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Vergiss nicht, die Handtücher - wenn feucht - nach vorne umzuhängen, damit nicht zuviel Gewicht auf der Hinterachse liegt. Oliver, du sprichst einen wichtigen Punkt an, nämlich den der Achslastverteilung. Wenn man davon ausgeht, dass bei 3,5 to. Gesamtgewicht die Achslastverteilung ihr Optimum erreicht für bestmögliche Geländeperformance, dann kann man daraus schließen, dass jedes Kilo mehr vornehmlich auf der Hinterachse liegt und die Performance damit verschlechtert. Nun lasse ich mal bewusst beiseite, inwiefern die Performance eines 6 Tonnen-LKW im Gelände durch fünf- oder sechshundert Kilo mehr tatsächlich und fühlbar schlechter wird. Schließlich ist eine gleichmäßige Gewichtsverteilung auch auf Straßen von großem Vorteil, und wir alle wissen, dass das Kurvenfahrverhalten von Fahrzeugen dieser Klasse ohnehin schon gewöhnungsbedürftig ist, auch ohne Hecklastigkeit. Also sagen wir mal, dass die 3,5 Tonnen nicht nur aus juristischen, aber auch aus technischen Gründen einen Idealzustand für den Bremach darstellen. Auch wenn man ihn nicht erreicht, sollte er baim Ausbau dennoch angestrebt werden. Insofern ist die Grenze ein Ansporn zu mehr Leichtbauweise, zu überlegter Planung und Materialwahl. Gerade Ausbauer von "echten" 4x4-LKWs leiden zuweilen darunter, dass sie sich im Vertrauen auf die großen Kapazitätsreserven ihres Fahrzeugs überhaupt nicht um die Gewichtsoptimierung gekümmert haben. Und so war der ursprünglich 7,5 Tonnen-Entwurf dann 9,5 Tonnen schwer, die ständig am Motor zerrten, bei Anstiegen die Hinterachse nach unten zogen, in Kurven nach außen drückten, und so weiter. Deshalb denke ich, dass man beim Ausbau eines Bremach grundsätzlich einmal von den 3,5 Tonnen ausgehen sollte, um letztendlich diese Grenze so wenig wie möglich zu überschreiten. @turi: In D und A ist eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen der Überladung des Fahrzeugs nicht möglich. Es gilt hier einzig das eingetragene zulässige Gesamtgewicht. Ist das mit 3,5 To. eingetragen, fährt ein Klasse B-Fahrer auch bei 4,5 to. immer noch mit der richtigen Fahrerlaubnis. Strafen wegen der Überladung kommen dann sowieso extra dazu. Marcus
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"In D und A ist eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen der Überladung des Fahrzeugs nicht möglich."
Hallo Markus, kannst Du die Aussage belegen. Ein Freund von mir der mit einem 7,5 Tonner mit 9 Tonnen unterwegs war entkam laut Aussage des kontrollierenden Beamten nur einer Strafe wegen des Besitzes eines Lkw-Führerscheines. Die Strafe wegen Überladung mußte er allerdings zahlen.
Grüße, Horst
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Das wird noch
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Mein Iveco wiegt leer 3340 kg, und das war ohne Ersatzrad, solar, Batterien, Wasser, Motorradträger, Motorrad, ...
Habe nur einen B-fürherschein, weil es in Holland kein C-variante gibt für Freizeitverkehr bis 7,5 to.
Das Auto darf technisch über 4 to. haben, ist aber nur 3,5 eingetragen. Hier in Holland darf man 10% überladen sein, aber nur wenn das Fahrzeug es technisch (Achsendrück) haben kann.
Ich weiß nicht was passiert wenn ich mal auf die Wage muß...
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Hallo Cor? ga gewoon eens vakantie klaar naar een weegbrug dan weet je wat de auto weegt. Dan kun je gaan uit zoeken wat eventueel de kosten van een bekeuring zijn in NL cq de rest van europa. groetjes Dominique
der der ohne sunde ist werfe der erste stein
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Hallo Horst, die Führerscheinklasse ist an das ZGG gekoppelt, nicht an das tatsächliche Gewicht, sonst dürfte man auch einen unbeladenen 10tonner fahren. Aber 9to mit nem 7,5tonner ist schon was. GRuß aus Berlin
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"In D und A ist eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wegen der Überladung des Fahrzeugs nicht möglich."
