Laut WIS AR00.60-P-1000-01G (Update 03/2006) darf bei allen G's an der Vorder- oder Hinterachse nur mit einem Grubenlift (nicht mit einem Werkstattwagenheber) mit einer Achstraverse mit prismenförmigen Aufsätzen angehoben werden, also an der Achse direkt neben beiden Längslenkern(Schubstreben).

Dient vermutlich der juristischen Absicherung??

Gruß Hans