|
|
Joined: Jun 2024
Posts: 15
Jungfrau
|
|
Jungfrau
Joined: Jun 2024
Posts: 15 |
Ich habe hier schon einige Beiträge zum W463 gelesen, bei dem das Nachrüsten des ANTEC-Bügel kein Problem ist, da im Typenschein als SA dieser in der Skizze unter „optionale Ausführung“ dargestellt ist. Wie ist das jetzt beim W460? Im Typenschein ist zwar ein Bügel eingezeichnet (siehe Anhang), dieser ist mir aber gänzlich unbekannt. Anscheinend gab es auch mal W460, bei denen der ANTEC-Bügel als SA ausgeliefert wurde und auch im Typenschein eingezeichnet war. Als Zubehör gab es ihn definitiv, da es verschiedene Halterungen für die unterschiedlichen Stoßstangen des W463 und W460/W461 gab. In der Anbauanleitung von ANTEC vom W463 ist auch der W460 und W461 erwähnt, in der Unbedenklichkeitsbestätigung von Mercedes jedoch wieder nur für W463 und W463D. Laut Datenkarte wurde bei meinem 280GE kein Rammschutzbügel C75 verbaut und auch nicht vor dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung typisiert/ eingetragen. Im WIS gibt es anscheinend eine Anbauanleitung und Unbedenklichkeitsbestätigung zum W463, gilt die auch für den W460? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den ANTEC-Bügel bei meinem G legal anzubauen? Würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte! ![[Linked Image from up.picr.de]](https://up.picr.de/48063587qp.jpeg)
Ein G für alle Fälle
|
|
|
|
|
Joined: May 2002
Posts: 26,633 Likes: 174
Mogerator
|
|
Mogerator
Joined: May 2002
Posts: 26,633 Likes: 174 |
Hallo,
der IAC Rammschutz war z.B. als SA 79001/01 ab Werk verbaut.
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
|
|
|
|
|
Joined: Oct 2016
Posts: 2,015 Likes: 106
(Um)Schlüsselmeister
|
|
(Um)Schlüsselmeister
Joined: Oct 2016
Posts: 2,015 Likes: 106 |
Moin,
wer Fragen stellt bekommt die Antwort. Verbauen und fahren.
|
|
|
|
|
Joined: Jul 2002
Posts: 280 Likes: 17
Enthusiast
|
|
Enthusiast
Joined: Jul 2002
Posts: 280 Likes: 17 |
Hi,
rein rechtlich: Der Rammschutz war seinerzeit Teil der ABE, als es sowas noch gab. Davon gab es für jedes Baumuster (Kurz, Lang, Cabrio, Fahrgestell, etc.) nur eine, die alle möglichen damaligen extras mit enthielt. Bei Autos die noch mit ABE in Verkehr gebracht wurden, darf man also theoretisch jedes extra, dass es damals original gab, ohne zusätzliche Eintragung oder ähnliches anbauen (Reifengrößen ausgenommen, die damals explizit, sogar mit Markenbindung, Fahrzeuggebunden waren). Deshalb darf man auch an alle frühen 463, die noch mit ABE und nicht der ECE Typgenehmigung in Verkehr gebracht wurden, ohne Eintragung den originalen Rammschutz anbringen, auch wenn das Auto damit nicht ab Werk ausgeliefert wurde.
Ich sage theoretisch, weil das heutzutage kein Verkehrspolizist mehr weiß und ich mich auch nicht darauf verlassen würde, dass sich ein Bußgeldrichter die Mühe macht so tief in die Materie einzusteigen. Die Praxis lässt mich vermuten dass man da "durch alle instanzen" müsste.
Gruß Benjamin
P.S.: Auch wenn das mein Fachgebiet ist, ist das keine Rechtsberatung und ich kann mich auch irren.
P.P.S.Ich habe meinen abgebaut. Ich würde mich doch schwarzärgern, wenn ich beim rangieren in Schrittgeschwindigkeit ein Kind übersehe und das mit dem Kopf gegen eine Stahlstange statt einem Kunststoff-Kühlergrill knallt. Aber nur meine persönliche Meinung. Jeder Jeck is anders.