Hallo Markus, kannst Du die Aussage belegen. Ein Freund von mir der mit einem 7,5 Tonner mit 9 Tonnen unterwegs war entkam laut Aussage des kontrollierenden Beamten nur einer Strafe wegen des Besitzes eines Lkw-Führerscheines. Die Strafe wegen Überladung mußte er allerdings zahlen.
Grüße, Horst Hallo Horst, das Fahrerlaubnisrecht richtet sich ausschließlich nach Fahrzeugklassen, und diese wiederum nach der "zulässigen Gesamtmasse". Zulässige Gesamtmasse ist immer nur jene, die im Fahrzeugschein als solche eingetragen ist, und nicht das tatsächliche Gewicht. Ein Fahrzeug mit einer eingetragenen zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen bleibt damit immer ein (Fahrerlaubnis-)Klasse B-Fahrzeug, auch wenn es überladen wurde. Bei allem Respekt, den ich vor Gesetzeshütern habe - und den habe ich auch, weil ich in eine Polizistenfamilie eingeheiratet habe - , weiß ich aber auch, dass Exekutivorgane in aller Regel nicht die richtige Stelle für verbindliche Rechtsauskünfte sind. Das weiß ich aus langer Erfahrung als Jurist und eben Polizistenfamilienmitglied. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn ich einen nachweisbaren Fall einer rechtskräftigen Bestrafung wegen Verstoßes gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) in D - oder analoge Rechtsvorschrift in einem anderen EU-Land - präsentiert kriege. Hier ist mal ein beispielhafter Link zu dem Thema: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=1268Meiner Meinung nach ist die "Überladen = Fahren ohne Fahrerlaubnis"-Geschichte einzureihen in die Gruppe der unsterblichen Forumsmythen, zusammen mit "Vor dem Gesetz sind Winterreifen nur solche mit Schneeflocke", und "Womoinsassen mit Betäubungsgas schlafen gelegt und ausgeraubt" ... (und möglicherweise: "Bremach-Ausbau voll reisefertig mit Besatzung unter 3,5 Tonnen möglich" ) Marcus
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Aber 9to mit nem 7,5tonner ist schon was. Ist in der Reisemobilszene eher die Regel denn die Ausnahme. Die Fahrgestelle sind zuweilen ausgewachsene 12 Tonner, die wegen des alten Lappens so knapp auf 7,5 to abgelastet werden, dass schon die Thermoskanne des Fahrers die Überladung herbeiführt. Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht erklären, weshalb so viele "Altlappenbesitzer" eine derart panische Angst vor dem Ablegen der Klasse C-Prüfung zu haben scheinen. Natürlich bedeutet diese einen gewissen Aufwand und Kosten, aber gemessen an dem zuweilen jahrelangen Ausbau eines Fahrzeuges, dessen Endpreis (einschließlich der eigenen Arbeitszeit) irgendwo in der Edelsportwagenregion anzusiedeln sein wird, nciht zu reden von den entsprechenden Klimmzügen beim Gewicht, sollte doch der neue Führerschein nicht so dramatisch sein. Gut, als Ösi habe ich einen anderen Blick darauf, da es diese "Altlappenregelung" mit den 7,5 Tonnen schon sehr lange nicht mehr bei uns gibt. Marcus
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Hallo,
es geht dabei oft auch (wie bei meinem Freund, es war ein 12-Tonner) um die Kfz-Steuer die aufgrund des zulässigen Gesamtgewichts berechnet wird und das sind bei "Schadstoffklasse unbekannt" schon einige Euros.
Grüße, Horst
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Natürlich, aber die Steuer hat mit der Fahrerlaubnis nichts zu tun. Ich habe ja nicht behauptet, dass eine Überladung straflos bleibt.
Marcus
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und wenn es zur Belastung wird, dann leidet die wertvolle aber rare Zeit, während der man mit dem Fahrzeug unterwegs sein kann. Da ist Auflasten die wohl bessere Option. Tja, Oliver, da habens die Deutschen und österreicher halt schon leicht. Fahren mal schnell zum TüF und lasten auf- oder ab. Wir armen Schweine müssen dafür mit nem Ordner voll Bestätigungen, Gutachten und sonstigem Klimbim zur MFK und all die seltsamen "Ideen" der Experten über uns ergehen lassen.
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