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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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Können wir uns nicht erst auf ein Land festlegen?
In allen europäischen Ländern (Ausnahme GUS) ist eine Tollwut-Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese muß in der Regel mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate (Türkei, Restjugoslawien, Kroatien, Slowenien: 6 Monate) zurückliegen. Die Tschechische und Slowakische Republik fordern darüber hinaus eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose, für Lettland ist zusätzlich die Leptospirose-Impfung Pflicht. Tierärzte kennen die Impfbestimmungen und tragen in einem Internationalen Impfpaß eine Gesundheits- und Impfbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben für das jeweilige Reiseland ein. In einigen Ländern muß bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das erst unmittelbar vor Reiseantritt ausgestellt sein darf.
Dies gilt für Bulgarien, die Baltischen Staaten, Griechenland, Polen, Portugal, GUS, die Slowakische und Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.
Wer seinen Hund nach Schweden oder Norwegen mitnehmen möchte, muß bereits vier bis fünf Monate vor Reiseantritt eine Einfuhrerlaubnis beim zuständigen Konsulat beantragen. Diese Länder verlangen umfangreiche Impfnachweise, Blutuntersuchungen, die Bestätigung über eine durchgeführte Entwurmung sowie eine Identitätsmarkierung durch Mikrochip oder Tätowierung. Details können bei den örtlichen Veterinärämtern erfragt werden. Wer England oder Irland zum Urlaubsziel macht, muß nach wie vor auf Hundebegleitung verzichten. Für die Einreise in diese Länder ist eine sechsmonatige Quarantänezeit vorgeschrieben. Nach Frankreich dürfen Hunde erst ab einem Alter von vier Monaten einreisen.
Für ungetrübte Urlaubsfreuden sollten neben den gesetzlichen Vorschriften noch einige tierärztliche Ratschläge Beachtung finden: in vielen Urlaubsländern ist die Infektionsgefahr für Staupe und Parvovirose noch weitaus größer als in Deutschland. Die rechtzeitige Impfung - auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - schützt den Hund vor Ansteckung am Urlaubsort und zuhause. In einigen südeuropäischen Ländern (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal, aber auch Ungarn und Südschweiz) können durch Zeckenbisse und stechende Sandfliegen verschiedene Erreger auf den Hund übertragen werden, die schwere, unter Umständen tödlich verlaufende Infektionskrankheiten auslösen können. Eine Vorsorge gegen Zecken- und Flohbefall ist hier besonders wichtig.
Zeigt der Hund nach dem Urlaub oder auch längere Zeit danach ein verändertes Verhalten, schlechtes Allgemeinbefinden oder Hautveränderungen, kann der Weg zum Tierarzt mit dem Hinweis auf die vorangegangene Reise lebensrettend sein.
Quelle: BUNDESVERBAND PRAKTISCHER TIERÄRZTE e.V.
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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