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Testtitel
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OP
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Hi zusammen ... hier in der Nähe steht ein bildschönes Feuerwehrauto, direkt von der freiwilligen Feuerwehr. Bin bislang nur daran vorbeigefahren, sieht aber aus wie ein Magirus FM 130 D 7 FA.
Dazu ein paar Fragen:
- der hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 11t. Ich hab' irgendwo gelesen, das man das ablasten könne auf 7490 kg wegen FS Klasse 3. Wieviel Zuladung hat der dann noch und macht das dann noch Sinn als Expeditionsfahrzeug? - Wie ist das mit der Oldtimerzulassung - gibt's die nur für PKW über 25 Jahre oder auch für LKW? Hat da jemand Erfahrung mit der Versicherung, was kostet das ca. jährlich? - Was muss man für den "Privatgebrauch" ausbauen? Blaulicht, Signalanlage ist klar. Wie schaut's aus mit Funkanlage, Pumpen etc.?
Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.
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Dauerbrenner
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Dauerbrenner
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Hallo Oldtimerzulassung? H Kennzeichen ab 30 Jahre rote Nummer 07xxx im Moment noch ab 20 Jahre zum Blaulicht lies mal www.maggiedeutz.com da stehr bestimmt auch was zum ablasten, die technische Ausrüstung kann alles drin bleiben, wenn kein Bedarf dafür besteht kann die ja auch ausgebaut werden um Gewicht zu sparen. Gruß Christof Gruß Christof
Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-
das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.
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ungeschlagener Meister der Laternen
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ungeschlagener Meister der Laternen
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Hallo, - H-Zulassung gibts auch für LKW, Alter mind. 30 Jahre. Bei Bedarf PM an mich. - Blaulicht muß abgedeckt sein (z.B. blauer Stoffsack ;-), Martinhorn muß offiziell außer Funktion gesetzt werden - Funkgerät ist BOS, darft du weder besitzen noch betreiben, sollte also raus (Was für eins ist denn drin? Wenn du das verticken willst, ebenfalls PM an mich) - Technik (Pumpen) ist egal, wenn du aber ein WoMo von machst, ist es wohl besser, die auszubauen (Und vielleicht vorher mit dem TÜV sprechen wegen H-Zulassung, da gehört nämlich Orginalzustand dazu)
Gruß Frank
--
... alles deutsche Eiche!
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Das wird noch
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Das wird noch
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[Zitat - Funkgerät ist BOS, darft du weder besitzen noch betreiben, sollte also raus (Was für eins ist denn drin? Wenn du das verticken willst, ebenfalls PM an mich) [/quote]
Daß er das BOS-Funkgerät nicht betreiben darf, also nichts empfangen und erst recht nichts senden, das ist klar. Aber beim Besitzen sieht es evtl. schon wieder anders aus. Frank, welche Regelung verbietet den Besitz?
Soweit mir bekannt, hat sich die Rechtslage vor ein paar Jahren geändert. Danach darf jeder zumindest Geräte besitzen, die ein Rundfunkband empfangen. Evtl. braucht man das Rundfunkband auch nicht. Bin aber zu faul, das jetzt rauszusuchen.
Servus Technikus
Was nicht dran ist, kann nicht kaputtgehen!
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[Zitat - Funkgerät ist BOS, darft du weder besitzen noch betreiben, sollte also raus (Was für eins ist denn drin? Wenn du das verticken willst, ebenfalls PM an mich) Daß er das BOS-Funkgerät nicht betreiben darf, also nichts empfangen und erst recht nichts senden, das ist klar. Aber beim Besitzen sieht es evtl. schon wieder anders aus. Frank, welche Regelung verbietet den Besitz? Soweit mir bekannt, hat sich die Rechtslage vor ein paar Jahren geändert. Danach darf jeder zumindest Geräte besitzen, die ein Rundfunkband empfangen. Evtl. braucht man das Rundfunkband auch nicht. Bin aber zu faul, das jetzt rauszusuchen. Servus Technikus [/quote] Nagel mich da jetzt nicht drauf fest, aber ich glaube diese Änderung gilt nur für Empfänger (Scanner etc.) Funkgeräte, die auch senden können, darf man so weit ich weiss auch jetzt noch nicht besitzen. Hab allerdings auch gerade keine Quelle zur Hand. Frank
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Hallo,
wenns ein FM 130 D 7 FA ist dann hat er 7,49 to Gesamtgewicht und ca. 5300 Kg Lehrgewicht.
wenn es wirklich 11 to Gesamtgewicht sind, dann ist es ein FM 170 D 11 FA oder ein FM 192 D 11 FA, bis max. 12 to Gesamtgewicht. Das Lehrgewicht bei einem Löschfahrzeug wären dann ca. 7300 Kg, da wirds mit dem Ablasten schon knapp.
Wenns als Feuerwehrauto erhalten werden soll dann können die Blaulichter abgedeckt draufbleiben und die Warnanlage muss für den Staßenverkehr nicht funktionsfähig gemacht werden.
Mit dem BOS Funkgerät kann ich mir nicht vorstellen das die entsprechende Feuerwehr das Geät mit abgibt, weil das wäre nach BOS schon nicht zulässig.
GRuß Jens
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