Zitat
@SvenH

Du hast schon Recht aber wenn ich das als gesicherte Ladung definier, muss ich das nicht eintragen oder ?
Gesicherte Ladung : leer!!!!; nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden.
d.h. keine Verschlauchung vorhanden/angeschlossen.

Gesicherte Ladung : voll : Gefahrgut ; nicht zugelassener Transportbehälter/Tank ; Nichteinhaltung der Transportgefäßgröße => teuer!!!

Grenzübertritt ( auch innerhalb der EU ) : Zollgesetze beachten: 20L in EINEM Kanister erlaubt

ergo; sind die Schläuche angeschlossen ( Befüllung und /oder Entleerung ), so wird von einem festen Einbau ausgegangen.
Steht der leere(!) Tank nur "lose" ( natürlich gegen verrutschen gesichert ) drinn, so ist er als Ladung zu behandeln.
Und Ladung wird bekanntlich nicht in den Fzg-papieren vermerkt.

und nu sieh selbst, was es darstellt, bzw. wer dir was kann und wer nicht.


Nissan Patrol GR gestohlen!!!
Farbe :Silber
Türen : 5
Kennz.: LOS - TM 787