G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321
|
|
|
|
|
Joined: May 2002
Posts: 26,633 Likes: 174
Mogerator
|
|
Mogerator
Joined: May 2002
Posts: 26,633 Likes: 174 |
Hallo Benjamin, zunächst mal, kein Fahrzeug hatte je eine ABE. Die ABE ist für Bauteile. Was Du meinst, ist die Betriebserlaubnis. P.P.S.Ich habe meinen abgebaut. Ich würde mich doch schwarzärgern, wenn ich beim rangieren in Schrittgeschwindigkeit ein Kind übersehe und das mit dem Kopf gegen eine Stahlstange statt einem Kunststoff-Kühlergrill knallt. Aber nur meine persönliche Meinung. Jeder Jeck is anders. Wenn Du ein Kind übersiehst, ist der Rammschutz vermutlich das kleinste Problem. Auch wenn dieses theoretische Konstrukt immer wieder hoch kommt. Es dürfte auch keinen nennenswerten Unterschied machen, ob nun Kontakt mit dem Rohr des Bügeln oder der Kante der Motorhaube entsteht. Auch der Kunststoffgrill beim 463 dürfte nicht sonderlich mehr nachgeben. Und für den 460, um den es hier eigentlich geht, eh irrelevant, da der Kühlergrill nicht aus Kunststoff ist. Aber diese Diskussionen hatten wir hier ja auch schon vor 20 Jahren...
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
|
|
1 member likes this:
jenzz |
|
|
|
|
Joined: Oct 2016
Posts: 2,015 Likes: 106
(Um)Schlüsselmeister
|
|
(Um)Schlüsselmeister
Joined: Oct 2016
Posts: 2,015 Likes: 106 |
Moin,
wenn es Dein Fachgebiet ist, warum fragst Du denn da? Ich erlebe es tärglich dass die Zunft der "Juristen" teilweise etwas unbeholfen beim Lesen, Recherchieren und Selbstdenken ist. Das ist nun nicht gegen Dich gerichtet aber das ist so meine Wahrnehmung
|
|
1 member likes this:
jenzz |
|
|
|
|
Joined: Jun 2024
Posts: 15
Jungfrau
|
|
Jungfrau
Joined: Jun 2024
Posts: 15 |
Hallo,
der IAC Rammschutz war z.B. als SA 79001/01 ab Werk verbaut. Sorry, dass ich erst jetzt antworte - habe wohl vergessen, die Email-Benachrichtigung einzuschalten! Im ETKA sehe ich die SA, aber mit einem Ausdruck von dieser Seite wird sich der Prüfer wohl nicht begnügen
Last edited by FRPO2; 21/06/2024 15:36.
Ein G für alle Fälle
|
|
|
|
|
Joined: Jun 2024
Posts: 15
Jungfrau
|
|
Jungfrau
Joined: Jun 2024
Posts: 15 |
Moin,
wer Fragen stellt bekommt die Antwort. Verbauen und fahren. Das ist bei uns in Österreich nicht so einfach, denn wenn das jährliche Pickerl beim ÖAMTC, ARBÖ, etc. machst, prüfen die, ob alle verbauten Teile genehmigt sind. Ich hatte da schon einen schweren Mangel (dann gibt’s keine Plakette), weil ich in der originalen Kennzeichenbeleuchtung LED-Lampen verbaut hatte. Eine komplette Kennzeichen-Leuchte wäre kein Problem, sofern diese über ein gut leserliches e-Prüfzeichen verfügt. Selbst meine nachgerüsteten LED-Hauptscheinwerfer mit EU-Genehmigung wurde zum Problem, da sie einen Nachweis wollten, dass diese Leuchte auch für mein Fahrzeug verbaut werden darf. Aussage war, dass man ansonsten ja von irgend einem Fahrzeug e-geprüfte Leuchten einbauen könnte, obwohl die Einbauhöhe und dessen Ausrichtung gar nicht zusammen passt…naja, ist irgendwie nicht mehr so einfach, wie früher
Ein G für alle Fälle
|
|
|
|
|
Joined: Jun 2024
Posts: 15
Jungfrau
|
|
Jungfrau
Joined: Jun 2024
Posts: 15 |
Hi,
rein rechtlich: Der Rammschutz war seinerzeit Teil der ABE, als es sowas noch gab. Davon gab es für jedes Baumuster (Kurz, Lang, Cabrio, Fahrgestell, etc.) nur eine, die alle möglichen damaligen extras mit enthielt. Bei Autos die noch mit ABE in Verkehr gebracht wurden, darf man also theoretisch jedes extra, dass es damals original gab, ohne zusätzliche Eintragung oder ähnliches anbauen (Reifengrößen ausgenommen, die damals explizit, sogar mit Markenbindung, Fahrzeuggebunden waren). Deshalb darf man auch an alle frühen 463, die noch mit ABE und nicht der ECE Typgenehmigung in Verkehr gebracht wurden, ohne Eintragung den originalen Rammschutz anbringen, auch wenn das Auto damit nicht ab Werk ausgeliefert wurde.
