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sorry, dass ich meinen Beitrag noch einmal wiederhole: er hat sehr wohl etwas mit land rover zu tun, da es sich bei meinem fahrzeug um einen land rover defender 110 station handelt und ich weiss, dass es sich bei meinem fall um keinen einzelfall handelt...gearde auf diesen fahrzeugtyp bezogen!!!
ich habe probleme in der schlussabwicklung des leasing-vertrages für meinen defender 110. die gesellschaft will mir trotz vorheriger absprache (mündlich) das fahrzeug nicht zum vereinbarten restwert überlassen. interessant ist, dass der restwert sehr viel niedriger ist als der zu erzielende verkaufspreis.
wer hat ähnliche erfahrungen mit einer leasinggesellschaft aus dem bergischen land gemacht und kann mir tipps geben?
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Howie Munson Double mit Stuhlproblem
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Howie Munson Double mit Stuhlproblem
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Du glaubst doch nicht, das dein Beitrag hier länger stehen bleibt?
Ist halt falsches Forum, die Off-Topic-Foren werden auch gelesen.
Ist hier üblich, so etwas zu verschieben als kostenloser Service.
Ist das der große Händler in Gummersbach?
Gruß Holger
Ein Hund kommt wenn er gerufen wird. Ein Dackel nimmt es zur Kenntnis und kommt gelegentlich darauf zurück.
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...das es noch etwas kostenlos gibt....danke für den hinweis. nein, es ist nicht der große händler in gummersbach sondern eine (leasing)gesellschaft in wuppertal
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Germanys Next Top Mechanic
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Germanys Next Top Mechanic
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Kennst Du den Spruch: Wer schreibt, der bleibt! Da wirst Du schlechte Karten haben, Du hättest einen Zusatzvertrag mit den Übernahmekonditionen fixieren müssen. Das Geschäft, dass Du eigentlich machen wolltest, lässt sich die Leasinggesellschaft doch nicht entgehen. Verbuche es unter der Rubrik LEHRGELD und sei beim nächsten Wagen klüger.
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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Das mit den Zusatzklauseln ist so einfach oft nicht, weil der Leasingvertrag dann als Abzahlungskauf oder Miete (im einen oder anderen Extremfall) klassifiziert wird - mit den entsprechenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.
Ich kenne mich mit dem Recht in Deutschland zuwenig aus. In der Schweiz hat m.W. ein Garagist der dieselbe Tour versucht hat den Prozess verloren.
Ich würde auf jeden Fall mit einem Anwalt sprechen. Ausserdem ist die Leasinggesellschaft vielleicht - wie Garagen selbst auch - zum Einlenken bereit wenn Du einen Folgevertrag für ein neues Fahrzeug abschliesst. Mit einem prospektiven Kunden geht man besser um als mit einem dessen Geschäft man ohnhin nimmer hat.
Viel Glück!
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Nachtrag:
habe gerade mit einem Kollegen gesprochen, der im Leasinggeschäft tätig ist. Immerhin habe ich meinen Defender auch geleast... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/longtom072.gif" alt="" />
Er meinte, dass die Leasingfirma schlechte Karten hat, wenn der Restwert derart niedrig ist, dass es sich nach Treu und Glauben eigentlich um einen Abzahlungsvertrag handelt. In meinem Fall ist der Restwert nach drei Jahren CHF 1'000 und ich habe CHF 1'000 Kaution hinterlegt...
Die mündliche Zusicherung ist natürlich eine Schweinerei! Allerdings haben gerade solche Veträge oft einen Zusatz, dass Änderungen und Zusätze schriftlich festzulegen sind, ansonsten solche Nebenabsprachen nichtig sind. Damit wäre die Leasingfirma selbst dann fein raus, wenn Du für die Zusicherung Zeugen hättest - obwohl Du dann natürlich auf Täuschung klagen könntest, aber den eigentlichen Vertrag könntest Du allein mit dem Beweis der mündlichen Zusicherung nicht zu Fall bringen.
Falls ich meinen nächsten Wagen nicht bar bezahlen kann oder will, würde ich mittlerweile wohl eher einen echten Abzahlungsvertrag wählen.
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Der in die Kälte ging
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Der in die Kälte ging
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iss ja komisch...
frueher hab ich in der firma auch gelaeste fahrzeuge gahabt... nur kam niemand auf die idee, die dinger zurueckzufordern... der kalkulierte restwert wurde bezahlt und gut war....
Bezahlt wurde nicht, da niemand mehr wusste, womit, wieviel und wofuer.
Der Kapitalismus hat nicht gesiegt, er ist nur uebrig geblieben.
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Offroad-Mc Frosch
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Offroad-Mc Frosch
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Das mit dem Restwert ist schon so eine Sache für sich. Ein Leasingvertrag ist nichts anderes als ein Mietvertrag, nur halt auf Neudeutsch betitelt. Und laut Gesetzgeber hast du nach ablauf der Mietzeit keinen Anspruch auf das Fahrzeug zum Restwert. Denn dann wäre es ja ein Mietkauf und müsste von deiner Seite her anders versteuert werden. Und wenn du keinen zweiten schriftlichen Vertrag zum Beispiel auf den Namen deiner Frau über den Ankauf zum Restwert nach ablauf des Leasingvertrages gemacht hast, sieht das wohl sehr schlecht für dich aus. Mündliche Zusagen können halt schwer nachgewiesen werden. Schade drum, wie oben schon beschrieben verbuche es als Lehrgeld
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" />
@Jens lag das vielleicht am Zustand der Fahrzeuge <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
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Vollkackikiontologe
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Vollkackikiontologe
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In der Schweiz hat m.W. ein Garagist der dieselbe Tour versucht hat den Prozess verloren. Genau das meinte ich.... soooo... dann rechnen wir mal ein bisschen... Katalogpreis - Rabat (10%) - Anzahlung - evtl. Kaution - Anzahl Monatsraten - p/a Zins auf den finazierten Betrag (den Betrag den dir die Leasingfirma vorschiesst) ergibt Restwert oder umgekehrt 36Monatleasing ergibt Katalogpreis + 10% das ist die Faustregel in CH sprich mit dem Anwalt ! Denk daran (lies im Vertrag) das du das Fz wie ausgeliefert zurückgeben müsstest.... (Au weia)
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Offroad-Mc Frosch
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oder umgekehrt 36Monatleasing ergibt Katalogpreis + 10%
das ist die Faustregel in CH
sprich mit dem Anwalt !
Denk daran (lies im Vertrag) das du das Fz wie ausgeliefert zurückgeben müsstest.... (Au weia) In Deutschland hast du vom Gesetz her keinen Anspruch auf Übernahme nach Vertragsablauf. Denn dann wäre es ja ein Mietkauf und kein leasen (mieten). Also hast du auch keine Chance mit dem Anwalt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
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