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Süchtiger
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Hallo "G"meinde.
Wer von euch hat einen Original Frontbügel drann?
Ist der Frontbügel eingetragen im Brief?
Wenn nicht, könnte ich ja einen Original Bügel anbauen ohne diesen eintragen zu müssen.
Wenn dies nicht der Fall ist, bekommt man original Bügel eingetragen?
MfG Maxbackbone

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Hallo,

also mein Frontbügel (klappbar) ist original und im Kfz-Schein nicht eingetragen, allerdings in der Fahrzeugdatenkarte aufgeführt als "SV Rammschutz".

mfG

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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Suchtiger
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Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren einen Original-Bügel geschenkt bekommen, ihn angebaut und mit Hilfe einer Gutachten-Kopie problemlos eingetragen bekommen. Eintragung ist nach TÜV-Auskunft zwingend erforderlich. Falls du das Gutachten brauchst, melde dich, ich hab´s als PDF. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" />


Viele G-rüße
Matthias
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Dauerbrenner
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Halle,

bei mir ist der Rammschutz zwar eingetragen, aber ich hab gar keinen. Sieht eh scheiße aus bei einem dunklen G. Bei einem hellen (z.B. silber) macht's aber was her. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Grüße

Tom


Was klappert ist dran!
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Hallo,

der originale Bügel ist NICHT eintragungspflichtig! TÜV/Dekra machen zwar jedes mal Streß, dann aber auch gleich wieder ´nen Rückzieher, nachdem sie die ABE gelesen haben ("Das hab´ ich ja noch nie gesehen, sonst müssen die Dinger ja immer eingetragen sein...")


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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Zitat
Hallo,

der originale Bügel ist NICHT eintragungspflichtig!

So ist es !

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viermalvierer
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Hallo und guten Morgen G- meinde,
ab 01.01.2006 sind Frontbügel an danach zugelassenen neuen Fahrzeugen in Deutschland nicht mehr erlaubt. Wenn Du einen G hast, wo in der Datenkarte oder in der Codetabelle, die Dier Dein freundlicher DC- Mann Ausdrucken kann, einen Frontbügel (C75 Rammschutz)stehen hast, so sollte Dir kein Prüfer Schwierigkeiten machen. Wenn der Frontbügel dort nicht drinsteht, würde ich Dir Raten, diesen noch bis zum 31.12.2005 eintragen zu lassen. Laut TÜV Hannover sind die Dinger ab obenstehendem Datum sonst nicht mehr erlaubt. Eine Kopie Deiner Datenkarte in die Fahrzeugpapiere und schon ist alles geregelt, wenn er vom Werk aus dran ist.
Das ganze wird unter dem Gesichtspunkt Fussgängerschutz bei Anprall gesehen.
Einen schönen Sonntag noch aus Hannover wünscht
DackelAugust

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Dauerbrenner
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Hallo,

laut der Zeitschrift Off-Road ist eine nachträgliche Eintragung seit 01.04.05 schon nicht mehr möglich, was mir mein TüV-Prüfer bestätigte. Allerdings gillt das nur für Metall-Bügel und Pkw. Bei LKW sind sie scheinbar immernoch eintragbar. Ich finde das Ganze so pauschal geregelt ziemlich lächerlich. Ich fahre einen G und einen Iltis. Wenn da einer auf der Strasse steht ist er in beiden Fällen platt, ob ich nun einen Bügel dran hab oder nicht. Wenn ich allerdings einen solchen Bügel unbedingt an meinem VW Sharan oder so haben muss, dann finde ich schon, dass er aus Kunststoff sein sollte. Mal wieder eine Regelung, die sie nicht durchgebracht hätten, wenn wir eine Lobby hätten.

Zur Datenkarte: Woher soll denn der Prüfer wissen ob das Ding in der Datenkarte steht? Ich kann doch einfach einen originalen dranschaurben und den Wisch den DaPo meint mitführen, oder nicht?

Gruss aus dem verregneten Süden,
Marc


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Hallo Marc,
soweit ich weiss steht auf der Datenkarte doch auch deine Fahrgestell- Nummer drauf, daran kann doch der Prüfer einwandfrei ersehen, ob diese Karte zu Deinem Fahrzeug gehört. Ich habe leider im Moment keine Datenkarte zur Hand von meinem G. Das gleiche ist ja auch bei der Codetabelle.

Gruss Fred

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Hi,

schon klar, wenn man die Datenkarte hat. Aber wer sagt mir denn, dass jeder TüV-Prüfer weis, dass es von DC Datenkarten gibt?

Gruss,
Marc

(nur bei solchem Sauwetter kommt man auf so Ideen...)


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