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#37411 21/04/2005 12:21
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Unverbesserlicher
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Hallo ihr,

mein langer G war, bevor er vom Vorbesitzer als Kombinationsfahrzeug 2,81t. ( PKW ) umgeschrieben wurde, als LKW geschlossener Kasten zugelassen .

Ich will den G vom Tüv umschreiben lassen.
Habe mit Prüfer gesprochen und er sagt es ist beides möglich (natürlich mit Umbauten ) .

Was ist hinsichtlich der bevorstehenden Steueränderung angebrachter-LKW oder Womo ?

Was wird vom Finanzamt akzeptiert ?

Wie ist der Unterschied bei der Versicherung ?



Viele Grüße AlexG

::::: Werbung ::::: DC
AlexG #37412 21/04/2005 13:37
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Tja,
wenn du nur 2 Sitzplätze brauchst und hinten
die Fenster verblechst und eine Trennwand
einbaust,dann wird das FinA.nach in Augenschein-
nahme wohl den LKW anerkennen.
Und wenn Womo in den Papieren steht,dann wohl
sowieso.Aber nix genaues weiß man immer noch nicht.
Versicherungstechnisch ist LKW teurer als Womo.
Von den Verkehreinschränkungen ganz zu schweigen.
Und fals alles nicht hilf,geht noch die Steuerflucht
ins KFZ-steuer freie Ausland.
Gruß aus Berlin

Last edited by AndreasHirsch; 21/04/2005 13:38.
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---Und fals alles nicht hilf,geht noch die Steuerflucht
ins KFZ-steuer freie Ausland.


Hallo,
weiß jemand definitiv welche Voraussetzungen dafür nötig sind?


Gruß
Triton



Immer noch zu verkaufen: BMW M Coupe
triton #37414 21/04/2005 14:13
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Zitat
---Und fals alles nicht hilf,geht noch die Steuerflucht
ins KFZ-steuer freie Ausland.


Hallo,
weiß jemand definitiv welche Voraussetzungen dafür nötig sind?

Eine Ltd. in Grossbritannien gründen ist ja einfach und günstig. Weiss jemand, ob man dann auch Firmenwagen mit GB Kennzeichen zulassen kann? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Wenn das ginge wärs ja der Königszug <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
***
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dafür sind die Versicherungen in GB heftig.


Gruss Monny

++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++

[:O]===[O:]
triton #37416 22/04/2005 06:04
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Tja,
da gibt es keine Voraussetzungen.
Es muss sich nur jemand finden ,der den Wagen
im jeweiligen Land zulässt.
Das Fahrzeug wird dann zur Verfügung gestellt
und der Fahrer meldet das ausländische Kennzeichen
hier zur KFZ-Steuer an.Steuernachweis ist dann
mitzuführen.Siehe dazu KraftST.Gesetz.
So sollte es wohl gehen.

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Posts: 81
wl Offline
Das wird noch
Das wird noch
Joined: Jan 2004
Posts: 81
Zitat
...
und der Fahrer meldet das ausländische Kennzeichen
hier zur KFZ-Steuer an.Steuernachweis ist dann
mitzuführen.Siehe dazu KraftST.Gesetz.
So sollte es wohl gehen.

Wieviel Steuer muß man dann in Deutschland bezahlen?

wl #37418 22/04/2005 06:49
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Nein, nein, ich will ja hier eben keine Steuer zahlen.
Ich habe eine Adresse in Frankreich. Kann ich dort ein Auto zulassen, wo auch immer versichern und überwiegend hier nutzen? In Zeiten der EU sollte das doch möglich sein, oder nicht?


Gruß
Triton



Immer noch zu verkaufen: BMW M Coupe
triton #37419 22/04/2005 09:09
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Leider keine Ahnung wie es bei euch ist, bei uns in Österrech darf das Auto mit ausländischem Kennzeichen nur der jeweilige Zulassungsbesitzer lenken wenn ich mich nicht täusche...........


I am from Austria
ceck68 #37420 22/04/2005 10:48
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Also in D ist ein PKW mit 0,51 EUR pro Tag zu
versteuern.Immer der Fahrer ist der Steuerschuldner.
Wer das Auto besitzt ist egal.Könnte ja auch ein
Dienstwagen sein.
Ansonsten muss das Fahrzeug natürlich immer am
Wohnsitz des Besitzers angemeldet sein.
Siehe Kraftst.Gesetz.
Eine ausländische Spedition kann z.b.Ihre LKW in
D betreiben,muss aber hier KraftSt.bezahlen,wenn die LKW
nicht regelmässig D verlassen.
Gruß aus Berlin

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