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Jungfrau
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Jungfrau
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Hi,
schick dir gleich eine Private Nachricht. Lieben Dank
Auf dem Weg zum G 300 GE ;-)
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Zitat."Weiters gibt es immernoch viele nationale Ausnahmefällen bis zum heutigen Tag, auch solche Mobile können nicht in D zugelassen werden auch wenn sie zb. in F legal zugelassen sind."
Mag sein. Nur der Vollständigkeit halber wollen wir doch auch nicht unerwähnt lassen: wenn sich der F-Besitzer einen Wohnsitz in D nimmt und sein Auto mitnimmt, MUSS es -und zwar so wie es ist- in d auf ihn zugelassen werden !!!! Stichwort:WOHNSITZVERLEGUNG !!! (Und das kann von 2 Tagen bis unendlich lange dauern)
Falls es in D nicht so sein sollte würde mich das seeeehr wundern... Gruss vom H. Auch das ist so nicht ganz korrekt, richtig ist die Abgaseinstufung (die ja meistens die grösste Hürde ist) wird damit übersprungen, einen zb. in F. aber noch eingetragener Kuhfänger oder andere Umbauten wird er TüV aber gnadenlos aberkennen. Eigentlich isses mir aber ja wurscht, von mir aus könnt ihr die Leute auch ins offene Messer laufen lassen..
Last edited by Ozymandias; 30/01/2019 10:34.
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Süchtiger
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Süchtiger
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einen zb. in F. aber noch eingetragener Kuhfänger oder andere Umbauten wird er TüV aber gnadenlos aberkennen.
zumindest für A bist du gnadenlos im Irrtum. Die Taxe hatte eine ARB, welche in D noch eingetragen war. Und die hab ich NICHT abgebaut, sonst hätten wir geklagt -mein Anwalt stand schon in den Startlöchern.
So war es zumindest bei mir.
Wäre ja auch wohl ein Witz, jedesmal wenn ich innerhalb der EU meinen Wohnsitz wechsle, muss ich mein Auto umbauen ??? Geht's noch ???
Und zum Thema "ins offene Messer laufen lassen".
Wenn ich mir ein Fahrzeug aus einem anderen Land hole, muss ich mich schon selbst darüber informieren, was geht -oder vielleicht auch aus irgendeinem Grund nicht-. Ich habe hier nur eine legale Möglichkeit aufgezeigt wie es schon mal hier in A gelaufen ist.
Aber vielleicht ist D da anders.
H.
99% der Oberfläche dieses Plaenten sind NICHT asphaltiert. Daher BRAUCHT man einen Geländewagen !
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man könnte ja mal beim kraftfahrtbundesamt, ggf. auch tüv/ dekra (oder welche zuständige stelle auch immer) anfragen, was man erfüllen muss, um ein fahrzeug aus land x mit bj 1992 in deutschland zulassen zu können. auch google weiss oft schon einiges (oft auch einiges was überholt ist...leider).
grüße mathias
"Der gute Geländefahrer fährt langsam durch unbekanntes Gelände. Unerwartete Hindernisse lassen sich leichter erkennen und bewältigen. Durch falsches Fahrverhalten entstandene Schäden können einen langen Fussmarsch zur Folge haben."
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