Ich sage theoretisch, weil das heutzutage kein Verkehrspolizist mehr weiß und ich mich auch nicht darauf verlassen würde, dass sich ein Bußgeldrichter die Mühe macht so tief in die Materie einzusteigen. Die Praxis lässt mich vermuten dass man da "durch alle instanzen" müsste.
Gruß Benjamin
P.S.: Auch wenn das mein Fachgebiet ist, ist das keine Rechtsberatung und ich kann mich auch irren. Ich verstehe, was Du meinst und in meinem Typenschein sind auch alle möglichen „wahlweise Sonderausstattungen“ angeführt (Scheinwerfer-Waschanlage, Seilwindenhalterung, etc.), und auch ein Rammschutzbügel - aber der sieht nicht aus wie der von ANTEC. Vielleicht gibt es ja eine Liste der möglichen SA beim W460? Ich habe schon alle verfügbaren Mercedes-Prospekte und Preislisten vom W460 nach der SA „ Rammschutzbügel“ durchgeforstet, aber rein gar nix gefunden. Beim W463 hingegen gibt es diese SA, auch in den Verkaufsunterlagen. Nur leider habe ich eben keinen W463, sondern einen W460
Ein G für alle Fälle
|
|
|
|
|
Joined: Jul 2002
Posts: 280 Likes: 17
Enthusiast
|
|
Enthusiast
Joined: Jul 2002
Posts: 280 Likes: 17 |
zunächst mal, kein Fahrzeug hatte je eine ABE. Die ABE ist für Bauteile.
Was Du meinst, ist die Betriebserlaubnis. Da bist du ja jetzt mehr wortklauber als ich :-). Ob mit oder ohne "Allgemeine", gemeint ist die Zulassung der Baureihe nach altem, rein nationalem Recht. Und, Sorry, aber ich kann nicht anders: In der StVZO von 1988 hat der relevante § 20 die amtliche Überschrifft "Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen". In § 20 Abs. 1 Satz 1. findet sich folgende Legaldefinition: "Für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden (Allgemeine Betriebserlaubnis)". Was man früher bei Teilen im Volksmund so ABE genannt hat, ist dann (rechts-)technisch eigentlich ein Nachtrag zur ABE des Fahrzeugs (§ 22 Abs. 3 StVZO 1988). Ist aber letztlich völlig wurscht.
G 350 Turbodiesel, 1993, OM 603 D 35 A, W463.321
|
|
|
Moderated by Burgerfrau, DaPo, Dieter, Flashman, juergenr, Monny, Ozymandias, Peter, Phil, rovervirus, Tordi
Posts: 754
Joined: July 2009
|
|
|
2 members (Sven.H, 1 invisible),
703
guests, and
0
robots. |
|
Key:
Admin,
Global Mod,
Mod
|
|
|
There are no members with birthdays on this day. |
|
|
Forums41
Topics44,398
Posts675,599
Members10,102
| |
Most Online5,197 Dec 6th, 2025
|
|
|
|