Meines Wissens gilt die Vorschrift über das tierärztliche Gesundheitszeugnis nicht mehr seit dem EU-Beitritt der genannten Staaten. An ihre Stelle ist die entsprechende Eintragung der Impfung in den blauen EU-Impfausweis. Kennzeichnung des Tieres mit Chip ist Bedingung für die Ausstellung des EU-Ausweises.

Dazu auch folgende amtliche Quellen:

Übersicht über Reisebestimmungen für Hunde u. Katzen in der EU


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!