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Unverbesserlicher
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Unverbesserlicher
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Hallo ihr,
mein langer G war, bevor er vom Vorbesitzer als Kombinationsfahrzeug 2,81t. ( PKW ) umgeschrieben wurde, als LKW geschlossener Kasten zugelassen .
Ich will den G vom Tüv umschreiben lassen. Habe mit Prüfer gesprochen und er sagt es ist beides möglich (natürlich mit Umbauten ) .
Was ist hinsichtlich der bevorstehenden Steueränderung angebrachter-LKW oder Womo ?
Was wird vom Finanzamt akzeptiert ?
Wie ist der Unterschied bei der Versicherung ?
Viele Grüße AlexG
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Tja, wenn du nur 2 Sitzplätze brauchst und hinten die Fenster verblechst und eine Trennwand einbaust,dann wird das FinA.nach in Augenschein- nahme wohl den LKW anerkennen. Und wenn Womo in den Papieren steht,dann wohl sowieso.Aber nix genaues weiß man immer noch nicht. Versicherungstechnisch ist LKW teurer als Womo. Von den Verkehreinschränkungen ganz zu schweigen. Und fals alles nicht hilf,geht noch die Steuerflucht ins KFZ-steuer freie Ausland. Gruß aus Berlin
Last edited by AndreasHirsch; 21/04/2005 13:38.
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---Und fals alles nicht hilf,geht noch die Steuerflucht ins KFZ-steuer freie Ausland.
Hallo, weiß jemand definitiv welche Voraussetzungen dafür nötig sind?
Gruß Triton
Immer noch zu verkaufen: BMW M Coupe
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---Und fals alles nicht hilf,geht noch die Steuerflucht ins KFZ-steuer freie Ausland.
Hallo, weiß jemand definitiv welche Voraussetzungen dafür nötig sind? Eine Ltd. in Grossbritannien gründen ist ja einfach und günstig. Weiss jemand, ob man dann auch Firmenwagen mit GB Kennzeichen zulassen kann? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Wenn das ginge wärs ja der Königszug <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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dafür sind die Versicherungen in GB heftig.
Gruss Monny
++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++
[:O]===[O:]
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Tja, da gibt es keine Voraussetzungen. Es muss sich nur jemand finden ,der den Wagen im jeweiligen Land zulässt. Das Fahrzeug wird dann zur Verfügung gestellt und der Fahrer meldet das ausländische Kennzeichen hier zur KFZ-Steuer an.Steuernachweis ist dann mitzuführen.Siehe dazu KraftST.Gesetz. So sollte es wohl gehen.
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Das wird noch
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Das wird noch
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... und der Fahrer meldet das ausländische Kennzeichen hier zur KFZ-Steuer an.Steuernachweis ist dann mitzuführen.Siehe dazu KraftST.Gesetz. So sollte es wohl gehen. Wieviel Steuer muß man dann in Deutschland bezahlen?
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Nein, nein, ich will ja hier eben keine Steuer zahlen. Ich habe eine Adresse in Frankreich. Kann ich dort ein Auto zulassen, wo auch immer versichern und überwiegend hier nutzen? In Zeiten der EU sollte das doch möglich sein, oder nicht?
Gruß Triton
Immer noch zu verkaufen: BMW M Coupe
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viermalvierer
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Leider keine Ahnung wie es bei euch ist, bei uns in Österrech darf das Auto mit ausländischem Kennzeichen nur der jeweilige Zulassungsbesitzer lenken wenn ich mich nicht täusche...........
I am from Austria
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Also in D ist ein PKW mit 0,51 EUR pro Tag zu versteuern.Immer der Fahrer ist der Steuerschuldner. Wer das Auto besitzt ist egal.Könnte ja auch ein Dienstwagen sein. Ansonsten muss das Fahrzeug natürlich immer am Wohnsitz des Besitzers angemeldet sein. Siehe Kraftst.Gesetz. Eine ausländische Spedition kann z.b.Ihre LKW in D betreiben,muss aber hier KraftSt.bezahlen,wenn die LKW nicht regelmässig D verlassen. Gruß aus Berlin
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