung. Bitte nicht verwechseln! Bei der Gewärleistung sichert der Lieferant zu, das das Produkt bei der Übergabe an den Kunden OK ist,, und die beworbenen Eigenschaften hat. Geht das gute Stück innerhalb von 6 Monaten kaputt, dann wird davon ausgegangen, das es schon bei der Übergabe so war. Der Lieferant muß sich um Nacbesserung usw kümmern. Nach Ablauf der 6 Monate muß der Kunde nachweisen, das der Fehler schon bei der Übergabe vorhanden war. Wenn man das schafft ist der Lieferant in der Pflicht.
Wenn jemand Garantie auf sein Produkt giebt ist er dafür verantwortlich. Es giebt keine Vorschrift wie lange so eine Garantie sein muß, und was sie enthält. Das Gesetz schreibt sinngemäß vor das das Garantieversprechen für den Kunden verständlich sein muß . Irgentwo steht in dem tollen BGB das auch noch über einen Kaiserlichen Erlass etwas geregelt werden kann. Soviel zu der sinnhaftigkeit einiger geltender Gesetze. Mfg Manfred
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