Hallo Forumgemeinde, nachdem ich im April aus Insassebplatzmangel leider mein Zebra verkauft habe, mir ein T4 DOKA Bimobil WoMo gekauft habe (Frontantrieb)und damit totunglücklich bin (sogar nasse Straße ist problematisch) muss dringend wieder ein Allradler her. Ich habe in Estland ein intresantes Fahrzeug gefunden. Einen SCAM SMT 55. Mit dem Verkäufer bin ich handelseinig und nun kommt das womit ich überhaupt nicht gerechnet habe. Es gibt kein COC Papier und nun kann ich das Fahrzeug laut TÜV hier nicht zulassen???? Wer von euch hat eine Ahnung ob das mit einer Einzelabnahme geht und was da auf mich im schlimmsten Fall zukommt??
Hallo Bernd, ich war beim TÜV und habe folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr Winkler,
dieses Fahrzeug hat eine nationale ausländische Betriebserlaubnis. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug den dort gültigen, nationalen Zulassungsnormen (für Einzelfahrzeuge) entspricht. Dies muß nicht zwingend mit den EG-Vorschriften harmonieren.
Für eine Zulassung in Deutschland ist die Einhaltung der hier gültigen Vorschriften nachzuweisen. Da es sich um eine Zulassung im Einzelverfahren handelt kann hier nicht die ausländische Zulassung als Grundlage verwendet werden. Das ausländische Fahrzeugdokument gibt auch hierüber keinerlei Auskunft.
In diesem Fall ist ein Datenblatt des Herstellers mit dem Nachweis der einschlägigen Vorschriften (StVZO oder EG) erforderlich. Dies ist vor dem Kauf in jedem Fall abzuklären.
Leider kann ich Ihnen keine günstigere Auskunft geben, die Rechtslage ist aber eindeutig.
Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards .......................
Es gibt kein COC Papier und nun kann ich das Fahrzeug laut TÜV hier nicht zulassen
Hallo Christoph,
hat der Verkäufer kein coc Dokument oder stellt SCAM keines aus? Ansonsten SCAM um die Ausstellung eines cos bitten. Wobei für LKW`s wohl nicht grundsätzlich coc`s von den Herstellern erstellt wurden. In wikipedia findet man folgendes:
Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden.
Servus Jürgen, ich habe Scam angeschrieben aber da bewegt sich nicht viel, es gibt scheinbar keie deutschen Ansprechpartner mehr seit der 4x4 Daily am Markt ist. Auch die scamtrucks.de Seite gibt es nicht mehr!nur noch .it Sind die Kosten für eine Einzelabnahme irgendwie gedeckelt? Wenn alles gut läuft sehn wir uns in Beuern mit dem Fahrzeug!
..den Ansprechpartner für Scam's gibt es schon noch, nur zu den aktuellen Daily's darf er rechtsverbindlich nichts sagen - in Raab spricht man deutsch..